Kooperationsbereitschaft einiger Herkunftsstaaten

Die im Rahmen der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen auftretenden Probleme insbesondere hinsichtlich der Kooperationsbereitschaft einiger Herkunftsstaaten wurden in den einleitenden Anmerkungen bereits ausgeführt.

Die Innenministerkonferenz hat sich mit diesen Fragen mehrfach befasst und das Bundesministerium des Innern aufgefordert, bei solchen Herkunftsländern, die Passersatzpapiere nur sehr zögerlich ausstellen, eine Passersatzpapierbeschaffung zu ermöglichen.

In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Rückführung werden die aktuell erforderlichen Maßnahmen bei der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bundesweit abgestimmt. Die Arbeitsgruppe hat ferner einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Möglichkeiten der Rückführung von Ausländern mit ungeklärter Staatsangehörigkeit erstellt.

In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu nennen die erfolgte Einrichtung einer bundesweit zentralen Pass- und Informationsstelle bei der Grenzschutzdirektion Koblenz sowie die erfolgreiche bundesweite Zusammenarbeit in der so genannten Clearingstelle, die im Rahmen eines Informationsdienstes alle für die Rückführungen erforderlichen Erkenntnisse weiterleitet.

Durch den Abschluss von Rückübernahmeabkommen konnten Verbesserungen ebenso erzielt werden, wie durch die vielfältigen Aktivitäten des Auswärtigen Amtes, das beispielsweise durch Einbestellung von Botschaftern, Übermittlung von Verbalnoten, Vorsprachen der deutschen Botschafter bei den zuständigen Behörden der Herkunftsländer gegenüber den betroffenen Staaten interveniert, um z. B. die Anforderungen bei der Passersatzbeschaffung zu reduzieren.

Unberührt hiervon bleiben die ressortübergreifenden Überlegungen, auch in Bremen durch geeignete organisatorische und betreuerische Maßnahmen verstärkt und gezielt auf die Rückkehrbereitschaft von Personen einzuwirken, die bislang sämtliche aufenthaltsbeendenden Maßnahmen unterlaufen haben.

14. Gibt es spezielle Arbeitsgruppen oder -kommissionen in Bremen und Bremerhaven zur Bekämpfung der ldentitätsverschleierung und seinen Begleiterscheinungen, welche sind das und welchen Behörden sind sie zugeordnet?

Für die Bekämpfung der Identitätsverschleierung in der Stadtgemeinde Bremen sind das K 543 der Polizei Bremen und für die Stadtgemeinde Bremerhaven das 6. Kommissariat zuständig.

Für die Bekämpfung der Identitätsverschleierung durch Personen, die vorgeben, aus dem Libanon zu stammen und staatenlos bzw. ungeklärter Staatsangehörigkeit zu sein, existiert zurzeit die sehr erfolgreiche Ermittlungsgruppe 19 bei der Polizei Bremen.

15. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit aller an der Ermittlung beteiligten Behörden der Exekutive und Justiz bundesweit und in Bremen?

Die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Einrichtungen ist allgemein als gut zu bezeichnen.

Die Ausländerbehörden, im Lande Bremen arbeiten intensiv mit anderen Ausländerbehörden im Bundesgebiet zusammen. Wenn einer Behörde die Klärung der Staatsangehörigkeit einer Person gelungen ist und Erkenntnisse über Verwandte dieser Person im Zuständigkeitsbereich einer anderen Ausländerbehörde bestehen, so wird diese informiert.

Die Zusammenarbeit der an den Ermittlungen bundesweit und ebenso in Bremen beteiligten Behörden ist konstruktiv und zeichnet sich durch einen regelmäßigen Informationsaustausch aus.

16. Erachtet es der Senat für wünschenswert, kompetenzübergreifend eine zentrale Bekämpfungseinheit einzurichten?

Mit der Einrichtung der Ermittlungsgruppe 19 wurde bereits eine zentrale, kompetenzübergreifende Ermittlungseinheit, die sich aus Beamten der Polizei und der Ausländerbehörde zusammensetzt, geschaffen, deren bisherige Ermittlungstätigkeit als effektiv zu bewerten ist.

Die Einrichtung einer darüber hinausgehenden zentralen Bekämpfungseinheit erscheint nicht geboten. Die geschilderten Formen der Zusammenarbeit haben sich bewährt.

17. Wie viele Beschäftigte sind zurzeit in einzelnen Organisationseinheiten von Behörden und Justiz mit solchen Ermittlungsvorgängen befasst?

Die Ermittlungen zur Klärung der Identität fallen bei der Ausländerbehörde Bremen schwerpunktmäßig in den Aufgabenbereich der für Abschiebungen zuständigen Mitarbeiter. Die Abschiebegruppe besteht zurzeit aus 4 1/2 festen Mitarbeitern und einigen z. A.-Kräften. Daneben haben alle Mitarbeiter der Ausländerbehörden und der Polizei Ermittlungen einzuleiten, wenn ihnen Anhaltspunkte für eine Identitätsverschleierung bekannt werden. Welchen Anteil am Arbeitsaufkommen diese Fälle ausmachen, lässt sich nicht ermitteln bzw. schätzen.

Bei der Polizei Bremen sind im K 543 und in der EG 19 zurzeit insgesamt elf und bei der Kriminalpolizei in Bremerhaven ein Ermittler mit den hier beschriebenen Ermittlungsverfahren befasst.

Die Zahl der bei der Justiz mit einschlägigen Verfahren befassten Beschäftigten lässt sich nicht beziffern, weil es weder bei der Staatsanwaltschaft noch bei den Gerichten spezielle Zuständigkeiten gibt. Mit welchem Anteil Richter und Staatsanwälte Verfahren aus diesem Kriminalitätsbereich bearbeiten, lässt sich daher kaum schätzen.

18. Welche internationalen Kontakte sind notwendig, um Personen nach ihrer wahren Nationalität zu identifizieren und gestalten sich solche Kontakte arbeitsund zeitaufwendig?

Zur Klärung der Staatsangehörigkeit ist in aller Regel eine Kontaktaufnahme mit den Botschaften bzw. Konsulaten der vermutlichen Herkunftsstaaten notwendig. In fast allen Fällen ist eine Vorführung des Ausländers durch Mitarbeiter der Ausländerbehörde bei den Vertretungen in Bonn oder Berlin erforderlich. Dies ist äußerst zeitaufwendig und leider häufig auch erfolglos. In anderen Fällen werden z. B. Auszüge aus Personenstandsregistern des mutmaßlichen Herkunftsstaates angefordert. Der mit der Klärung der Staatsangehörigkeit verbundene Arbeitsaufwand ist erheblich und belastet die mit diesen Aufgaben vorrangig betraute Abschiebegruppe der Ausländerbehörde Bremen in hohem Maße.

Im übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.

Zur Identifizierung werden auf der Interpol-Ebene internationale Personenfeststellungsverfahren (PFV) in der Türkei und im Libanon eingeleitet. Ferner werden über das Auswärtige Amt von der türkischen Botschaft und dem türkischen Generalkonsulat in Hannover Auszüge aus den türkischen Personenstandsregistern der jeweiligen Geburtsorte angefordert. Diese Maßnahmen gestalten sich ebenfalls arbeits- und zeitaufwendig.