Förderung

· die nach der Erstellung des Planentwurfs (Mai 2005) von der zuständigen Naturschutzbehörde aktualisierten Standarddatenbögen für die betrachteten Natura 2000-Gebiete im Flughafenumfeld,

· die Ergebnisse der im Jahr 2005 durchgeführten vertiefenden Fledermausuntersuchungen in den FFH-Gebieten Kelsterbacher Wald und Schwanheimer Wald,

· den Planergänzungsbeschluss vom 13.06.2006 zur Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses zur Errichtung einer A380-Werft mit den darin beschriebenen Kohärenzausgleichsflächen im Schwanheimer Wald und im Rüsselsheimer Wald.

Zusätzlich wurden bezogen auf die zu erwartende Lärmbelastung in den Vogelschutzgebieten auch Unterlagen aus dem derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main verwendet.

Für den so genannten variantenunabhängigen Erweiterungsbereich Süd liegen neben neueren Bestandsdaten auch aktuellere Planungen vor, durch die der Forderung der Landesplanerischen Beurteilung nach einer Vermeidung von Flächeninanspruchnahmen im südlich angrenzenden Vogelschutzgebiet nachgekommen wird. Folgende Planungsunterlage wird im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung ergänzend herangezogen:

· Gesamtplan B0.1-4 „Flughafenausbau 2015" aus den Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main (Stand 05. August 2004).

Im Folgenden werden die Ergebnisse dieser Prüfung zusammenfassend wiedergegeben. Gegenstand der Prüfung sind die in der LEP-Änderung enthaltenen Festlegungen zur Erweiterung der Flughafenanlagen, zum Ausbau von Bundesautobahnen auf hessischem Landesgebiet (A 3, A 5, A 60/67) sowie zur Neuordnung der Elektrizitätsinfrastruktur (Rückbau von Hochspannungsfreileitungen). Bei den übrigen Zielen handelt es sich um Planungsaufträge. Auch die ergänzende Ausweisung der Ökologischen Schwerpunkträume stellt der Sache nach einen Planungsauftrag an die Regionalplanung dar, wie sich aus Ziffer 5.2 des bestehenden Landesentwicklungsplans Hessen 2000 ergibt. Diese Planungsaufträge sind (wie im Übrigen auch die Grundsätze, etwa zum Ausbau der Bundesautobahn A 60 auf rheinlandpfälzischem Landesgebiet) nicht geeignet, die Erhaltungsziele und den Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten zu beeinträchtigen.

Ebenfalls dargestellt werden die wesentlichen Ergebnisse, die sich aus der Berücksichtigung der im Rahmen der Anhörung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Stellungnahmen sowie aus der Auswertung der neueren Daten und des ergänzend zu betrachtenden Prognosehorizonts 2020 ergeben haben.

IV.9.2 Betrachtete Gebiete in der Verträglichkeitsprüfung

Im Wirkungsbereich der geplanten Flughafenerweiterung liegen nach der Liste der Natura 2000-Gebiete in Hessen (Stand 26. Mai 2004) folgende Gebiete, die als FFHoder Vogelschutzgebiet gemeldet sind: FFH-Gebiete:

· FFH-Gebiet „Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim und Gundwiesen von Mörfelden-Walldorf" (6017-3041),

· FFH-Gebiet „Heidelandschaft westlich von Mörfelden­Walldorf mit angrenzenden Flächen" (5917-302),

· FFH-Gebiet „Kelsterbacher Wald" (5917-303),

· FFH-Gebiet „Schwanheimer Wald" (5917-305),

· FFH-Gebiet „Mark- und Gundwald zwischen Rüsselsheim und Walldorf" (5917-304). EU-Vogelschutzgebiete:

· EU-Vogelschutzgebiet „Untermainschleusen" (5916-402), das sich aus folgenden Teilgebieten zusammensetzt:

- „Staustufe bei Eddersheim und Mönchwaldsee bei Kelsterbach",

- „Griesheimer Schleuse".

· EU-Vogelschutzgebiet „Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau" (6017-304).

Alle diese Gebiete sind mittlerweile ausgewiesene Vogelschutzgebiete.

