Der Cashflow Kapitalfluss aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Vorjahresvergleich um rd

Ausführungen zur Haushaltsrechnung 2006

Haushaltsrechnung 2006. Der Cashflow wird insbesondere berechnet, um festzustellen, ob ein Unternehmen aus eigener Kraft Investitionen tätigen kann, wie viel Geld für Schuldentilgung, Zinszahlungen und zur Ausschüttung an die Gesellschafter vorhanden ist, inwieweit Insolvenzgefahr besteht (ein über die Jahre hinweg bestehender negativer Cashflow führt in aller Regel zur Insolvenz).

Die Cashflow-Rechnung, also die Kapitalflussrechnung ist mit der bisherigen kameralen Haushaltsrechnung vergleichbar, da diese den Geldverbrauch in Form von Kapitalströmen (Ein-/Auszahlungen) ausweist. Eine erhöhte Aussagekraft des Cashflows gegenüber der hier vorgenommenen Darstellung könnte insbesondere bei der Konsolidierung zur Gesamtbilanz Land Hessen zum Tragen kommen.

Der Cashflow (Kapitalfluss) aus laufender Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Vorjahresvergleich um rund 0,2 Mio. Euro auf rund 0,55 Mio. Euro (siehe Nr. 5 der Tabelle auf Seite 13). Dieser resultierte aus der Summe der nicht ausgabewirksamen Aufwendungen in Höhe von rund 1,84 Mio. Euro (siehe Nr. 2 der Tabelle auf Seite 13), der nicht einnahmewirksamen Erträge in Höhe von rund -1,17 Mio. Euro (siehe Nr. 3 der Tabelle auf Seite 13) und der Veränderungen der Bilanzwerte der sonstigen Aktiva und Passiva ohne Desinvestitionen und Eigenmittel in Höhe von rund -0,12 Mio. Euro (siehe Nr. 4 der Tabelle auf Seite 13). Als Desinvestition wird die Freisetzung von Kapital durch den Verkauf von Vermögensgegenständen bezeichnet.

In den nicht ausgabewirksamen Aufwendungen von rund 1,84 Mio. Euro (siehe Nr. 2 der Tabelle auf Seite 13) waren Abschreibungen (rd. 0,4 Mio. Euro), Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (rd. 1,0 Mio. Euro) und im Saldo Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen (rd. 0,4 Mio. Euro) enthalten, die bei der Berechnung des Cashflow wieder hinzugerechnet werden mussten, da diese keinen Zahlungsausgang bewirkt hatten. Der saldierte Betrag der Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen beinhaltete im

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Wesentlichen mit rund 0,2 Mio. Euro Zuführungen zu Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, mit rund 0,08 Mio. Euro Beihilferückstellungen und mit rund 0,06 Mio. Euro die Zuführung der Rückstellungen für Resturlaub und Überstunden.

Unter den nicht einnahmewirksamen Erträgen von rund -1,17 Mio. Euro (siehe Nr. 3 der Tabelle auf Seite 13) war, korrespondierend zu den Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen, die Zuführung zur Forderung Altersversorgung (rd. 1,17 Mio. Euro) enthalten. Dieser Anstieg hat das Jahresergebnis erhöht, aber keinen Zahlungseingang bewirkt, so dass der Betrag bei der Berechnung des Cashflows wieder abgezogen werden musste.

Die Bestandserhöhung bei den Forderungen Transferausgleich (siehe oben) stellten nicht einzahlungswirksame Erträge dar, die das Jahresergebnis erhöhen und deshalb im Rahmen der Berechnung des Cashflows von dem Jahresergebnis subtrahiert werden mussten. Zu den Forderungen Transferleistungen wird bei Buchungskreisen mit Produkthaushalt die gebildete Forderung Verwaltungsrücklage hinzugerechnet.

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Die Bestandsminderung der Forderungen kamerale Rücklage (siehe Seite 15) stellten Einzahlungen dar, die nicht ertragswirksam waren. Diese müssen im Rahmen der Berechnung des Cashflows dem Jahresergebnis hinzugerechnet werden. Unter der kameralen Rücklage werden die Bestände (vgl. Tz. 1.1; Seite 5) der allgemeinen Rücklage (konsumtive Mittel), der Investitionsrücklage (investive Mittel) und der Rücklage der Überörtlichen Prüfung (konsumtive Mittel) ausgewiesen.

Die Bestandserhöhung der sonstigen Vermögensgegenstände (siehe Seite 15) stellten nicht einzahlungswirksame Erträge dar, die das Jahresergebnis erhöhten und somit im Rahmen der Berechnung des Cashflows vom Jahresergebnis subtrahiert werden müssen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten fast ausschließlich Anzahlungen auf laufende Verträge für externe Gutachten der Überörtlichen Prüfung.

Die Bestandsminderung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (siehe Seite 15) stellten Aufwendungen ohne Auszahlungen dar. Diese müssen im Rahmen der Berechnung des Cashflows dem Jahresergebnis wieder hinzugerechnet werden. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen die Beamtenbezüge des operativen Buchungskreises Hessischer Rechnungshof (BUKR 2020) für Januar 2007, die im Dezember 2006 durch die Hessische Bezügestelle ausgezahlt wurden.

Die Bestandsminderung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages (siehe Seite 15) stellten Aufwendungen ohne Auszahlungen dar und mussten damit im Rahmen der Berechnung des Cashflows dem Jahresergebnis wieder hinzugerechnet werden. Hierbei handelte es sich um die erstmalig erstellte Verwaltungsrücklage (Gewinnrücklage) im Rahmen des Produkthaushaltes für das Haushaltsjahr 2006 (vgl. Tz. 1.1; Seite 5).

Die Bestandsminderung beim Sonderposten Haushalts-Ermächtigung (siehe Seite 15) ergab sich aus dem Saldo des Einsparbeitrags des Hessischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2006 in Höhe von -0,54 Mio. Euro, der Rückerstattung des zweiten Teilbetrages der „Operation Sichere Zukunft" in Höhe von -0,18 Mio.