DM der Rücklage für die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften von 47 Mio

Einschließlich des Bestandes der Waldrücklagen in Höhe von 13,1 Mio. DM (Vorjahr 9,3 Mio. DM), einer Erhöhung der Schuldendienstrücklage von 4,1 Mio. DM auf 4,6 Mio. DM, der auf 4,4 Mio. DM verminderten Domänenrücklage (Vorjahr 4,6 Mio. DM), der Rücklage für die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften von 4,7 Mio. DM sowie weiterer Rücklagen mit geringfügiger Höhe belief sich der Bestand an allgemeinen und zweckgebundenen Rücklagen Ende 2001 auf 1.170,1 Mio.DM (Ende 2000:1.498,4 Mio. DM). Damit nahmen die „traditionellen" Rücklagen außerhalb der Modellversuche und budgetierten Bereiche sowie der Personalausgabenrücklagen um 328,3 Mio. DM gegenüber dem Vorjahr ab.

Im Gegensatz hierzu haben die Rücklagen im Rahmen der Neuen Verwaltungssteuerung an Bedeutung gewonnen. Die Rücklagen der budgetierten Dienststellen stiegen von 195,6 Mio. DM ­ trotz Hochschulausgliederung ­ um 57,5 Mio. DM auf 253,1 Mio. DM an. In dem Jahresendbestand 2001 von 253,1 Mio. DM sind allgemeine Rücklagen in Höhe von 231,0 Mio. DM sowie Investitionsrücklagen in Höhe von 22,1 Mio. DM enthalten. Alle Rücklagen aus Personalbudgets der Ressorts haben einen Stand von 54,1 Mio. DM erreicht. Hierin sind noch die beiden verbliebenen Rücklagen aus dem Modellversuch Personalkostenbudgetierung (Ministerpräsident und Staatskanzlei sowie Ministerium der Justiz), der im Jahr 2001 ausgelaufen ist, in Höhe von 2,9 Mio. DM enthalten.

Diese und weitere Vermögensbestände und -bewegungen sind in derAnlage 2 der Haushaltsrechnung 2001 dargestellt.

Ausgliederung der Hochschul-Rücklagen

Beim zeitlichen Vergleich von Anzahl und Gesamthöhe der Rücklagen ist zu berücksichtigen, dass ­ ähnlich wie die Unternehmensbeteiligungen der Universitäten ­ sämtliche Rücklagenpositionen der Hochschulen im Rahmen ihrer Umwandlung in rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und der Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens aufgelöst wurden.

Zum Jahresende 2000 bestanden im Einzelplan 15 bei den Hochschulkapiteln (einschließlich Forschungsanstalt Geisenheim am Rhein) Rücklagenbestände der Globalhaushalte sowie Allgemeine und Investitionsrücklagen der budgetierten Bereiche in Höhe von 53,2 Mio. DM. Diese Rücklagenbestände wurden zum 1. Januar 2001 als Forderungen gegenüber dem Landeshaushalt in die Eröffnungsbilanzen der Universitäten übernommen. Ohne diese Ausgliederung hätte die Zahl der Rücklagen zum Ende des Jahres 2001 die Grenze von 100 Positionen überschritten.

In Anlage 2 der Haushaltsrechnung 2001 wurden bei allen Hochschulrücklagen Ausgaben in der Höhe des Jahresanfangsbestandes nachgewiesen und der Rücklagenbestand somit auf 0 DM reduziert. Korrespondierende kamerale Buchungen von Einnahmen der betroffenen Hochschulkapiteln des Einzelplans 15 wurden ­ wie bei einer Rücklagenentnahme sonst üblich ­ nicht vorgenommen, da entsprechende Titel in den Hochschulkapiteln bereits weggefallen waren.

Die Umwandlung kameraler Rücklagen in Forderungen wird im Rahmen der Neuen Verwaltungssteuerung in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen, wenn in ähnlicher Weise wie bei den Hochschulrücklagen verfahren wird. In diesem Fall bestünden bei den jeweiligen Buchungskreisen Ansprüche an den Landeshaushalt in Höhe von nahezu 1,5 Mrd. DM, die zu Zahlungen über die laufenden Produktabgeltungen hinaus führen können. Machen beispielsweise die Hochschulen ihre Sonderforderungen gegenüber dem Landeshaushalt geltend, hat das MinisteZu Nr. 7.4.3 Ausgliederung der Hochschul-Rücklagen

Der Auffassung des Rechnungshofs wird zugestimmt, dass die Umwandlung kameraler Rücklagen in Forderungen in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird, wenn Rücklagenbestände als Forderungen gegenüber dem Landeshaushalt in die Eröffnungsbilanz übernommen werden.

Das Ministerium der Finanzen wird die vom Rechnungshof näher beschriebene zentrale Überwachung der Rücklagen und deren Inanspruchnahme gewährleisten und auf diese Weise eine sachgerechte Behandlung dieser „Sonderansprüche" gegenüber dem Landeshaushalt sicherstellen.

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung 104 Hessischer Landtag · 16.Wahlperiode · Drucksache 16/418 rium der Finanzen die entsprechende Liquidität zu beschaffen und den Universitäten zusätzlich zur laufenden Produktabgeltung zur Verfügung zu stellen.

Gegenwärtig wird in der Haushaltsrechnung des Landes die Summe der bestehenden Rücklagen nicht ausgewiesen.

