Förderung des Ausbaus der Verkehrsinfrastruktur zwischen den Flughäfen Frankfurt und Frankfurt-Hahn

Aufgrund eines zwischen den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz geschlossenen Vertrages werden vom Land Hessen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zwischen den Flughäfen Frankfurt und Frankfurt-Hahn mitfinanziert.

Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung:

Der Landesregierung ist kein Vertrag zwischen den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz bekannt, nach dem das Land Hessen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zwischen den Flughäfen Frankfurt und Frankfurt-Hahn mitfinanzieren würde.

Am 27. November 2002 wurde zwar eine Grundlagenvereinbarung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz sowie der Flughafenbetreibergesellschaften Fraport AG und Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH abgeschlossen, auf die die Vorbemerkung der Fragesteller abzielen könnte. Bestandteile der Vereinbarung sind neben dem gemeinsamen Streben nach Einrichtung eines Flughafensystems mit den Flughäfen Frankfurt Main und Frankfurt-Hahn und der Verbesserung der Infrastruktur auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn auch die Verbesserung der infrastrukturellen Anbindung des Flughafens FrankfurtHahn auf Straße und Schiene, insbesondere in der Relation zwischen den beiden genannten Flughäfen. Diese Grundlagenvereinbarung enthält allerdings keinerlei Finanzierungsperspektiven für etwaige Verkehrsinfrastrukturen.

Daneben bestehen nach Informationen der Landesregierung die beiden folgenden Vereinbarungen des Landes Rheinland-Pfalz: ein Letter of Intent zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, der DB Netz AG und der Bundesrepublik Deutschland vom November 2005, in dem Grundsätze zur Schienenanbindung des Flughafens Hahn vereinbart wurden, sowie aktuell eine Planungsvereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz mit der DB Netz AG, mit der die Finanzierung von Planungsleistungen für eine Reaktivierung der Hunsrückbahn geregelt wird.

Beide Vereinbarungen liegen der Hessischen Landesregierung nicht vor.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Maßnahmen wurden aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen finanziert?

Frage 2. Welche Projekte sind dies im Einzelnen und wie viel haben sie jeweils gekostet?

Frage 3. Wie verteilen sich die Kosten dieser Projekte jeweils auf die beteiligten Länder?

Frage 4. Welche Projekte im Einzelnen sind im Rahmen des Vertrages noch weiter vorgesehen und in welchem Stadium befinden sie sich?

Es sind in diesem Zusammenhang keinerlei Maßnahmen oder Projekte mit hessischer Finanzbeteiligung geplant.

Frage 5. Wie ist der Stand der geplanten Sanierung und Wiederinbetriebnahme einer Bahnverbindung vom Flughafen Frankfurt zum Flughafen Frankfurt-Hahn?

Die rheinland-pfälzische Landesregierung bemüht sich um den Ausbau der Hunsrückbahn nach Hahn und steht dazu in engem Kontakt mit der DB Netz AG. Über eine spätere Durchbindung von Zügen vom Flughafen Hahn zum Flughafen Frankfurt, an der die Landesregierung sehr interessiert ist, laufen bereits Verhandlungen zwischen den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs in beiden Ländern. Auf hessischer Seite werden diese vom Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) geführt.

Frage 6. Welche Teilmaßnahmen sind hierfür geplant, wie hoch sind jeweils die Kosten und wie ist jeweils die Finanzierung vorgesehen?

Frage 7. Welche weitergehenden Infrastrukturprojekte sollen darüber hinaus zukünftig realisiert werden und wie sind die voraussichtlichen Kosten hierfür?

Es sind in diesem Zusammenhang keinerlei Maßnahmen oder Projekte mit hessischer Finanzbeteiligung geplant.