Umweltschutz

106 Hessischer Landtag · 16.Wahlperiode · Drucksache 16/418

8.1

Der Rechnungshof hatte in seinen Bemerkungen 1992 festgestellt, dass der Kraftfahrzeug-Instandsetzungsdienst der hessischen Polizei unwirtschaftlich arbeitet, unzweckmäßig organisiert und personell überbesetzt ist. Er hatte eine grundsätzliche Neuordnung des gesamten Instandsetzungsdienstes vorgeschlagen. Unter anderem hatte er empfohlen, den Personalbestand an Handwerkern (281 KraftfahrzeugHandwerker, 17 Meister) auf 141 Handwerker zuzüglich Meister zu verringern. Dadurch wäre das Betreuungsverhältnis zwischen Fahrzeugen und Handwerkern von 1:14 auf 1:30 gestiegen.

Die Landesregierung schloss sich den Bemerkungen an.Ihre auf Beschluss des Landtags geplante, dem Vorschlag des Rechnungshofs folgende Neukonzeption des Instandsetzungsdienstes (Auflösung von 34 kleinen Instandsetzungseinrichtungen sowie Reduzierung des Personalsolls auf 131 Handwerkerstellen) konnte sie nicht umsetzen. Im personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren konnte keine Einigung erzielt werden. Nunmehr legte das Ministerium als maßgebliches Betreuungsverhältnis einen Wert von 1:21,4, einen Personalbedarf (Personal-Soll) von 185 Stellen für Fahrzeug-Handwerker/Wagenpfleger (ohne Meister) sowie eine Zahl von 30 Werkstätten fest. Mit Erlass vom 1. April 1997 regelte es die Neuorganisation des Kraftfahrzeug-Instandhaltungsdienstes der Polizei abschließend.

Der Rechnungshof hat diese Thematik im Jahr 2000 erneut aufgegriffen.

Der Rechnungshof hat sich im Jahr 2000 ferner mit derWirtschaftlichkeit der Portal-Waschanlagen bei der hessischen Polizei befasst.

Die meisten Dienstkraftwagen der hessischen Polizei,vor allem die Funkstreifen-Kraftwagen, werden außen maschinell gereinigt. Die Wagenwäsche findet entweder in einer der sechs landeseigenen Portalwaschanlagen der Polizei oder in gewerblichen Autowaschanlagen statt.Auf die zweite Alternative, die häufig mit dem Betanken der Fahrzeuge verbunden ist, greifen Polizeidienststellen zurück, die nicht im örtlichen Einzugsbereich einer Portalwaschanlage liegen.

Waschintervalle sind nicht vorgegeben. Gewaschen wird nach Bedarf, der vom Einsatz und der Verschmutzung der Fahrzeuge abhängt. Bei der maschinellen Wagenwäsche in den Portalwaschanlagen sind ein bis zwei Wasch- und Trockengänge üblich. DieAnlagen bedienen entweder die Fahrzeugbesatzungen (Polizeibeamte) oder das technische Hilfspersonal (Kraftfahrzeug-Handwerker,Wagenpfleger). reitschaftspolizeiabteilung in Kassel stillzulegen, wird noch in diesem Jahr gefolgt. Für die Wagenwäsche der Polizeifahrzeuge werden zurzeit von den hessischen Polizeibehörden Nutzungsverträge mit örtlich ansässigen Waschanlagenbetreibern abgeschlossen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bis zum Jahresende 2003 die polizeieigenen Kfz-Portalwaschanlagen, mit Ausnahme der Anlage des Polizeipräsidiums Nordhessen in Kassel, stillgelegt sind.

Für die weiterbetriebene Anlage neueren Typs in Kassel, die mit Wasserrückgewinnung ausgestattet ist, wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bis zum Ende 2004 durchgeführt. Damit sollen weitere Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Anlage möglich ist.

