Kasseneinnahmereste

Gebühren sind auskömmlich, wenn sie alle mit den erbrachten Leistungen verbundenen Kosten abdecken. Der Bundesgesetzgeber hat die Gebührenhöhe in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bundeseinheitlich festgelegt.

Aufgrund der Prüfung kann festgehalten werden:

· Die Gebühren waren für die Kraftfahrzeugzulassungsstellen Frankfurt am Main, Kassel und Wiesbaden auskömmlich.

· Die Gebühren waren für die Kraftfahrzeugzulassungsstellen Darmstadt und Offenbach am Main nicht auskömmlich.

13.20 Kasseneinnahmereste Kasseneinnahmereste resultierten aus nicht publikumswirksamen Vorgängen. Da bei Schaltergeschäften der Gebühreneinzug am Kassenschalter oder Kassenautomaten vorgenommen wurde (vergleiche Abschnitt 13.16), bestanden diesbezüglich keine offenen Forderungen und damit keine Kasseneinnahmereste.

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verlangt, dass die für die Leistungserstellung zur Verfügung stehenden Einnahmen zeitnah eingezogen werden.

Nicht alle Gebührenbescheide wurden zum Soll gestellt (vergleiche Abschnitt 13.12).

Die mittlere jährliche Ausstandsquote errechnet sich als Verhältnis des Mittelwerts der zum 31. Dezember ausgewiesenen Kasseneinnahmereste zum Mittelwert des jährlichen Gebührenaufkommens.

Quelle: Rechnungsergebnisse der Verwaltungen, eigene Berechnungen Ansicht 167: Kasseneinnahmereste - Mittelwerte 2002 bis 2005

· In Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden bewegten sich die Kasseneinnahmereste in der Größenordnung eines Jahresgebührenaufkommens aus nicht publikumswirksamen Vorgängen.

· In Darmstadt betrugen die Kasseneinnahmereste mehr als das Doppelte eines Jahresgebührenaufkommens aus nicht publikumswirksamen Vorgängen.

· Auch in Frankfurt am Main bestanden offene Forderungen. Die Rechnungsergebnisse enthielten allerdings keine Kasseneinnahmereste, da Frankfurt am Main seine Gebührenforderungen in einer Nebenbuchhaltung zum städtischen Haushalt 266 Zum 1. Juli 2003 wurde die Zulassungsstelle der Stadt Kassel (Hauptstelle) mit den drei Kraftfahrzeugzulassungsstellen des Landkreises Kassel in Hofgeismar, Baunatal und Wolfshagen (Außenstellen) zu einer Abteilung des Ordnungsamts der Stadt Kassel zusammengeführt; deshalb bezieht der Mittelwert das Jahr 2002 nicht ein.

Einhundertzwölfte Vergleichende Prüfung „Kraftfahrzeugzulassungsstellen" Siebzehnter Zusammenfassender Bericht 211 führte. Soweit Forderungen zum Jahresende vorhanden waren, mussten sie für Zwecke der Haushaltsrechnung auf ihre Werthaltigkeit geprüft und bei Werthaltigkeit als Kasseneinnahmereste angemeldet werden. Im Prüfungszeitraum wurde für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle keine Werthaltigkeitsprüfung vorgenommen.

Die Kraftfahrzeugzulassungsstellen stehen damit vor der Aufgabe, ihre Forderungen zeitnah beizutreiben.

13. in VZSt ohne Leitung Quelle: Rechnungsergebnisse, KIV-Statistik „Liste der Transaktionen", eigene Berechnung en Ansicht 168: Leistungskennzahlen für das Haushaltsjahr 2005

Trotz der gesetzlich festgelegten Leistungsvorgaben und des hohen Standardisierungsgrads durch die eingesetzte Zulassungssoftware zeigten sich unterschiedlich organisierte Verwaltungsabläufe. Diese Unterschiede resultierten beispielsweise aus dem Zukauf privater Dienstleistungen267 oder unterschiedlich stark ausgeprägten internen Kontrollsystemen. Damit beeinflussten sie unmittelbar die Mitarbeiterzahl. in VZSt ohne Leitung Quelle: Rechnungsergebnisse, KIV-Statistik „Liste der Transaktionen", eigene Berechnungen Ansicht 169: Fortgeschriebene Leistungskennzahlen für das Haushaltsjahr 2005

267 So hat die Stadt Offenbach am Main Entstempelungen fremd vergeben. Die Stadt Wiesbaden bediente sich zur Erfüllung von Hilfstätigkeiten eines Dritten, um ihr Massengeschäft zu bewältigen.

