Kreuzungsbauwerk

Der 6 km lange Abschnitt A 7, AD Kirchheim - AD Hattenbach und das Kreuzungsbauwerk A 4/A 7 sind derzeit im Bau. Für den achtstreifigen Ausbau der A 7 zwischen AD Kassel-Süd und AD Kassel-Ost (siehe auch Antwort zu Frage II1a) wurde im Mai 2006 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.

d) Welchen Planungsstand hatten die einzelnen Abschnitte bezüglich des 6 spurigen Ausbaus der A67 zum Autobahnkreuz Darmstadt bis Lorsch Ende 2002 und was wurde bis jetzt realisiert bzw. wie ist der Stand der Umsetzung 2006?

Bereits 1978 wurde der Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau von der AS Lorsch bis zur Kreisgrenze Groß-Gerau/Kreis Bergstraße rechtsbeständig. Derzeit wird der Bauentwurf für diesen Abschnitt erstellt. Ein Teilstück des sechsstreifigen Ausbaus wurde in diesem Bereich bereits umgesetzt.

Für den Abschnitt von der Kreisgrenze Groß-Gerau/Kreis Bergstraße bis zum Darmstädter Kreuz wurde der Planungsauftrag erst mit der Verabschiedung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2004 erteilt. Derzeit befindet sich der Abschnitt im Stadium der Vorplanung.

Seit 2002 wurden in diesem Bereich sechs Brückenbauwerke erneuert sind derzeit in Bau. Die neuen Bauwerke berücksichtigen bereits den späteren sechsstreifigen Ausbau.

e) Welchen Planungsstand haben die einzelnen Abschnitte für die Planung des Ausbaus der A 4 vom Kirchheimer Dreieck bis zum Anschlussdreieck Wommen und was wurde bis jetzt realisiert bzw. wie ist der Stand der Umsetzung 2006?

Für den Abschnitt Bad Hersfeld West (3,9 km) ist derzeit der Vorentwurf in Bearbeitung. Bei den Abschnitten Bad Hersfeld Ost (7,0 km), Friedewald (8,8

km) und Wildeck/Obersuhl (9,4 km) sind die Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Der 5,7 km lange Abschnitt Kirchheim befindet sich seit 2006 im Bau.

Mit der Verkehrsfreigabe im Dezember 2005 sind die beiden Abschnitte AD A4/A44 bis Landesgrenze Hessen/Thüringen (6,1 km) und Landesgrenze Hessen/Thüringen bis Werrabrücke bei Hörschel (1,7 km) dem Verkehr übergeben worden. Der Abschnitt Wommen (11,5 km) sowie die Anschlussstelle Bad Hersfeld waren bereits 2003 ausgebaut und dem Verkehr übergeben worden.

f) Wie ist der Planungsstand für den Ausbau der Verbindung Fulda-Meiningen und der Altbundesstraßen B84/B 27 mit Anbindung des Wirtschaftsraumes Schmalkalden/Thüringen und was wurde bis jetzt realisiert?

Mit der Aufnahme der Maßnahme B 87 Fulda-Meiningen in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als "Maßnahme des vordringlichen Bedarfs mit besonderem naturschutzfachlichen Planungsauftrag" erhielten die Länder Hessen und Thüringen 2004 einen Planungsauftrag. Mittlerweile ist die Linienplanung abgeschlossen. Zurzeit werden die Unterlagen für die Raumordnungsverfahren in Hessen und Thüringen vorbereitet.

Für die Ortsumgehung Hünfeld im Zuge der B 84 wurde der Planfeststellungsbeschluss im November 2006 erlassen, die Bestandskraft steht noch aus. Ein Baubeginn für 2007 ist vorgesehen. Für die Ortsumgehung Hauneck, Ortsteile Sieglos, Oberhaun, Unterhaun im Zuge der B 27 ist im November 2006 der Planfeststellungsbeschluss erlassen worden. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Antwort war er allerdings noch nicht bestandskräftig. Eine Finanzierungszusage des Bundes liegt noch nicht vor, sodass der Baubeginn noch nicht terminiert werden konnte.

g) Wie war die zeitliche Planung für den Streckenausbau der B49 zwischen Limburg und Wetzlar und was wurde bis jetzt realisiert bzw. wann ist mit der Fertigstellung des Vorhabens zu rechnen?

Zielsetzung der HSVV zum Anfang der Legislaturperiode war ein Baubeginn für alle Abschnitte in dieser Legislaturperiode.

Zurzeit befinden sich der 1. und 12. Abschnitt im Bau, der 6. und 13. Abschnitt sind bereits fertig gestellt und unter Verkehr.

Eine Aussage zur Fertigstellung des Gesamtvorhabens ist derzeit nicht möglich, da für einige Abschnitte noch kein Baurecht und bisher für weitere Abschnitte keine Finanzierungszusage des Bundes vorliegt.

13. Abschnitt Wetzlar/Dahlheim - AS B 277 0,8 km. In Bau Frage 3. Die Landesregierung hat zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass wichtige Ortsumgehungen im Zuge von Bundesstraßen baldmöglichst realisiert werden können.