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung

8.2

Der Rechnungshof hat beanstandet, dass sich Organisation und Wirtschaftlichkeit der Kraftfahrzeug-Instandhaltung trotz der bisher eingeleiteten Schritte nicht wesentlich verbessert haben. Die Fortentwicklung der Werkstätten zu leistungsfähigen Einrichtungen werde durch die Festlegungen im Erlass vom 1. April 1997 behindert. Richtungweisende, technische Veränderungsprozesse, wie die längeren Inspektionsintervalle, seien unberücksichtigt geblieben.

Er hat hervorgehoben, der Personalbestand der Kraftfahrzeug-Werkstätten müsse mindestens in dem ursprünglich vorgesehenen Umfang verringert werden,um annähernd die in den Werkstätten anderer Bundesländer übliche Auslastung zu erreichen. Selbst dann bliebe ihre Produktivität immer noch weit hinter derjenigen gewerblicher Werkstätten zurück. Dies ergebe sich aus einer Studie des Instituts für Automobilwirtschaft in Geislingen an der Steige vom Januar 2000.Ein Servicemitarbeiter des Kraftfahrzeuggewerbes betreute danach durchschnittlich 95 Autos.

Der Rechnungshof hat ferner darauf hingewiesen, dass nach der Studie derAufwand für Qualifizierungsmaßnahmen und die Werkstattausrüstung aufgrund der weiter steigenden technischen Komplexität drastisch zunehmen werde.Daraus folge, dass sich die für optimale Ergebnisse angesetzte Mindestgröße einer Werkstatt nach oben verschiebe. Anstelle der bisherigen vier produktiven Werkstattmitarbeiter müssten ihr künftig acht bis zwölf angehören. Bei unveränderter Organisation der Polizeiwerkstätten müsse deshalb davon ausgegangen werden, dass sich der Produktivitätsabstand zwischen ihnen und den privaten Werkstätten vergrößern werde.

Der Rechnungshof hat empfohlen, die kleinen, besonders unwirtschaftlichen Instandsetzungseinrichtungen bei den Polizeidirektionen/-autobahnstationen (überwiegend mit zwei bis vier Handwerkern/Wagenpflegern) in stärkerem Maße als bisher vorgesehen zu größeren leistungsfähigeren Einheiten zusammen zu legen. Wo dies nicht möglich oder unwirtschaftlich sei (z. B. zu lange Wege), sollte eine Schließung der Einrichtungen und die Vergabe von Instandsetzungsaufträgen an ortsansässige Gewerbetriebe erwogen werden.

Er hat ferner angeregt,das Personal-Soll für dieWerkstätten neu festzulegen und den daraus resultierenden Personalüberhang zügig abzubauen.

Aufgrund einer betriebswirtschaftlichen Kostenvergleichsrechnung hat der Rechnungshof beanstandet, dass die Portalwaschanlagen weder ausgelastet waren noch rentabel arbeiteten. Nach seinen Berechnungen betrugen dort die durchschnittlichen Kosten für eine Wagenwäsche 19,04 c (37,24 DM). Dieser Betrag überstieg den Durchschnittspreis für eine vergleichbare gewerbliche Wagenwäsche (5,71 c = 11,17 DM) um mehr als das Dreifache. Auch die Selbstkostenpreise jeder Anlage lagen über den vergleichbaren örtlichen Preisen einer Fremdwäsche. In diesem Zusammenhang hat er zudem kritisiert, dass die Portalwaschanlagen ohne vorherige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gebaut worden waren.

Der Rechnungshof hat dargelegt, dass die Waschanlagen auch dann nicht rentabel arbeiteten, wenn sich die Zahl der nutzungsberechtigten Fahrzeuge erhöhen (Einbeziehung weiterer Landesfahrzeuge) und Personalkosten durch Umstellung auf Selbstbedienung eingespart würden. Der Preis für eine Wagenwäsche läge selbst dann noch über demjenigen in einer gewerblichen Waschanlage, wenn der Aufwand für die Investitionen (kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung) herausgerechnet, mithin nur die im WirtschaftsBemerkungen des Rechnungshofsjahr anfallenden Grundkosten (für Personal, Energie, Wartung) angesetzt würden. Zudem müssten erhebliche Mittel in eine neue Gerätetechnik mit Wasserrückgewinnungsanlagen investiert werden. Fünf der sechs Anlagen hätten keine oder nur eine unzureichende Wasserkreislaufführung, weshalb das Land seiner Verpflichtung zum Umweltschutz nicht gerecht würde.

