Welche weiteren Projekte der Landesregierung sind geplant um die Vereinbarkeit von Ausbildung Studium Beruf und Familie zu

Frage 16. Welche Projekte der Landesregierung existieren, um die Vereinbarkeit von Ausbildung, Studium, Beruf und Familie zu verbessern?

Welche weiteren Projekte der Landesregierung sind geplant, um die Vereinbarkeit von Ausbildung, Studium, Beruf und Familie zu verbessern?

Auf die Antworten zu den Fragen 13, 14 und 15 wird verwiesen.

Arbeit und Einkommen: Frage 17. Welche Ergebnisse haben Förderungsprogramme der Landesregierung zur besseren Vereinbarkeit von Ausbildung, Studium, Beruf und Familie gebracht?

Auf welche Forschungen/Studien stützt die Landesregierung diese Ergebnisse?

Zur Bewertung des Erfolgs der alternierenden Telearbeit in der hessischen Landesverwaltung wurde das Institut für Soziologie der Technischen Universität Darmstadt beauftragt, eine Evaluation durchzuführen. Die ersten Ergebnisse, basierend auf einer umfangreichen Befragung, zeigen, dass alternierende Telearbeit die Teilnehmenden hochgradig motiviert, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Es ist die gewonnene Flexibilität bei der Alltagsorganisation, die die Betroffenen hervorheben. Führungskräfte und kollegiales Umfeld teilen diese Auffassung ganz überwiegend.

Flexibilität ist auch das ausschlaggebende Argument für die Einführung des Mindestarbeitszeitmodells in vielen Landesdienststellen. Belegschaftsbefragungen, die nach der Einführung der Mindestarbeitszeit in verschiedenen Dienststellen durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass die Beschäftigten unter keinen Umständen mehr zu den "alten" Kernarbeitszeitregelungen zurück wollten.

Die Ausweitung der Ferienbetreuung findet große Akzeptanz. Diejenigen, die die Ferienbetreuung nutzen bzw. potentiell nutzen könnten, bescheinigen bei entsprechenden Befragungen, dass sie das Angebot ausdrücklich begrüßen. Es hilft ihnen sehr, während der Ferienzeiten die Betreuung ihrer Kinder in guten Händen zu wissen.

Im Rahmen des Landesprogramms "Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender" hat sich die Berufsausbildung in Teilzeitform für die Alleinerziehenden als sehr erfolgreich erwiesen. Durch die organisatorische und persönliche Unterstützung der geförderten Träger gelang es den Alleinerziehenden, Familie und eine erfolgreiche Berufsausbildung miteinander zu vereinbaren.

Auch die Betriebe, in denen Alleinerziehende ausgebildet wurden, bewerten ihre Erfahrungen überwiegend positiv.

Mit den ko-finanzierten Mitteln aus dem Europäischen Sozialfond "Landesprogramm "Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender"", das im Jahre 2000 aus dem 1998 begonnenen Modellversuch JAMBA (Junge alleinerziehende Mütter in Berufs-Ausbildung) hervorgegangen ist, erhalten Alleinerziehende ohne Berufsausbildung die nötigen Rahmenbedingungen, um ihre Erziehungsaufgaben mit einer Berufsausbildung vereinbaren zu können. Mit der bundesweit erstmaligen Ausbildung in Teilzeitform wirkt das Landesprogramm bis heute als Vorbild über die Landesgrenze hinaus.

Konkrete Daten zur Wirksamkeit des ESF-geförderten Landesprogramms werden über eine Evaluation - finanziert mit ESF-Mitteln - bis Mitte 2008 zur Verfügung stehen.

Das Modellprojekt JAMBA wurde vom Institut für Berufspädagogik der Technischen Universität Darmstadt wissenschaftlich begleitet. Die Ergebnisse der Begleitung sind in einem Abschlussbericht enthalten, der in Buchform veröffentlicht ist: Band 1: Uta Zybell: An der Zeit. Zur Gleichzeitigkeit von Berufsausbildung und Kindererziehung aus Sicht junger Mütter. Reihe: Dortmunder Beiträge zur Sozial- und Gesellschaftspolitik Bd. 47, ISBN 3-8258-7172-x.

Band 2: Laima Nader, Gwendolyn Paul, Angela Paul-Kohlhoff: An der Zeit.