Welche Ortsumgehungen sind in dieser Legislaturperiode in Hessen bis zum jetzigen Zeitpunkt realisiert bzw. auf welchem Stand der Planung befinden sie sich?

Die in dieser Legislaturperiode realisierten Ortsumgehungen sind in Anlage 1 a dargestellt, die Planungsstände der zurzeit bearbeiteten Ortsumgehungen finden sich in Anlage 1 b.

Frage 4. Wie hoch ist der Sanierungsbedarf für den Straßenbau in Hessen insgesamt und welche Mittel stehen tatsächlich zur Verfügung?

a) für Bundesautobahnen

b) für Landesstraßen

c) für Kreisstraßen

Die Fragen II.4 und II.7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

a) Bundesautobahnen

Obwohl nur nach dem Sanierungsbedarf für Bundesautobahnen (BAB) gefragt wird, bezieht sich die Beantwortung der Frage auf das gesamte Bundesfernstraßennetz in Hessen.

Der mittelfristige Bedarf für Erhaltungsinvestitionen bei Bundesfernstraßen wird auf der Basis des mittelfristigen koordinierten Erhaltungsprogramms des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Pavement Management Systems ermittelt. sonst. Anlagenteile)

Der durchschnittliche Finanzbedarf für Erhaltungsmaßnahmen einschließlich der Brückenbauwerke beträgt in diesem Fünfjahreszeitraum ca. 175 Mio. /Jahr für BAB und für Bundesstraßen ca. 75 Mio. /Jahr. Insgesamt ergibt sich damit ein jährlicher finanzieller Erhaltungsbedarf für die Bundesfernstraßen in Hessen von ca. 250 Mio..

Die dem Land Hessen vom BMVBS avisierten Verfügungsrahmen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen einschließlich der Ingenieurbauwerke betragen für die kommenden Jahre dagegen lediglich:

b) Landesstraßen

Der Sanierungsbedarf im Landesstraßenbereich leitet sich direkt aus der "Dringlichkeitsreihung der Erhaltungsmaßnahmen im Landesstraßenbereich" ab.

Aus der zurzeit noch gültigen Dringlichkeitsreihung 2003 bis 2007 besteht noch ein Überhang an vordringlich umzusetzenden Erhaltungsmaßnahmen in Höhe von ca. 170 Mio., der ab 2008 zur Umsetzung ansteht und indisponibel ist. Der Sanierungsbedarf für den Zeitraum von 2008 bis 2012 ergibt sich aus der Aktualisierung der Dringlichkeitsreihung 2007. Er umfasst einschließlich Planungsreserve Projekte mit einem Investitionsvolumen von ca. 620 Mio.. Der Anteil der zu sanierenden Bauwerke beträgt dabei ca. 20 v.H.

Im Landeshaushalt werden die Mittel für den Landesstraßenbau für Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen nicht getrennt ausgewiesen.

Weitere Ausführungen zum Finanzbedarf für Neubau und zur Finanzausstattung sind in der Antwort auf Frage II. 8 enthalten.

c) Kreisstraßen

Eine Benennung des Sanierungsbedarfs für die Kreisstraßen ist nicht möglich.

Die Verantwortung für die Programmplanung und Finanzierung von Neu-, Um- und Ausbau sowie für die Erhaltung der Kreisstraßen liegt bei den Landkreisen als Träger der Straßenbaulast. Es liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit und Verantwortung der Landkreise, welche Erhaltungsmaßnahmen ergriffen werden.

Frage 5. Welchen Anlagenneuwert legt die Landesregierung für das bestehende Netz der Landesstraßen zugrunde?

Frage 6. Wie hoch ist die jährlich anzusetzende Abschreibung auf den Anlagenwert der Landesstraßen?

Die Fragen II. 5 und II. 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs in einer Stellungnahme beantwortet.

Zur Beantwortung der Frage ist es erforderlich, den Begriff "Anlagenneuwert" eindeutig zu bestimmen. Nach gängiger Lesart wäre damit der Wert der Straßen und Brücken des Landes auf der Basis der getätigten Investitionen und ohne Berücksichtigung von Abschreibungen gemeint. Wegen der unklaren Datenlagen ist eine exakte Wertermittlung hierzu nicht möglich.

Dieser Wert ist nicht mit den bilanzierten Werten des Anlagevermögens zu vergleichen. Für die Bilanzierung gelten andere Parameter. Nach Überarbeitung des Bilanzierungskonzeptes und der Durchführung einer Neubewertung zum 31. Dezember 2006 wird der Bilanzwert der Straßen- und Brücken vermutlich zwischen 3 und 4 Mrd. betragen.

Der Bilanzwert ist für die Abschreibungshöhe maßgebend. Derzeit liegt die jährliche Abschreibung bei rund 60 Mio..

Frage 7. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Sanierungsbedarf für Brückenbauwerke in Hessen ein und welche Mittel stehen hierfür zur Verfügung?