Investitionsbedarf für den Straßenbau

Frage 8. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf für den Straßenbau in Hessen ein und welche Mittel stehen dafür zur Verfügung?

a) Bundesstraßen,

b) Landesstraßen,

c) Kreisstraßen,

a) Bundesstraßen.

Die Beantwortung der Frage bezieht sich auf das gesamte Bundesfernstraßennetz in Hessen.

Der Investitionsbedarf für die Erhaltung wurde bereits in Frage 4 und 7 zusammengestellt. Der Bedarf für den Neubau ergibt sich aus dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2003. Er umfasst für Hessen 107 Neubauprojekte des Vordringlichen Bedarfs, die zusammen ein Investitionsvolumen von 3,6 Mrd. ergeben, die in der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans, also bis zum Jahr 2015 realisiert werden sollten. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab, dass sich bei der erkennbaren Finanzierungslinie die Finanzierung der Projekte des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen auf einen Zeitraum bis deutlich nach dem Jahr 2020 erstrecken wird.

Die vom BMVBS avisierten Verfügungsrahmen für den Neubau (ohne Verkehrsprojekte Deutsche Einheit - VDE) betragen:

2007: 73,6 Mio.

2008: 57,8 Mio.

2009: 54,2 Mio.

2010: 59,4 Mio.

Diese Ansätze sind nicht einmal ausreichend, um die laufenden Projekte zu finanzieren. Es sind hierzu bereits Umschichtungen von Erhaltungsmitteln notwendig. Auch ein Neubeginn von Maßnahmen des Investitonsrahmenplans 2006 bis 2010 (IRP), der für Hessen Projekte mit einem Volumen von ca. 700 Mio. (ohne VDE-Projekte und Refinanzierungen) enthält, ist aus dem bisherigen Verfügungsrahmen nicht möglich.

Unter den gegebenen, derzeitigen finanziellen Rahmenbedingungen für den Bundesfernstraßenbau in Hessen ist zusammenfassend festzustellen:

- Neubeginne von Projekten des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen sind bis zum Jahr 2010 nicht möglich.

- Keine der 45 neuen Maßnahmen des IRP kann begonnen werden.

- Es sind Einschnitte in die Erhaltung erforderlich, um die Fortsetzung laufender Maßnahmen zu gewährleisten.

- Insgesamt ist 2007 eine Unterfinanzierung des Bundesfernstraßenbaus in Hessen in Höhe von ca. 80 Mio. zu erwarten.

Aus dem Ergänzungsprogramm "Lückenschluss und Staubeseitigung" in Höhe von ca. 29 Mio. wird das Projekt A 661 2. Fahrbahn zwischen Frankfurt/Seckbach und Frankfurt/Ost finanziert. Separat stehen weiterhin für das hessische Verkehrsprojekt Deutsche Einheit (VDE) A 44 Kassel Eisenach Mittel in Höhe von ca. 1,4 Mrd. zur Verfügung.

In Anbetracht der drastischen Unterfinanzierung sind die verkehrs- und investitionspolitischen Zielsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen einschließlich der im IRP erfolgten Prioritätssetzung von Maßnahmen nur realisierbar, wenn die Finanzausstattung für die Bundesfernstraßen deutlich verbessert und verstetigt wird.

Um die Finanzierung des Bundesfernstraßenbaus auf eine verlässlichere Basis zu stellen und zu verstärken, hat die letzte Verkehrsministerkonferenz der Länder auf Vorschlag der Hessischen Landesregierung eine Initiative zur Stärkung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) ergriffen und ihre Weiterentwicklung zu einer Finanzierungsgesellschaft für die Bundesfernstraßen (VIFG-BFS) gefordert. Sie hat vorgeschlagen, die Einnahmen aus der Lkw-Maut der VIFG-BFS direkt und zweckgebunden für den Bundesfernstraßenbau zuzuweisen.

b) Landesstraßen

Der Investitionsbedarf für die Erhaltung einschließlich Um- und Ausbau wurde bereits in der Antwort auf die Fragen 4 und 7 dargelegt. Er beläuft sich für den Zeitraum 2008 bis 2012 auf ca. 790 Mio. (170 Mio. Überhang plus 620 Mio. für neue Erhaltungsprojekte einschließlich Planungsreserve).

