Fachhochschule

166 Hessischer Landtag · 16.Wahlperiode · Drucksache 16/418

Auch liegt der Verkehrsflächenanteil (Treppen und Flure, siehe nachfolgende Abbildungen) um rund 26 v. H. unter dem Orientierungswert aus der Dienstanweisung ­ Bau ­. Abbildung 20-4:Treppenhaus verantwortung geschaffen habe. Zu der Thematik der Einbeziehung des Nutzers in den Planungs- und Ausführungsprozess bzw. zu dem Punkt der Nutzerzufriedenheit mit dem übergebenen Bauwerk, hatte der Präsident der Fachhochschule Wiesbaden, Herr Prof. Dr. h.c. Klockner, im Rahmen der Beantwortung der Prüfungsmitteilungen Stellung genommen.

Aufgrund der Bedeutung dieses Themenbereichs im Gesamtzusammenhang wird diese auszugsweise wie folgt zitiert: „In der Mitteilung des Hessischen Rechnungshofes wird in der Zusammenfassung der Ergebnisse zu Recht darauf hingewiesen, dass bei dem Bauvorhaben die Zusammenarbeit der an der Planung und Baudurchführung Beteiligten ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und Selbstdisziplin geprägt war.Auch dass die umfassende Einbeziehung des Nutzers in die Planungen bei demselben ein verstärktes Kostenbewusstsein und eine Kostenverantwortung erzeugt hat, wird zu Recht vermerkt. Für diesen richtungweisenden partizipatorischen Ansatz, der vom Anfang des Planungsprozesses der Baumaßnahme über die Durchführung derselben bis zur Übergabe angedauert hat, ist wesentlich der Projektsteuerer verantwortlich. Der Projektsteuerer hat mit feinem Gespür für die fachinhaltlichenAnliegen der Nutzer (Innenarchitekten und Designer), für die kostenrelevanten Gesichtspunkte der Hochschulleitung sowie der entsprechenden Fachabteilung der Zentralverwaltung eine Plattform für regelmäßige Begegnungen zwischen Nutzer, Hochschulleitung und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Zentralverwaltung ins Leben gerufen, die aufgrund der guten Vorbereitungen durch den Projektsteuerer und unter dessen kompetenter fachbezogener Moderation zu einem äußerst gedeihlichen und projektbezogenen Miteinander geführt hat. Auch die von dem Projektsteuerer jeweils solide vorbereiteten regelmäßig stattgefundenen Sitzungen der örtlichen Baukommission (unter Einbeziehung derVertreter der Nutzer,der TaunusFilm GmbH, der Architekten, der Zentralverwaltung sowie der Hochschulleitung) sowie der ministeriellen Baumkommission haben zu einer größtmöglichen Transparenz hinsichtlich der einzelnen Planungs- und Baurealisierungsschritte geführt.

Die Feststellung des Rechnungshofes, wonach durch die intensive Einbeziehung des Nutzers in den Planungs- und Ausführungsprozess auf dessen Seite ein erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand entstanden ist, ist nur bedingt richtig, wenn festgehalten werden kann, dass durch das intensive zeitliche Engagement der Nutzer beim Planungs- und Bauausführungsprozess die üblichen Friktionen zwischen den Nutzern/Bauausführenden nicht aufgetreten sind,was wiederum zu einer erheblichen Zeitersparnis geführt hat im Hinblick auf die sonst üblichen schwierigen und zeitlich gesehen langatmigen Besprechungstermine aller am Bau Beteiligten. Nach diesem vorbildlichen Partizipationsprozess, der äußerst gelungenen HeranBemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung Abbildung 20-3: Gebäudeschnitt

Der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass das Land bei dieser Maßnahme den Teil der Baunebenkosten allein tragen muss, der den vom Bund festgelegten Satz (15 v. H. der bereinigten Baukosten) übersteigt. Dies ist ein Betrag von rund 767.000 c (1.500.000 DM). Die Staatliche Hochbauverwaltung erstellt Maßnahmen mit niedrigeren Baunebenkosten.

Er hat angeregt, künftige Hochschulbauten ­ auch von der Staatlichen Hochbauverwaltung ­ zu mehr als 10 v. H. günstigeren Kosten zu erstellen, als sie die für den Hochschulbau aktuellen Kostenrichtwerte vorgeben.