Er hat empfohlen, die Portalwaschanlagen bei den Polizeipräsidien Frankfurt am Main, Südhessen, Westhessen und bei der Polizeistation Rüsselsheim sowie zumindest eine von zwei Anlagen in Kassel (Polizeipräsidium Nordhessen oder

IV. Bereitschaftspolizeiabteilung) stillzulegen. Stattdessen sollten die Fahrzeuge in gewerblichen Anlagen gewaschen werden. Dadurch ergäben sich jährliche Einsparungen von mindestens 148.000 c (289.463 DM).

Er hat außerdem vorgeschlagen, unter Beteiligung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main ­ Referat Beschaffungswesen ­ Nutzungsvereinbarungen mit gewerblichen Waschanlagenbetreibern zu treffen. So ließe sich weiter sparen. Schon zum Zeitpunkt der Prüfung hätten Polizeidienststellen, die nicht an eine polizeiliche Anlage angeschlossen gewesen seien, individuelle Preisnachlässe ausgehandelt.

Der Rechnungshof hat angeraten, künftig keine landeseigenen Portalwaschanlagen mehr zu errichten.

Das Ministerium hat sich zu den beiden Prüfungskomplexen folgendermaßen geäußert:

Die Einrichtung und der Betrieb der Kraftfahrzeug-Werkstätten sowie die Beschaffung und Betreuung der Kraftfahrzeuge der hessischen Polizei seien zu reorganisieren und neu zu konzipieren. Ziel sei, eine wirtschaftlichere Betreuung als bisher (Pflege, Wartung und Instandsetzung aller Polizeiautos) zu erreichen. Diese Vorgabe solle in ihrer Gesamtheit unter Beachtung folgender Eckpunkte bis spätestens 31.12.

2003 umgesetzt werden:

· Die Zahl der polizeilichen Kraftfahrzeug-Werkstätten, -Instandhaltungsplätze und -Pflegeplätze wird von 39 auf 6 plus eine Sonderwerkstatt reduziert.

· Die 6 Werkstätten werden bei den Polizeipräsidien Nordhessen, Mittelhessen, Südosthessen, Südhessen, Westhessen und Frankfurt am Main eingerichtet.Über den Standort der Sonderwerkstatt wird noch entschieden.

· Der Personalbestand in den bestehenden Einrichtungen wird sukzessive und sozialverträglich abgebaut.

· Die personelle Mindestbesetzung der neuen Kraftfahrzeug-Werkstätten wird grundsätzlich auf vier Beschäftigte festgesetzt. Damit wird der ursprünglich ins Auge gefasste Betreuungsschlüssel 1:100 als „personelle Richtgröße" vollständig aufgegeben.Er führte nach der Untersuchung der eingesetzten Projektgruppe und der Firma DEKRA zu Personalzahlen, die unter vier Mitarbeitern lagen. Über diese rein betriebswirtschaftlich ausgerichteten Betrachtungen hinaus muss den besonderen Bedürfnissen des Polizeidienstes (Autonomie, Erhaltung der Mobilitätskompetenz, Sonderfahrzeuge etc.) Rechnung getragen werden.

· Künftig werden vermehrt instandsetzungsbedürftige Polizeiautos örtlichen Vertragsfirmen zugeführt.

Das Ministerium hat diese Gestaltungspläne in seinem Erlass vom 23. Januar 2003 konkretisiert (StAnz. 2003, S. 886).

Insbesondere wurde die Zahl der Beschäftigten in jeder Werkstatt auf fünf und in der Sonderwerkstatt auf zehn Bedienstete festgeschrieben.