Für alle neu erwogenen Ortsumgehungen (OU) wurden Nutzen-KostenUntersuchungen durchgeführt. Die Projekte des vordringlichen Bedarfs dieser Untersuchungen ergeben zusammen mit den sich bereits in Planung befindlichen OU-Projekten mittelfristig einen Investitionsbedarf für Neubaumaßnahmen in Höhe von 80 Mio..

Für Investitionen in weitere Baumaßnahmen wie die Beseitigung von Bahnübergängen, der Ausbau von Knotenpunkten und den Radwegebau werden bis 2012 ca. 130 Mio. benötigt. vorgesehen. Erfahrungsgemäß entfallen davon ca. 70 v. H. auf Erhaltungs- und 30 v.H. auf Neubaumaßnahmen.

Der durch die Reduzierung der Haushaltsansätze für den Landesstraßenbau in den 90er-Jahren entstandene Sanierungsstau konnte trotz der deutlichen Steigerung der Investitionsmittel für den Landesstraßenbau in den letzten Jahren noch nicht komplett abgearbeitet werden. Um das Landesstraßennetz in einen verkehrssicheren, der Nachfrage entsprechenden, Gebrauchszustand zu versetzen und in seinem Wert zu erhalten, sind weitere Anstrengungen zur Verbesserung der finanziellen Situation erforderlich.

c) Kreisstraßen

Eine Benennung des Investitionsbedarfs für die Kreisstraßen ist nicht möglich.

Die Verantwortung für die Programmplanung und Finanzierung von Neubaumaßnahmen im Zuge von Kreisstraßen liegt bei den Landkreisen als Träger der Straßenbaulast. Es liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit und Verantwortung der Landkreise, welche Maßnahmen ergriffen werden.

Frage 9. Auf wie vielen Straßenkilometern gab und gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund von Fahrbahnschäden oder Ähnlichem?

a) 2005,

b) 2006.

Aufgrund von Fahrbahnschäden oder Ähnlichem gab und gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen in 2005 auf 178,9 km und in 2006 auf 84,8 km Straßenlänge im gesamten klassifizierten Straßennetz in Hessen.

Auf wie viele Brücken in Hessen trifft dies ebenfalls zu?

a) 2005,

b) 2006.

Aufgrund von Fahrbahnschäden oder ähnlichem gab und gibt es Geschwindigkeitsbeschränkungen in 2005 auf 4 und in 2006 auf 20 betroffenen Brücken des klassifizierten Straßennetzes in Hessen.

Frage 10 Welche PPP-Projekte im Straßenbau (auch in anderen Bundesländern) für Landesoder Kreisstraßen sind der Landesregierung bekannt?

Werden diese von der Landesregierung unterstützt?

a) Wenn ja, wie erfolgt die Unterstützung?

b) Wenn nein, warum nicht?

Im Bereich der Landes- und Kreisstraßen gibt es in Hessen folgende Initiativen zur Realisierung von PPP-Projekten:

- Eine Neubau- und eine Sanierungsmaßnahme im Landesstraßenbereich; L 3046, Neubau der Ortsumgehung Beilstein/Merkenbach im Amtsbereich des ASV Dillenburg bzw. L 3332, Sanierung zwischen Geismar und Frebershausen im Amtsbereich des ASV Bad Arolsen als PPPProjekt in der Form eines Funktionsbauvertrags. Diese beiden Projekte werden von der HSVV betrieben mit dem Ziel, erste Erfahrungen mit Funktionsbauverträgen zu sammeln.

Bezüglich weiterer PPP-Projekte für Landes- und Kreisstraßen außerhalb Hessens liegen noch folgende Informationen vor:

- Ortsumgehung Miltenberg (St 2309) und Flughafentangente Ost bei Erding (St 2580) in Bayern: PPP-Projekte in Form von Funktionsbauverträgen. Hier ist zwischenzeitlich bekannt geworden, dass der Bayerische Oberste Rechnungshof festgestellt hat, dass die mit dem Projekt verbundene Vorfinanzierung durch den Auftragnehmer zu Mehrkosten im Vergleich zur konventionellen Finanzierung geführt hat.