Das Ministerium hat eingeräumt,dass die Gesamtbaukosten um 6,26 v.H.unter den Richtwerten des 24.Rahmenplans lägen. Es hat bestritten, dass im Vergleich zu Maßnahmen der Staatlichen Hochbauverwaltung höhere Nebenkosten entstanden seien. Im Gegenteil sei von einer kostengünstigeren Lösung auszugehen, weil Vorhaltekosten für die Staatsbauämter nicht aufgebracht werden mussten und die Mehraufgaben vom vorhandenen Personal wahrgenommen worden seien.

Auch sei keine Reduzierung der Planungs- und Ausführungsstandards auf Kosten von Funktionsgerechtigkeit und Qualität vorgenommen worden. Vielmehr hätten sich die führung der Nutzer an die einzelnen Etappen der Planung und Bauausführung,verwundert es nicht, dass der Neubau von den Mitgliedern des Fachbereichs 05 ­ Gestaltung äußerst positiv aufgenommen und bewertet worden ist."

Die Höhe des Kostenrahmens ist nach Auffassung des Ressorts nicht das ausschlaggebende Kriterium für mehr oder weniger Kosten sparende Lösungen.

Diese hängen vielmehr ab von der Qualität des Planungsteams, der Bauherrenvertretung und des Nutzerengagements. Die Kosten sparenden Lösungen konnten bei der in Rede stehenden Baumaßnahme gefunden werden, weil Budget- und Nutzerverantwortung in einer Hand lagen und dem Planenden ausreichend Zeit und Freiheiten zur Verfügung standen, sich mit alternativen Lösungen auseinander zu setzen.Auch der Wettstreit von Planungslösungen im Rahmen eines relativ aufwändigen Wettbewerbsverfahrens bildete die Voraussetzung dafür, dass unter Beachtung und Nutzung der vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Nutzung der das Bauwerk umgebenen Bäume als Sonnenschutz) intelligente, zeitgerechte, innovative und Kosten sparende Lösungen gefunden wurden. Im Übrigen sind durchaus nicht ­ wie die Ausführungen des Rechnungshofs dies ggf. implizieren mögen ­ überwiegend Kosten sparende Ausführungs- und Planungsstandards zur Anwendung gekommen: Holzfassade, Natursteinböden, Holzfußböden, gefliester Sanitärbereich und Einrichtungen zur Regenwassernutzung sind nur einige Beispiele,die dies belegen. Die Reduzierung desVerkehrsflächenanteils und damit der Grundfläche des Gebäudes auf ein Minimum war auch das Ergebnis des vorgegebenen Rahmenbedingungen (Vorgabe einer geringen Gebäudehöhe aufgrund des Bebauungsplans bei gleichzeitiger Minimierung des Erbbauareals aus wirtschaftlichen Gründen, Minimierung des Eingriffs in das Erdreich aufgrund vorhandener Altlasten).

Zu Nr. 20.3.2 bis 20.3.4

Die Annahme des Rechnungshofs, dass im Vergleich zu den Baumaßnahmen der Staatlichen Hochbauverwaltung die Maßnahme einen besonders hohen Baunebenkostenanteil ausweist, ist aus folgenden Gründen unzutreffend:

Eine vergleichende Betrachtung der Nebenkosten der Baumaßnahme mit denen der Maßnahmen der Staatsbauverwaltung führt zu keinem aussagefähigen Ergebnis, da bei den Projekten der Staatlichen Hochbauverwaltung deren Kosten nicht umfassend und vollständig erfasst sind. Die Behauptung des Rechnungshofs, das Ressort habe nicht die zusätzlichen Verwaltungskosten im Ministerium und der Fachhochschule berücksichtigt, wird ausdrücklich bestritten. Im Bereich des Ministeriums sind bei einem aufgrund der optimalen Projektorganisation und des hohen Engagements aller Beteiligten insgesamt geringeren Abstimmungs- und Klärungsaufwand keine zusätzlichen Personal- und Verwaltungsausgaben entstanden. Diese Aufgaben wurden vom vorhandenen Personal wahrgenommen. Die Kosten Bemerkungen des Rechnungshofs Stellungnahme der Landesregierung Abbildung 20-5: Flur 168 Hessischer Landtag · 16.Wahlperiode · Drucksache 16/418 kostenreduzierenden Lösungen als Folge der Anwendung eines qualifizierten Architektenwissens und einer umfangreichen Planungsbetreuung durch den Projektsteuerer ergeben. Die gestärkte Bauherrenfunktion und die Nutzungsund Bauherrenverantwortung in einer Hand hätten unnötige und nicht nachhaltige Investitionen vermieden.

