Zum großen Teil bestanden die festgestellten Schäden schon seit längerer Zeit

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung 19 Mängel und Schäden bei Gebäuden und baulichen Anlagen (Kapitel 18)

Der Rechnungshof stellte bei zwei Dritteln der von ihm geprüften 67 Gebäude, die zwischen 1988 und 1995 an die Nutzer übergeben worden waren, erhebliche Mängel und Schäden fest. Nur sieben Gebäude wiesen keine Mängel auf.

Zum großen Teil bestanden die festgestellten Schäden schon seit längerer Zeit. Die Kosten für ihre Beseitigung betragen rd. 6,1 Mio. cc (11,9 Mio. DM). Teilweise entstanden dauerhaft erhebliche Folgekosten.

Durch sorgfältige und wirtschaftliche Planung sowie ordnungsgemäße Bauausführung hätten diese Mängel und Schäden überwiegend vermieden werden können. Zudem hätte durch systematische Wartung und rechtzeitige Instandsetzung wertmindernden Veränderungen im Gebäudebestand vorgebeugt werden können.

Der Rechnungshof empfiehlt, künftig bei Neubauten strengere Maßstäbe an bauliche und gestalterische Wünsche und Lösungen anzulegen und bei der Planung auch den Pflegeund Wartungsaufwand zu berücksichtigen. Er hält es für sinnvoll, ein zentrales Gebäudemanagement einzurichten, um Schäden an bestehenden Gebäuden lückenlos zu erfassen und rechtzeitig zu beheben. Auch sollten gebäudetechnische Anlagen systematisch gewartet werden.

Zu Nr. 19 Mängel und Schäden bei Gebäuden und baulichen Anlagen (Kap. 18..)

Vorbemerkung:

Bei den überprüften Gebäuden handelt es sich um Baumaßnahmen aus dem Einzelplan 18, d. h. in der Regel um große Baumaßnahmen. Die Gebäude sind je nach Übergabe an die Nutzer zwischen 8 und 15 Jahren ohne Nutzungseinschränkungen in Betrieb.

Die Kosten für die Beseitigung der festgestellten Mängel und Schäden sind nicht nachzuvollziehen.

Instrumente zur lückenlosen Erfassung der Mängel bei den Baubegehungen liegen in der aktuellen Fassung seit 1999 vor. Über die Instandsetzungsunterlagen-Bau hinaus existieren als Muster 8 D der DABau Hessen die dv-gestützten Checklisten „Gebäudeinstandsetzungen", mit denen für jedes Gebäude für jedes Gebäudeteil der bauliche Zustand und die Prioritäten für die Instandsetzung festgelegt werden.

Künftig werden strengere Maßstäbe an bauliche und gestalterische Wünsche angelegt und der Wartungsund Pflegeaufwand bei der Planung stärker berücksichtigt.

Mit der Gründung des Hessischen Immobilienmanagements am 01.10.2000 wurden die ersten Schritte hierzu eingeleitet.

Für die betriebstechnischen Anlagen bereitet die Staatliche Hochbauverwaltung den hausverwaltenden Dienststellen die Wartungsverträge unterschriftsreif vor.

Zu Nr. 19.1

Grundsätzlich stimmt die Landesregierung den Bemerkungen des Rechnungshofs zu.

Die Zusammenfassung von Mängeln und Schäden ist problematisch, da nicht jeder Mangel zu einem Schaden führt (s. Nr. 19.1.2 und Nr. 19.1.9). EPl 18 ­ Staatliche Hochbaumaßnahmen hier: Ministerium der Finanzen

Der Rechnungshof hat mit Hilfe seiner Rechnungsprüfungsämter Ursachen, Kosten und Auswirkungen von Mängeln und Schäden (zusammenfassend als Schäden bezeichnet) bei 67 Gebäuden des EPl. 18 untersucht, die zwischen den Jahren 1988 und 1995 an die Nutzer übergeben worden waren.

Von den 67 untersuchten Bauten wiesen 60 insgesamt 342

Schäden auf. Davon waren 189 = 55 v. H. gering (Kosten pro Schaden unter 510 c [10.000 DM]), 153 = 45 v. H. waren erhebliche Schäden. Von den erheblichen Schäden, die bei zwei Dritteln der untersuchten Bauten festgestellt wurden, hatten 21 = 6 v. H. Dauerfolgen.

Die Schäden an den Gebäuden beruhten hauptsächlich auf Fehlern bei Planung und Ausführung. Nur wenige Schäden waren durch die Nutzung der relativ neuen Gebäude entstanden oder konnten nicht zugeordnet werden. Es war kein wesentlicher Unterschied zwischen Maßnahmen festzustellen, die entweder Freischaffende oder Staatsbauämter geplant und überwacht hatten.

Über die Hälfte (58 v. H.) der Schäden entfielen auf den Innenbereich und die Haustechnik, ein Viertel (25 v. H.) lag im Außenwand- und Dachbereich.

Die Baukosten der 67 geprüften Maßnahmen lagen bei rund 0,61 Mrd. c (1,2 Mrd. DM). Die Kosten für die Beseitigung der festgestellten Schäden beliefen bzw. belaufen sich nach den Schätzungen des Rechnungshofs auf rund 6,1 Mio. c 152 Hessischer Landtag · 16.Wahlperiode · Drucksache 16/418

(12 Mio. DM). Einsparpotenziale, die sich bei einer wirtschaftlichen Planung ergeben hätten, sind nicht berücksichtigt.