- Überlegungen des Landkreises Lippe in Nordrhein-Westfalen: Bau, Betrieb und Erhaltung des gesamten Straßennetzes im Kreisgebiet sollen an einen Konzessionär vergebe n werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand hat das Land Nordrhein-Westfalen die Einbeziehung der in seiner Verantwortung liegenden Landes- und Bundesstraßen in das PPP-Projekt zurückgezogen.

Weitere Projekte sind der Landesregierung bekannt, befinden sich jedoch noch in frühen Projektphasen (Ausschreibung bzw. Ausschreibungsvorbereitung), sodass eine Beurteilung noch nicht möglich ist.

c) Wie bewertet die Landesregierung die Realisierung von PPP-Projekten in Hessen?

Die Landesregierung hat ein eigenes PPP-Kompetenzzentrum eingerichtet, das dem Hessischen Ministerium der Finanzen angegliedert ist und v.a. auf Hochbauprojekte spezialisiert ist. Das HMWVL steht mit dem PPPKompetenzzentrum in Kontakt, um Erfahrungen auszutauschen. Außerdem betreibt das HMWVL aktiv eigene PPP-Projekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, um Erfahrungen mit Funktionsbauverträgen und bei der Privatisierung des Betriebsdienstes zu sammeln.

Das PPP-Projekt des Landkreises Waldeck-Frankenberg - Privatisierung von Bau, Erhaltung und Betrieb des Kreisstraßennetzes - wird vom Land Hessen fachlich begleitet und unterstützt.

In PPP-Projekten wird die Möglichkeit gesehen, nach sorgfältiger Abwägung der Vor- und Nachteile dieser Finanzierungsform in der Realisierung einzelner Projekte Effizienzvorteile zu erzielen. Die Landesregierung ist der Ansicht, dass PPP-Projekte kein Allheilmittel zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur darstellen, sondern einer detaillierten Einzelprüfung bedürfen. Die aufgeführten Projekte haben daher zunächst Pilotcharakter, da auch aus anderen Bundesländern nur begrenzt Erfahrungen mit der Durchführung von PPP in der Verkehrsinfrastruktur vorliegen bzw. diese noch der Bewertung bedürfen (vgl. Frage II.15).

Das Sonderprogramm für den Straßenbau in Hessen sah im Jahre 2005 10 Mio. und in den Jahren 2006 und 2007 jeweils 20 Mio. vor. Umfassen sollte das Sonderprogramm 132 Projekte.

Welche der Baumaßnahmen aus dem Sonderprogramm Landesstraßenbau sind bereits abgeschlossen und welche werden bis zum Ablauf des Jahres abgeschlossen sein?

Die Baumaßnahmen aus dem Sonderprogramm Landesstraßenbau, die bereits umgesetzt sind, sind in der Anlage 2 zusammengestellt.

Frage 12. Wie hoch sind die durchschnittlichen Planungs- und Verwaltungskosten pro Kilometer für den Neu-, Aus- und Umbau von Landesstraßen?

Die durchschnittlichen Planungs- und Verwaltungskosten pro Kilometer Neu-, Aus- und Umbau von Landesstraßen können derzeit nicht abschließend beziffert werden. Im Rahmen der neuen Verwaltungssteuerung entwickelt das Ressort momentan ein Konzept zur Ermittlung der Bauherrenkosten von Straßenbaumaßnahmen, um die gesamten im "Entstehungsprozess" einer Straße anfallenden Planungs-, Bauüberwachungs- und Verwaltungskosten erfassen zu können. Diese Kosten sollen nachfolgend in entsprechenden SAP-gestützten Bauherrenkostenberichten dargestellt und kommuniziert werden. Ergänzend hierzu soll auch die Darstellung im Produkthaushalt der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung transparenter gestaltet werden.