Zur Gleichzeitigkeit von Selbständigkeit und Begleitung aus Sicht der Betriebe, der Berufsschulen und der Bildungsträger. Reihe: Dortmunder Beiträge zur Sozial- und Gesellschaftspolitik Bd. 48, ISBN 3-8258-7183-5.

Die Landesinitiative "Mentoring für Frauen" als Maßnahme zur Erhöhung des Frauenanteils in Spitzenfunktion hat dazu geführt, dass neben den sechs Vertragspartnern FRAPORT AG, Sanofi-Aventis, Heraeus Holding GmbH, Merck KGaA, Darmstadt, die Gesellschaft für Schwerionenforschung mbH

(GSI) und das Max-Planck-Institut für Biophysik auch das ZDF gewonnen werden konnte. Die Landesinitiative "Mentorinnennetzwerk für Frauen in Naturwissenschaft und Technik an hessischen Universitäten und Fachhochschulen" als größtes Mentoring-Netzwerk in der europäischen Hochschullandschaft wurde 2005/2006 evaluiert mit dem Ergebnis, dass 93,1 v.H. der Mentees und 90 v.H. der Mentorinnen das Mentoring als sehr erfolgreich oder erfolgreich beurteilt haben.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 13, 18, 25, 30 verwiesen.

Frage 18. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Frauenanteil in Führungspositionen in der Landesverwaltung zu erhöhen?

Welchen Erfolg hatten diese Maßnahmen und wie belegt die Landesregierung diesen Erfolg?

Eine der wesentlichen Handlungsgrundlagen der Landesregierung für Maßnahmen zur Erhöhung des Frauena nteils in Führungspositionen in der Landesverwaltung ist das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG). Wie die "Vorlage der Landesregierung betreffend Bericht an den Hessischen Landtag zur Umsetzung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes nach § 6 Abs. 7 HGlG" für den Berichtszeitraum 2002 bis 2005 (Drucks. 16/7186) zeigt, hat die Landesregierung eine Vielzahl diesbezüglicher Maßnahmen ergriffen.

Personalentwicklung

Das Rahmenkonzept Personalentwicklung schlägt den Landesdienststellen zahlreiche Einzelmaßnahmen vor, die diese in eigener Verantwortung umsetzen müssen. Eine davon ist z. B. die ebenfalls landesweit eingeführte Mobilitätsrichtlinie mit dem dort verankerten Rotationsverfahren für den höheren Dienst. Sie hat in der Landesverwaltung für größere Flexibilität gesorgt. Allein im Jahr 2006 wurden 538 Personen im Rahmen von Rotationsverfahren abgeordnet. Die Anerkennung von sechs Monaten Elternzeit als Rotationsstelle erleichtert es insbesondere den Frauen im höheren Dienst, die formalen Anforderungen für Führungspositionen zu erfüllen.

Weitere Instrumente der Personalentwicklung, die die Ressorts in ihre unterschiedlich ausdifferenzierten ressort-, behörden- oder fachbezogenen Personalentwicklungskonzepte sowie Frauenförderkonzepte integriert haben, sind z.B.:

- Trainee-Programme,

- Hospitationen/Praktika

- Abordnungen,

- Mentorinnen-, Mentorenprogramme (Polizei, Regierungspräsidium Kassel),

- Definition von Anforderungsprofilen,

- Berücksichtigung von familiären Verpflichtungen bei Beurteilungen,

- Führungsfortbildung (u. a. Führungskolleg Hessen),

- Coaching,

- Teilbare Dienstpflichten,

- Kinderbetreuungsangebote während Konferenzen.

Frauenförderplan Frauenförderpläne, die neben Maßnahmen zur Chancengleichheit und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach dem Hessischen Gleichberechtigungskonzept vorgesehen sind und in nahezu allen Dienststellen der Landesverwaltung aufgestellt werden, helfen nach wie vor, Unterrepräsentanz von Frauen zu dokumentieren, Zielvorgaben zu formulieren und umzusetzen.

Fortbildung

Seit mehr als 10 Jahren widmet sich die zentrale Fortbildung (früher Staatwissenschaftliche Fortbildung) der hessischen Landesverwaltung in starkem Maße der Führungsfortbildung auf allen Führungsebenen. Hier werden Führungskräfte nicht nur für die Themen Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Frauenförderung sensibilisiert, weibliche Beschäftigte des höheren Dienstes erhalten zugleich die Chance, sich auf die Übernahme von Führungsaufgaben vorzubereiten und ihre vorhandenen Führungskompetenzen auszubauen. Die Personalentwicklung der Dienststellen wird hierdurch optimal unterstützt. Dies ist angesichts der internen Vergrößerung der Führungsspanne eine notwendige Entwicklung.