Nachfolgend sind typisch wiederkehrende Schäden beschrieben.

Sonnenschutz

Als Sonnenschutz der geneigten südlichen Fassade des Gebäudes Technik III/2 der Gesamthochschule Kassel ließ der Architekt eine Schattierungsanlage aus seitlich geführten Kunststofftüchern anbringen. Die Tücher waren rund 20 x 5 m groß und nur an ihren Enden seitlich befestigt. Bei aufkommendem Wind rollten sich diese Tücher automatisch zusammen, bei plötzlich auftretenden Sturmböen rissen sie oft ein und mussten repariert werden. In den fünf Jahren nach der Übergabe des Gebäudes entstanden Ausgaben in Höhe von rd. 15.300 c (30.000 DM).

Zu Nr. 19.1.1 Sonnenschutz

Der Hauptgrund für die Schäden an denTüchern des Sonnenschutzes ist darin zu sehen, dass die Windgeschwindigkeiten und damit die angreifenden Kräfte für die sehr großen Tuchrollos der schräg verglasten Halle zu hoch waren. Bedingt durch die Geometrie des Gebäudes treten unterschiedliche Windgeschwindigkeiten auf. Die windabhängige Steuerung des Sonnenschutzes, die bisher lediglich auf einer Messstelle basiert, soll modifiziert werden.1.2 Architektur

Für das Polizei- und Kriminalkommissariat Homberg/Efze plante das Staatsbauamt auf den Kopf gestellte pyramidenförmige Überdachungen für die Tankstelle und die Hundezwinger. Diese Dächer wiesen zwar eine künstlerische Architektenleistung nach, konnten aber den Zweck des Regenschutzes nur sehr eingeschränkt erfüllen. Nach massiven Beschwerden des Nutzers ließ das Staatsbauamt die Dächer für über 10.200 c (20.000 DM) nachrüsten, ein optimaler Regenschutz konnte aber trotzdem nicht gewährleistet werden.

Zu Nr. 19.1.2 Architektur Freistehende, flächenmäßig begrenzte Überdachungen gewährleisten keinen absoluten Regenschutz, zumal wenn die lichte Höhe eine Durchfahrt für Tankwagen (h = 4,50 m) ermöglichen muss. Bei ungünstigen Witterungslagen ­ Regen mit Wind ­ muss immer mit Nutzungsbeeinträchtigungen gerechnet werden. Die Tankstellenüberdachung überdeckt im Grundriss eine Fläche von rund 32 qm und ermöglicht im Bereich der Tankinsel einen angemessenen Regenschutz. Die pilzförmige Ausgestaltung der Dächer im Bereich der Tankstelle und der Hundezwinger wurden damals einheitlich geplant.

Am Hundezwinger bieten die zusätzlichen Maßnahmen einen wirkungsvollen Schutz gegen Schlagregen aus Südwest über Süd und Ost bis Nordost.

Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung Abbildung 19-3: Dächer an den Hundezwingern

Fensterreinigung Fenster und Verglasungen waren häufig in Treppenhäusern und Lichtfluren so ungünstig und ohne weitere Hilfsmittel eingebaut worden, dass sie nur mit Gerüststellung oder ähnlichen kostenträchtigen Maßnahmen gereinigt bzw. repariert werden konnten. Die durch die Hessische Bauordnung vorgeschriebenen Vorrichtungen, die eine gefahrlose Reinigung ermöglichen, fehlten häufig.

So wurden die in den Lichtfluren des Dachgeschosses eingebauten Fenster der Polizeiautobahnstation Petersberg aus Kostengründen 1991 zum letzten Mal gereinigt.

Die Wandelgänge des Kurhauses Bad Wildungen sind mit halbkreisförmigen Glaskonstruktionselementen abgedeckt.

Zu den jährlichen Kosten für die Reinigung der schwer zugänglichen Glaskuppeln (Gerüst) waren durch extreme Temperaturschwankungen an der dauerelastischen Verfugung der Scheiben weitere Kosten für Wartung und Mängelbeseitigung entstanden. Die jährlichen Kosten beliefen sich zum Zeitpunkt der Prüfung auf rund 4.600 c (9.000 DM).

Im Gebäude der Finanzämter Offenbach Stadt/Land sind die verglasten Treppenhäuser mit Glaskuppeln bis in rund 14 m Höhe abgeschlossen. Eine Reinigung der Flächen ist nur mit einem Autokran oder Hubsteiger möglich.

Zu Nr. 19.1.3 Fensterreinigung

Die Dachflächenfenster dienen der Belichtung der innenliegenden Flure. Die Dachneigung beträgt 35°, d. h. bei Starkregen werden diese Fensterflächen von außen natürlich gereinigt. Da die Fenster im Bereich des Firstes liegen, hätte das Vorsehen einer stationären Reinigungsmöglichkeit von innen einen nicht zu vertretenden baulichen Aufwand erfordert und zudem den eigentlichen Zweck der Fenster,nämlich die Belichtung der innenliegenden Flure, beeinträchtigt.

Die Geländerkonstruktion der Verbindungsstege im Dachgeschoss ist so konzipiert, dass variable Arbeitsbühnen aus Aluminium aufgelegt werden können und von dort eine Reinigung möglich ist.

Die Glasoberlichte sind geplant und eingebaut worden, um die ansonsten fensterlosen Gänge des repräsentativen Gebäudes angemessen zu belichten.

Die Reinigung der Außenseite ist unproblematisch von Plattenwegen des begrünten Dachs aus möglich.