Die Einlassung des Ministeriums hat den Rechnungshof nicht überzeugt. Der Rechnungshof hat bewusst für seinen Kostenvergleich den für die Baumaßnahme aktuellen 30.

Rahmenplan herangezogen. Das Ministerium berücksichtigt bei seinem Vergleich der Baunebenkosten zum einen nicht die zusätzlichen Verwaltungskosten für den Neubau im Ministerium und der Fachhochschule.Zum anderen werden die Baunebenkosten von Neubauten der Staatlichen Hochbauverwaltung zum Vergleich herangezogen, die wesentlich höherwertig und technisch aufwändiger ausgestattet sind als der Neubau für den Fachbereich Gestaltung. Beispielhaft liegen die Nebenkosten beim Zentralbau des Universitätsklinikums Frankfurt bei 21,92 v.H.,bei dem Neubau für Physik der Universität Frankfurt bei 23,39,v.H.bei dem Neubau für den Fachbereich Gestaltung bei 23,71 v. H. der Kostengruppen 200 bis 500.

Auch der Stellungnahme des Ministeriums zu der Reduzierung von Planungs- und Ausführungsstandards kann der Rechnungshof nicht folgen. Dass der eng gesteckte Kostenrahmen zu Überlegungen führte, wie Kosten einzusparen seien, zeigt z. B. die Reduzierung des Verkehrsflächenanteils auf ein Mindestmaß.

Der Rechnungshof bleibt bei seiner Auffassung, dass die Richtwerte der Rahmenpläne für den Hochschulbau um über 10 v. H. reduziert werden können, ohne Funktionsgerechtigkeit und Qualität der Maßnahmen zu beeinträchtigen. Künftig sollten Hochschulbauten ­ auch von der Staatlichen Hochbauverwaltung ­ kostengünstiger erstellt werden. für die Projektbearbeiterin der Fachhochschule Wiesbaden sind im Rahmen der Nebenkosten der Baumaßnahme mit berücksichtigt.

Führt man trotz der Nichtvergleichbarkeit eine vergleichende Betrachtung durch, ergibt sich folgendes Bild:

Es mag dahingestellt bleiben, ob der Auffassung des Rechnungshofs zu folgen ist, wonach der vom Ressort angestellte Vergleich mit den Maßnahmen des Universitätsklinikums Frankfurt am Main (Zentralbau, Haus 23) und der Universität Frankfurt am Main (Neubau für Physik), die vergleichbare Nebenkosten aufweisen, aufgrund deren technisch wesentlich höherwertigeren Ausstattung unzulässig ist. Das Ressort hatte im Rahmen der Beantwortung der Prüfungsmitteilungen zu der nach seiner Auffassung eingeschränkten Aussagekraft der zugrunde gelegten Orientierungswerte der DABau Stellung genommen. Nicht erwähnt hat der Rechnungshof die vom Ressort ebenfalls als Vergleich herangezogene Baumaßnahme Campusbebauung I der FH Frankfurt am Main, für die derselbe Orientierungswert der DABau (Bauwerksgruppe 221 Anhang 109 DABau) maßgeblich ist. Bei dieser Maßnahme beträgt der Prozentsatz der Nebenkosten 20,55 imVergleich zum Neubau für Gestaltung mit 23,71 (bezogen auf die Kostengruppen 200-500). Als weiteres Beispiel kann der Erweiterungsbau der FH Gießen-Friedberg (Wilhelm-Leuschner-Straße 10, Friedberg) dienen, der mit 19,68 v.H. Nebenkosten (bezogen auf die Kostengruppen 200-500) ebenfalls nur geringfügig unter den Nebenkosten des Neubaus für Gestaltung liegt, wobei ­ wie bereits erwähnt ­ in diesen Nebenkosten nicht alle Kosten der Staatsbauverwaltung im Sinne einer Vollkostenrechnung berücksichtigt sind.

Wiesbaden, den 20.August 2003