Steuerprüfungen sogenannter Einkunftsmillionäre

Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinem jüngsten Bericht, dass bundesweit nur 15 v.H. aller Einkunftsmillionäre steuerlich geprüft werden, und bezeichnet dies als "viel zu gering". Die Zahl ist ein Ergebnis der Prüfung von Finanzämtern einzelner Bundesländer durch den Rechnungshof.

Die Landesregierung wird ersucht, im Haushaltsausschuss zu folgendem Gegenstand zu berichten:

1. Wie viele Angehörige des als Einkunftsmillionäre geltenden Personenkreises haben ihren Hauptwohnsitz in Hessen?

2. Wie viele Außenprüfungen dieses Personenkreises haben seit dem Jahre 2000 in Hessen jährlich stattgefunden?

3. Wie hoch war der durchschnittliche Erlös dieser Prüfungen?

4. Wie ist in Hessen die Prüfung des oben genannten Personenkreises organisiert?

5. a) Welche hessischen Finanzämter wurden vom Bundesrechnungshof geprüft?

b) Wie viele Einkunftsmillionäre sind im Geschäftsbereich dieser Finanzämter wohnhaft?

c) Wie viele Prüfungen wurden seitens dieser Finanzämter nach Angaben des Bundesrechnungshofes durchgeführt?

d) Welche Vorgaben hat die jeweils vorgesetzte Behörde den Finanzämtern zur Prüfung von Einkunftsmillionären gemacht?

6. Was hat die Landesregierung nach der Kritik des Landesrechnungshofes im Mai 2006, dass die Steuerprüfung von Großverdienern in Hessen unzureichend sei, getan, um diesen Mangel zu beheben, und hat sie an das betroffene Finanzamt eine neue Weisung gegeben?

7. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass steuerliche Prüfungen der sogenannten Einkunftsmillionäre "viel zu gering" stattfänden?

Falls nein, weshalb nicht?

8. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass bei den Finanzbehörden die Akzeptanz dieser Prüfungen nicht hoch genug sei?

Falls nein, weshalb nicht?

9. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass die Pflicht der Finanzbehörden, die Außenprüfung besonders zu begründen, ein Hemmnis für die Prüfung selbst sei?

Falls nein, weshalb nicht?

10. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung des Bundesrechnungshofes, den Begründungszwang für Außenprüfungen bei Einkunftsmillionären zu streichen?

11. Wie steht die Landesregierung zur Empfehlung des Bundesrechnungshofs, eine Aufbewahrungspflicht von steuererheblichen privaten Belegen einzuführen?

12. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Pressesprechers des Finanzministeriums, dass ein Zehnjahres-Abstand bei der Pr üfung von Einkunftsmillionären angemessen sei?