Verbraucherschutz

Die ersten Ergebnisse liegen vor:

- Kindertagesstätten

Bereits vor der Einführung des Auditierungs-Verfahrens wurden im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung familienfördernde Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählt auch die Einrichtung einer Kindertagesstätte im Haus. Unterstützung erhalten auch die Kindertagesstätte Nesthäkchen von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung, die Elterngemeinschaft Kiddy e.V. von der Bereitschaftspolizei Westhessen sowie die Kindertagesstätte Zauberhut im Behördenzentrum Frankfurt vom Finanzressort. In der Regel werden die Räumlichkeiten (sowie Wasser und Strom) kostenlos zur Verfügung gestellt (u.U. auch eine geringe Personalfreistellung). Der Trägerverein bzw. die Eltern tragen die übrigen Kosten.

Das Justizministerium fördert im Wege einer institutionellen Zuwendung die "Gesellschaft zur Förderung betrieblicher und betriebsnaher Kindereinrichtungen e.V." für den Betrieb der Kindertagesstätte für Bedienstete der Frankfurter Justizbehörden (120.000 im Jahr, seit 1992) sowie für den Betrieb der Limburger Justizbehörden (50.000 im Jahr, seit 1994).

- Ferienbetreuung

Nachdem das Sozialministerium drei Jahre lang erfolgreich Sommerferienbetreuung für die eigenen Beschäftigten organisierte, wurde für das Jahr 2006 erstmals ein gemeinsames Angebot für die Ministerien, Staatskanzlei und die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung entwickelt.

Seither existiert eine Kooperation zwischen der Stadt Wiesbaden und allen Landesdienststellen in Wiesbaden, die inzwischen dazu geführt hat, dass die Landesbediensteten, auch Nicht-Wiesbadenerinnen und NichtWiesbadener, zu den gleichen günstigen Konditionen wie die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt diese Ferienangebote in Anspruch nehmen können. Das Ange bot gilt nicht nur für die Sommerferien, sondern auch für die Oster-, Herbst- und Winterferien.

Auch anderen Orts werden neue Wege für die Ferienbetreuung eingeschlagen. Neben der Landeshauptstadt Wiesbaden, mit der seit den Sommerferien 2006 eine Kooperationsbeziehung besteht, fand erstmals auf Initiative des Regierungspräsidiums Kassel eine Kooperation zwischen der Stadt Kassel und den Landesdienststellen für die Sommerferien 2007 statt. Weiteren Landesbehörden in den Städten Frankfurt, Darmstadt und Gießen soll ab 2008 ein Ferienbetreuungsangebot zur Verfügung stehen. Daran wird derzeit gearbeitet.

- Eltern-Kind-Arbeitszimmer/Spielecontainer

Für Notsituationen bietet die Staatskanzlei, das Sozial-, Finanz- und Wirtschaftsministerium den hier beschäftigten Müttern und Vätern ein Kinderzimmer an, in dem die Kinder spielen können, während Vater oder Mutter der Arbeit nachgehen.

Das Innenministerium sowie das Justizministerium bieten Eltern in solchen Situationen einen mobilen Spielcontainer an, der bei Bedarf in das jeweilige Arbeitszimmer gerollt werden kann.

Im Wissenschaftsministerium steht eine Kinderspiele-Box bereit, die es den Bediensteten in Fällen, in denen eine Betreuungsmöglichkeit überraschend ausfällt, ermöglicht, ihre Kinder mit an den Arbeitsplatz zu bringen.

Im Umweltministerium bedient man sich mit Spielsachen aus einem zentralen Depot. Das Hessische Kultusministerium und die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung planen ähnliche Maßnahmen.

- Mitarbeiterportal

Damit alle Landesbeschäftigten von dem profitieren, was einzelne Dienststellen entwickeln, wurde im Mitarbeiterportal unter der Rubrik "Personal" ein eigener Navigationspunkt Beruf & Familie eingerichtet. Hier werden alle praktischen Maßnahmen vorgestellt und Informationen durch Links zugänglich gemacht. Die federführende Bearbeitung dieses Bereichs obliegt dem Sozialministerium. Darüber hinaus nutzen die Ressorts das Mitarbeiterportal für weitere hausinterne Informationen zu dem Thema.