Auch ist unbestimmt, zu welchem Zeitpunkt die Dienststellen beabsichtigen, ihre Rücklagenbestände über die Veranschlagung der aktuellen Haushaltsmittel hinaus für Ausgabenzwecke geltend zu machen. Daraus ist erkennbar, dass es zukünftig einer zentralen Überwachung der Rücklagen bzw. dieser „Sonderforderungen" bedarf, wobei

· fortlaufend der Bestand der insgesamt bestehenden „Sonderansprüche" gegenüber dem Landeshaushalt erfasst,

· die voraussichtliche Inanspruchnahme der Forderungen der Verwaltungseinheiten ermittelt bzw. prognostiziert und

· für eine sachgerechte Liquiditätsplanung und Abstimmung Sorge getragen werden sollte.

Bemerkungen des Rechnungshofs

8 Instandsetzung, Wartung und Pflege der Polizeifahrzeuge (Kapitel 03 20/24)

Der Kraftfahrzeug-Instandsetzungsdienst der hessischen Polizei ist unzweckmäßig organisiert und personell überbesetzt. Dies hatte der Rechnungshof bereits in seinen Bemerkungen 1992 festgestellt. Das Ministerium hat ­ den Empfehlungen des Rechnungshofs folgend ­ inzwischen eine umfassende Neuordnung konzipiert. Danach würden sich jährliche Einsparungen in Höhe von rund 4,3 Mio. cc (8,4 Mio. DM) ergeben.

Die Portalwaschanlagen für Polizeifahrzeuge arbeiten weder rentabel noch sind sie ausgelastet. Sie wurden zudem ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen errichtet. Die meisten Fahrzeuge (insbesondere Funkstreifen-Kraftwagen, Zivilfahrzeuge) könnten in gewerblichen Wagenwaschanlagen wirtschaftlicher gereinigt werden. Das wird von einigen Polizeidienststellen bereits praktiziert.

Der Rechnungshof empfiehlt dem Ministerium, das Konzept zur Erneuerung des Kraftfahrzeug-Instandsetzungsdienstes konsequent und zeitnah umzusetzen und alsbald eine Entscheidung zu den Waschanlagen herbeizuführen.

Zu Nr. 8 Instandsetzung,Wartung und Pflege der Polizeifahrzeuge (Kap. 03 20/24)

Das Fachministerium hat ­ den Empfehlungen des Rechnungshofs folgend ­ den Kraftfahrzeug-Instandsetzungsdienst zwischenzeitlich wesentlich optimiert. Unter Beachtung der Zielsetzung, die Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Kraftfahrzeuge der hessischen Polizei zu gewährleisten und die polizeitaktischen Anforderungen zu erfüllen, wurde eine wirtschaftliche Lösung erarbeitet. Dies bezieht sich sowohl auf organisatorische Maßnahmen als auch personelle Auswirkungen.

Mit Erlass des Innenministeriums vom 23.01. über die Organisation der Kraftfahrzeuginstandhaltung und der Dienstvereinbarung mit dem Hauptpersonalrat der Polizei zur Neuorganisation der polizeieigenen Kraftfahrzeugwerkstätten wurden die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, um die bisherigen 53 polizeiinternen Kfz-Instandsetzungseinrichtungen auf sechs zu reduzieren. Jeweils für die örtlichen Zuständigkeitsbereiche der Polizeipräsidien, mit Ausnahme des Polizeipräsidiums Osthessen, wird grundsätzlich eine polizeieigene Kraftfahrzeugwerkstatt in vorhandenen Polizeiwerkstätten (Ausnahme Polizeipräsidium Frankfurt am Main wegen Neubau) für die im Einzugsbereich liegenden Dienstkraftfahrzeuge eingerichtet und organisatorisch in der jeweils bestehenden Anbindung (Polizeipräsidium oder Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium) belassen. Die Personalausstattung wird auf jeweils fünf Beschäftigte festgelegt. In den Kraftfahrzeugwerkstätten der hessischen Polizei werden polizeieigene Fahrzeuge sowie im Bedarfsfall das entsprechende Zubehör unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher und zweckmäßiger Grundsätze gepflegt, gewartet und instandgesetzt. Privatwerkstätten sind immer dann in Anspruch zu nehmen, wenn die Vergabe der Kfz-Instandhaltungsarbeiten an eine Privatwerkstatt wirtschaftlicher und zweckmäßiger als die Eigenerledigung ist und polizeiliche Gründe nicht entgegenstehen.

Darüber hinaus wurde eine Kfz-Sonderwerkstatt bei dem Hessischen Landeskriminalamt eingerichtet.

Nachdem der Hauptpersonalrat der hessischen Polizei dem Vorhaben zur Neuorganisation des Kraftfahrzeugwesens bereits zugestimmt hatte, wurde auch von der Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung die Zustimmung erteilt.

Zum 31.03.2003 wurden bereits 32 Kfz-Instandhaltungseinrichtungen, orientiert an der Beschäftigungszahl von bis zu zwei Mitarbeitern, geschlossen.

Weitere 13 Kfz-Instandhaltungseinrichtungen werden bis spätestens zum 31.12.2003 geschlossen.

Der Empfehlung des Rechnungshofs, die Portalwaschanlagen bei den Polizeipräsidien Frankfurt am Main, Südhessen, Westhessen und bei der Polizeistation Rüsselsheim sowie die Anlage bei der IV. BeBemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung Teil II Bemerkungen zu den Einzelplänen (EPl) EPl 03 ­ Ministerium des Innern und für Sport