Für alle oben genannten Gebiete wurde die Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Für folgende acht Gebiete außerhalb des Wirkbereiches der Planung wurde im Rahmen einer vorgelagerten Verträglichkeitsprognose nachgewiesen, dass erhebliche Beeinträchtigungen durch die Flughafenerweiterungsplanung ausgeschlossen sind und daher keine Verträglichkeitsprüfung erforderlich ist:

· FFH-Gebiet „Schwanheimer Düne" (5917-301),

· FFH-Gebiet „Weilbacher Kiesgruben" (5916-303),

· FFH-Gebiet „Kammereckswiesen und Kirchnerseckgraben von Langen" (6017-305),

· FFH-Gebiet „Sandtrockenrasen zwischen Mörfelden und Walldorf" (6017-307),

· FFH-Gebiet „Wald bei Groß-Gerau" (6016-304),

· EU-Vogelschutzgebiet „Untermainschleusen" (5916-402), Teilgebiet „Griesheimer Schleuse",

· EU-Vogelschutzgebiet „Streuobst-Trockenwiesen bei Nauheim und Königstädten" (6016-402),

· EU-Vogelschutzgebiet „Mainmündung und Ginsheimer Altrhein" (6016-401).

An die EU gemeldete Nummer des Natura 2000-Gebietes

IV.9.3 Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung für die Planung

Die Verträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass durch die Festlegungen zu den Ausbaumaßnahmen der Autobahnen und der Neuordnung der Elektrizitätsinfrastruktur nach derzeitigem Stand der Kenntnis keine erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten zu erwarten sind. Durch die landesplanerisch gesicherte Flughafenerweiterung sind dagegen bei den nachfolgend aufgeführten drei Gebieten erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele möglich. Die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen wird auf der Ebene der Landesplanung entsprechend dem gegenwärtigen Planungs- und Kenntnisstand bejaht. Daran wird auch nach der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen, der aktuellen Daten zu den Natura 2000-Gebieten sowie der ergänzend zu betrachtenden Planungsgrundlagen festgehalten. Das Ergebnis einer Verträglichkeitsprüfung mit abschließender Sachverhaltsermittlung und Bewertung in den nachfolgenden Zulassungsverfahren wird hierdurch nicht vorweggenommen.

FFH-Gebiet „Kelsterbacher Wald"

In dem ca. 453 ha großen Gebiet ist der Bau einer neuen Landebahn geplant.

Dadurch kommt es zu einer Gebietsverkleinerung auf ca. 40%. Einhergehend damit sind der Verlust von maßgeblichen Lebensraumtypen sowie die Inanspruchnahme und Zerschneidung von Lebensräumen der maßgeblichen Arten zu erwarten.

Durch die prognostizierten Flächenverluste ist ­ auch ohne die Einbeziehung von möglichen Funktionsbeeinträchtigungen in den verbleibenden Restflächen des FFHGebietes ­ für folgende vorläufige Erhaltungsziele mit einer erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen:

· Erhaltung und Sicherung des Flächenanteils der bodensauren Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (prognostizierter Verlust: ca. 25,7 ha),

· Erhaltung der Hainsimsen-Buchenwälder und damit auch der dort vorkommenden charakteristischen Tier- und Pflanzenarten (prognostizierter Verlust: ca. 9,5 ha),

· Erhaltung der kleinflächig vorkommenden offenen Sandheiden mit Calluna und Genista (prognostizierter Verlust: ca. 1,1 ha),

· Erhaltung der offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis auf Binnendünen (prognostiziert ist der fast vollständige Verlust: ca. 0,7 ha),

· Sicherung der bestehenden Population des Hirschkäfers sowie wichtiger Lebensräume der Art (prognostizierter Verlust: rund 164 ha von für die Art wertvollen Laub- und Mischwaldflächen sowie mindestens 50% der Population),

· Sicherung der höhlenreichen Waldbestände und eines annähernd gleich bleibenden Altholzanteils als Sommerquartier- und Jagdhabitat der Bechsteinfledermaus und als Jagdhabitat des Großen Mausohrs (prognostizierter Flächen- und Funktionsverlust: rund 202 ha von für die Art wertvollen Laub- und Mischwaldflächen).