Um die Bedeutung der Fortbildung für die weitere Entwicklung der Landesverwaltung zu unterstreichen, hat die Landesregierung Fortbildungskonten für die Führungsebene eingeführt.

Ein weiteres auf Fortbildung basierendes Entwicklungsinstrument, das intensiv zur Förderung von Frauen in Führungspositionen genutzt wird, ist das Führungskolleg Hessen.

Ziel ist es, frühzeitig Personen des höheren Dienstes auf die Übernahme herausragender Positionen in der Landesverwaltung vorzubereiten. Zugleich sollen Personen, die bereits eine solche Position begleiten, in ihrer Führungsrolle unterstützt werden. Kandidatinnen und Kandidaten, die für den Besuch des FKH vorgeschlagen werden, erfüllen folgende Kriterien:

- Personen des höheren Dienstes der Besoldungs- und Vergütungsgruppen A 15/A 16, R 2 bzw. BAT I a/I zu sein und

- in mehreren Behörden unterschiedlicher Verwaltungsebenen, die für Spitzenpositionen geeignet sind, bereits gearbeitet zu haben.

Die aufgeführten Maßnahmen waren erfolgreich.

Besonders hervorzuheben sind:

- Die Maßnahmen des Kultusministeriums. Sie führten dazu, dass mit Ausnahme der Berufsschulen landesweit im Schuljahr 2006/2007 zwischen 50 v.H. und 85 v.H. der Stellen der Schulleitungen mit Frauen besetzt wurden.

- Für das Trainee -Programm des Hessischen Innenministeriums konnten im ersten und zweiten Einstellungstermin über 80 v.H. Juristinnen eingestellt werden.

- Das Hessische Ministerium der Finanzen hat seinen Anteil von Frauen im höheren Dienst der Steuerverwaltung kontinuierlich erhöht. So betrug 2004 der Frauenanteil bei Einstellungen im höheren Dienst 40 v.H. Im Jahre 2006 lag der Anteil von Frauen bei Einstellungen im höheren Dienst bei 53,85 v.H.

- Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat seinen Anteil von Frauen in Führungspositionen zwischenzeitlich auf 36 v.H. erhöht.

- Im Hessischen Sozialministerium ist es gelungen den Frauenanteil in Führungspositionen auf 43 v.H. zu erhöhen.

- Im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung werden neben der Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in Folge der gesetzlichen Regelungen zum HGlG Frauen im gesamten Geschäftsbereich auch durch die Teilnahme an der Führungskräfteentwicklung und/oder am Führungskolleg Hessen erfolgreich gefördert.

Frage 19. Wie hoch ist die Zahl der Existenzgründerinnen in Hessen in Prozent?

Unter Existenzgründerinnen werden Frauen verstanden, die eine beruflich selbstständige Tätigkeit aufgenommen oder ein Unternehmen gegründet haben.

Die Zahl der Frauen, die 2006 ein gewerbliches Einzelunternehmen anmeldeten, bezieht sich ausschließlich auf Einzelunternehmen und nicht auf Personen- oder Kapitalgesellschaften.

Insgesamt erfolgten 62 067 Gewerbeanmeldungen im Jahr 2006. Die Zahl der Frauen, die ein Gewerbe anmeldeten lag bei 21 891, was 35,3 v.H. entspricht.

Diese Daten berücksichtigen jedoch nur Personen, die ein Gewerbe angemeldet haben. Es liegt also eine Untererfassung der Existenzgründungen vor.

Ergänzende Daten zu Existenzgründerinnen liegen der Bundesanstalt für Arbeit vor. Diese sind nach Existenzgründungszuschüssen, Überbrückungsgeld sowie Gründungszuschüssen aufgeschlüsselt. Für das Berichtsjahr 2006 wurden 4.448 Frauen für Existenzgründungen in Hessen bezuschusst; das entspricht einer Quote von 34,9 v.H. Frage 20. Gibt es Programme für Existenzgründer, die sich ausschließlich an Frauen richten oder sind solche geplant?

Im Bereich der monetären Förderung von Existenzgründungen gibt es keine Programme, die sich ausschließlich an Frauen richten. Es bestehen auch keine entsprechenden Planungen.