- Fortbildung

Das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Bestandteil des Fortbildungskonzeptes für die Führungskräfte im Lande Hessen. So sieht die zentrale Fortbildung für Führungskräfte im Themenkomplex "Perso8 nal/Personalentwicklung" das Thema Familienbewusste Führung - Leben und Arbeiten im Gleichgewicht vor. Dieses Seminar wurde erstmals im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung durchgeführt.

Zahlreiche Fortbildungen einzelner Dienststellen befassen sich ebenfalls direkt oder indirekt mit der Thematik. Sie richten sich an besondere Zielgruppen wie Beurlaubte, Berufsrückkehrer/innen sowie Führungskräfte.

Hierbei handelt es sich z. B. im Justizressort um Fortbildungsmaßnahmen zu folgenden Themen: Zeit- und Selbstmanagement, rechtliche Grundlagen der Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung, Chancengleichheit unter dem Leitprinzip Gender Mainstreaming als Führungsaufgabe.

- Flexibilisierung der Arbeitszeit

Gerade die Arbeitszeit stellt in den Einzelzielvereinbarungen der Ministerien und der Staatskanzlei ein wichtiges Thema zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Hier bemühen sich alle Beteiligten im Wege des Erfahrungsaustauschs die Flexibilisierungsmöglichkeiten der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen in allen Dienststellen auszuschöpfen. Die derzeit gültigen Regelungen bieten drei Möglichkeiten flexibler Arbeitszeit an:

- Kernarbeitszeit,

- Mindestarbeitszeit von täglich vier Stunden mit Präsenzzeit,

- Sabbatjahrregelung.

Weiterhin existiert überall eine Vielzahl von Teilzeitmodellen, die es den Beschäftigten ermöglicht, ihre individuelle wöchentliche Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Dies kann zum Beispiel durch eine 3- oder 4-TageWoche mit festen oder flexiblen Arbeitstagen, rollierende Wochenarbeit (verschiedene Arbeitstage pro Woche im 2- bis 4-Wochenrhythmus) oder Arbeitszeit en bloc (1 Woche Arbeit, 1 Woche frei) erfolgen.

Im Bereich der hessischen Polizei ermöglichte das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die Einführung eines IT-gestützten Verfahrens zur Planung, Erfassung und Auswertung von Arbeitszeiten, d. h. eines Integrierten Zeitmanagements (IZEMA), eine flexiblere und stärker lagebildorientierte Personaleinsatzplanung. Durch die Flexibilisierung der individuellen Dienstplanung können die dienstlichen Erfordernisse und die Beschäftigungsbedürfnisse stärker als bislang möglich in Einklang gebracht werden, wodurch positive Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie entstehen.

- Alternierende Telearbeit

Bereits seit dem Jahr 2001 gibt es in der hessischen Lande sverwaltung die alternierende Telearbeit. Zielsetzung für die Einführung war die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nach zwei Jahren erfolgreicher Erprobung wurde die alternierende Telearbeit flächendeckend eingeführt. Sie dient dem Vereinbarkeitsziel, indem sie

- es Müttern und Vätern ermöglicht, frühzeitig aus der Elternzeit zurückzukehren und damit die vorhandene Qualifikation zu sichern,

- Eltern mehr Aufsichtsmöglichkeiten bei Jugendlichen einräumt,

- Beschäftigten mit pflegebedürftigen Angehörigen Flexibilität ermöglicht.

Im Rahmen des audit berufundfamilie haben sich das Ministerium des Innern und für Sport, das Finanzministerium, das Justizministerium, das Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr, das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Sozialministerium sowie die Staatskanzlei den Ausbau beziehungsweise die Optimierung der Telearbeit zum Ziel gesetzt. So konnten im Hessischen Sozialministerium seit Einführ ung des audit berufundfamilie die Telearbeitsplätze von 20 auf 50 aufgestockt werden. Der Geschäftsbereich im gesamten Ressort des Finanzministeriums verfügt derzeit über 74 Telearbeitsplätze. Eine Erhöhung der Telearbeitsplätze wird angestrebt.

