des Grundgesetzes steht die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung

Familie ist dort, wo Kinder sind (Christine Bergmann, ehemalige Bundesfamilienministerin). Familie ist dort, wo mehrere Generationen miteinander leben und füreinander einstehen.

Gemäß Art. 6 des Grundgesetzes steht die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Staates, Familien zu unterstützen und Rahmenbedingungen zu schaffen, die ihnen bei ihren vielfältigen Aufgaben helfen. Hierzu gehören neben einem bedarfsgerechten Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen auch Beratungs- und Informationsleistungen für Erziehung, Finanzfragen, Bildung und vieles mehr. Darüber hinaus ist der Staat gefordert, den Familien durch entsprechende Transferleistungen die Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen und für einen entsprechenden Ausgleich der finanziellen Belastungen der Familien zu sorgen. Der Staat muss außerdem dafür sorgen, dass die Pflege älterer oder behinderter Angehöriger die Familie nicht überfordert.

Die Struktur der Familie ist in den letzten Jahrzehnten großem Wandel unterworfen worden. Neben der klassischen Familienstruktur (miteinander verheiratete Eltern mit einem oder mehreren Kindern) gibt es heute eine Vielzahl unterschiedlicher Modelle von Familie (Ein-Eltern-Familien, sogenannte Patchwork-Familien, nicht verheiratete Lebenspartner, gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Kindern). Auch Migrantenfamilien haben spezielle Bedürfnisse an Beratung und Unterstützung. Diesen veränderten Bedingungen muss Familienpolitik Rechnung tragen.

Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantwortet die Sozialministerin im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und dem Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die Große Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

A. Statistische Daten und Situation von Familien in Hessen Frage 1. Wie viele Familien gibt es derzeit in Hessen?

Wie viele Familien gab es vor zehn und vor zwanzig Jahren?

Wie schätzt die Landesregierung die Situation in fünf bzw. zehn Jahren ein?

Nach Angabe des Statistischen Landesamtes lebten in Hessen im Jahr 2004 insgesamt 1.668.000 Familien.

1996 gab es in Hessen insgesamt 1.645.000 Familien und im Jahr 1986 waren es 1.526.000 Familien.

Bisher bestehen keine repräsentativen Untersuchungen, die der Frage zukünftiger Veränderungen der Lebensformen in Form von statistisch abgesicherten Hochrechnungen und Prognosen nachgehen.

Frage 2. Wie hoch ist der Anteil an

- sogenannten Ein-Eltern-Familien?

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes lebten im Jahr 2004 in Hessen insgesamt 222.000 Ein-Eltern-Familien.

Alleinerziehende Männer: 42.000, Alleinerziehende Frauen: 180.000.

- Pflegefamilien?

Eine statistische Erhebung von Pflegefamilien durch das Statistische Landesamt findet nicht statt. Es wird lediglich die Zahl der Kinder in Pflegefamilien erhoben. Auch die Unterbringung von Kindern bei Großeltern, Verwandten, Nachbarn etc. wird weder vom Statistischen Landesamt noch von den Jugendämtern erfasst.

- Familien mit Migrationshintergrund?

Daten über Familien mit Migrationshintergrund liegen nicht vor.

Das Statistische Landesamt erfasst lediglich die Zahl der Ausländerinnen/Ausländer und der Einbürgerungen nach Einzelpersonen.

Frage 3. In wie vielen Familien leben Kinder unter 14 Jahre?

In wie vielen dieser Familien sind beide Eltern berufstätig, aufgeteilt nach Vollzeit und Teilzeit?

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes lebten im Jahr 2004 267.

Familien mit Kindern unter sechs Jahren und 408.000 Familien mit Kindern von sechs bis fünfzehn Jahren in Hessen.

Statistische Angaben, ob in Familien mit Kindern unter 14 Jahren beide Eltern berufstätig - aufgeteilt nach Vollzeit und Teilzeit - sind, liegen nicht vor.

Frage 4. Wie hoch ist der Anteil an Familien mit einem Kind, zwei Kindern, drei Kindern, vier und mehr Kindern?

Nach Erhebungen des Statistischen Landesamtes (Haushalte und Familien, 1 v.H.

Nach der im Jahr 2003 durch das hessische Statistische Landesamt erhobenen Pflegestatistik waren in Hessen im Jahr 2003 126.450 Personen im Alter von 65 und mehr Jahren pflegebedürftig. In der Statistik werden keine Daten zur Haushaltsgröße erhoben.

Frage 6. Erwartet die Landesregierung relevante Veränderungen bei den Anteilen in den Fragen 2 bis 5?

Zu 2.: Es gibt keine Hinweise, dass sich in den nächsten Jahren relevante Änderungen der zugrunde liegenden Anteile ergeben werden.

Zu 3.: Es gibt keine statistischen Angaben über die Form der Erwerbstätigkeit von Eltern. Daher können auch keine Aussagen zu relevanten Veränderungen gemacht werden.

Zu 4.: Bisher bestehen keine repräsentativen Untersuchungen, die der Frage zukünftiger Veränderungen der Lebensformen in Form von statistisch abgesicherten Hochrechnungen und Prognosen nachgehen. Betrachtet man sich jedoch die Zahlen zur Familienstruktur der letzen Jahrzehnte (Anzahl von Kindern), so kristallisiert sich ein Trend zur 1-Kind-Familie heraus.

Zu 5.: Es kann aufgrund der demografischen Entwicklung und der Auswirkungen des sozialen Wandels, wie z. B. höhere Frauenerwerbsquote, Singularisierung und Kinderlosigkeit, davon ausgegangen werden, dass die Pflege älterer Menschen zukünftig in einem geringeren Maße in Mehrgenerationenhaushalten stattfinden wird.

B. Angebote und Hilfen für Familien Frage 1. Welche Angebote zur Erziehungsberatung gibt es in Hessen, aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten?

Wer ist der jeweilige Träger der Einrichtung?

Auf die Anfrage des hessischen Sozialministeriums, welche Angebote zur Erziehungsberatung in Hessen vorgehalten werden, antworteten nur achtzehn Gebietskörperschaften. Daher wurde auf eine Aufstellung mit Stand April 2005 zurückgegriffen. Aus der alphabetischen gegliederten Liste nach Kreisen und kreisfreien Städten ist die Trägerschaft zu erkennen. Beratungszentrum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene e.V.V. Hanau Familien- und Jugendberatung Stadt Hanau Hanau Psychologische Beratungsstelle Diakonisches Werk KurhessenWaldeck Hanau Beratungsstelle für Kinder.