Leistungen der Kraftfahrzeugzulassungsstellen 212 Siebzehnter Zusammenfassender Bericht

· Die Maximalwerte erreichte demnach die Kraftfahrzeugzulassungsstelle Wiesbaden. Dies war im Wesentlichen auf die Massenzulassungen eines gewerblichen Autovermieters zurückzuführen.

· Die Kraftfahrzeugzulassungsstelle in Kassel bearbeitete neben den städtischen Zulassungsvorgängen ungefähr 50 Prozent der Landkreiszulassungen. Ferner waren zusätzliche Geschäftsvorfälle in Form von Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen zu bearbeiten. Diese weiteren Geschäftsvorfälle führten zu einer höheren Auslastung der mit Schaltergeschäften betrauten Mitarbeiter. Die Auslastung war nicht nur gegenüber den Kraftfahrzeugzulassungsstellen Darmstadt und Offenbach, sondern auch im Vergleich zu Frankfurt am Main höher.

· Darmstadt und Offenbach am Main erreichten nicht die Kennzahlenwerte der übrigen Kraftfahrzeugzulassungsstellen. Die in das Bürgerbüro eingebundene Kraftfahrzeugzulassungsstelle der Stadt Offenbach am Main konnte allerdings durch zusätzlich generierte Geschäftsvorfälle bei Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie durch die Samstagsöffnung die Auslastung der Beraterplätze so weit verbessern, dass ihre Kenzahlenwerte denen der reinen Kraftfahrzeugzulassungsstelle der Stadt Darmstadt entsprachen.

· Der für Frankfurt am Main ausgewiesene Kennzahlenwert von 3.780 Geschäftsvorfällen je Mitarbeiter liegt im mittleren Bereich der errechneten Leistungskennzahlen, da mit Kassel oder Wiesbaden vergleichbare zusätzliche wesentliche Geschäftsvolumina nicht gewonnen werden konnten.

Damit lassen sich zwei Gruppen von Kraftfahrzeugzulassungsstellen unterscheiden:

· Die Kraftfahrzeugzulassungsstellen in Frankfurt am Main, Kassel und Wiesbaden bearbeiteten vergleichsweise große Geschäftsvolumina. Kassel und Wiesbaden erledigten zudem zusätzliche Geschäftsvorfälle (so Massenzulassungen der Autovermieter oder Zulassungen des Landkreises Kassel). Die Kostendeckungsgrade blieben auch nach Ergebnisfortschreibung auskömmlich (siehe auch Abschnitt 13.19).

· Die Kraftfahrzeugzulassungsstellen in Darmstadt und Offenbach am Main bearbeiteten vergleichsweise kleine Geschäftsvolumina. Nur Offenbach am Main erledigte zusätzlich generierte Geschäftsvorfälle. Die Kostendeckungsgrade waren nach der Ergebnisfortschreibung nicht auskömmlich (siehe auch Abschnitt 13.19).

Zur Ausweitung des Geschäftsvolumens stehen die Städte vor der Aufgabe zu prüfen, ob der Bedarf für zusätzliche Öffnungszeiten unter Einführung flexibler Arbeitszeiten oder unter verstärktem Einsatz von Halbtags- oder Saisonkräften besteht. Auf diese Weise könnte eine Verbesserung der in Ansicht 169 dargestellten Leistungskennzahlen und damit eine höhere Auslastung der während der Öffnungszeiten für den Kundenverkehr vorgehaltenen Schalterplätze sowie eine Verbesserung der wirtschaftlichen Ergebnisse erreicht werden.