- Pflegebedürftige Angehörige

Im Rahmen der zentralen Fortbildung werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesdienst Informationsveranstaltungen zum Thema "Unterstützung für pflegebedürftige Angehörige" angeboten. Die Erst veranstaltung fand am 21. November 2006 statt. Nahezu 100 Anmeldungen zeigten, wie wichtig diese Frage ist. Weitere Veranstaltungen fanden am 4. September 2007 in Gießen und am 27. September 2007 in Frankfurt statt. In Kassel wurde eine entsprechende Veranstaltung am 22. Mai 2007 durchgeführt. Das Angebot soll im Jahr 2008 fortgeführt werden.

- Wiedereinstieg in den Beruf nach Beurlaubungsphase Zahlreiche Formen des Kontakthaltens zu (meist aus familiären Gründen) beurlaubten Beschäftigten wurden als Ziele vereinbart und sind bereits zum Teil umgesetzt (Staatskanzlei, HMdF, HMdJ, HMWVL, HMULV, HSM). Sie reichen von eingehender mündlicher und schriftlicher Beratung vor Antritt der Beurlaubung, Einladungen zu dienstlichen Versammlungen, Betriebsausflug und Schulungsangeboten per Post oder E-Mail während der Freistellungsphase und frühzeitige Beratung vor der Rückkehr in die Dienststelle.

- Gesundheit

Für den Geschäftsbereich des HMdF wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema Gesundheitsmanagement eingerichtet. Ziel ist, die Gesundheit der Beschäftigten zu verbessern und sie fit zu halten für die täglichen Belastungen in Beruf und Familie.

Im Hessischen Sozialministerium hat sich ein Arbeitsschutzausschuss konstituiert. Das Gremium wird sich u.a. mit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung befassen.

Systematisch sollen die technischen, ergonomischen und psychischen Belastungen analysiert, dokumentiert und - sofern möglich - beseitigt werden.

Außerdem erfolgt eine Auswertung der Alters- und Beschäftigtenstruktur des Hauses mit entsprechenden Rückschlüssen für ein Gesundheitsprogramm.

Die bereits angebotenen Seminare und Workshops zur Gesundheitsförderung (Rückenschule, Augen - und Sehtraining, progressive Muskelentspannung und Selbstmanagementtrainings) werden fortgeführt.

Aufgrund der hohen Resonanz des 1. Gesundheitstages fand am 21. Juni 2007 der zweite Gesundheitstag im Ministerium statt. In Kooperation mit der DAK, AOK, dem DRK und der MAS GmbH fanden

- Vorträge,

- Ausstellungen,

- Gesundheitschecks und

- ein gesundes Frühstück statt.

Ca. 180 Personen beteiligten sich an den verschiedenen Angeboten.

Eine Dienstvereinbarung zur Gesundheitsvorsorge und -fürsorge für suchtmittelgefährdete und suchtmittelabhängige Beschäftigte wurde zwischen Personalrat und Dienststellenleitung abgeschlossen.

Weitere Aktivitäten, die der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen, sind Kooperationsprojekte und Einrichtungen zwischen Land, Kommunen, Institutionen sowie der Wirtschaft. Hierzu gehört die Kongressreihe "Dialog Beruf und Familie in Hessen" in den Jahren 2004 bis 2006. Das Hessische Sozialministerium stand als Partnerin für Unternehmen und Institutionen mit folgenden Themen für die Zielsetzung von mehr Familienfreundlichkeit zur Verfügung: "Wettbewerbsvorteil für Unternehmen" "Hessische Hochschulen zeigen Profil", "Väter aktiv", "Kinder bilden - Zukunft schaffen".

Auch der im Jahre 2002 eingerichtete Landeswettbewerb "Familienfreundliche Kommune" richtet sich an solche Städte oder Gemeinden, die Herausragendes und Vorbildliches für mehr Familienfreundlichkeit geleistet haben. Durch den Wettbewerb erfahren die Kommunen öffentliche Aufmerksamkeit und Anerkennung für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien.

Der Hessische Familientag ist ein öffentliches Forum, um hessenweit über neue Familien-Angebote zu informieren und diese vor Ort bekannt zu machen. Das Hessische Sozialministerium und die Karl Kübel Stiftung laden Vereine, Gruppen und Initiativen aus ganz Hessen dazu ein, sich aktiv am Hessischen Familientag zu beteiligen. Seit 2002 haben insgesamt vier Familientage mit sehr großer Resonanz in Bensheim, Fulda, Hofgeismar und Eschborn stattgefunden.