Kostenbelastung der Verwaltungsfachhochschule Kassel durch die Kleiderordnung des Innenministers für Polizeianwärter

Die Landesregierung hat entschieden, Polizeistudenten in Hessen wieder in Uniform studieren zu lassen. Hierzu werden von der Bundeswehr gebrauchte Spinde angefordert, die Räumlichkeiten für etwa 500 Umkleideplätze sind noch nicht gefunden.

Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten (Folgekosten) für die erforderlichen Renovierungsarbeiten der Räumlichkeiten sollen der Verwaltungsfachhochschule (VFH) aufgebürdet werden, obwohl die VFH nicht die einstellende Behörde ist. Die Studierenden werden formal lediglich von der einstellenden Behörde "Bereitschaftspolizei" an die VFH überwiesen, also nicht mal abgeordnet.

Die VFH als budgetierte Einrichtung ist (am Studienort) Kassel jedoch nicht in der Lage, dies zu finanzieren. Das Finanzbudget der Hochschule reicht gerade aus, um die jährlichen Fixkosten bezahlen zu können. Aktuelle Literatur, Lehr- und Lernmittel können in Kassel ausschließlich über die Einnahme von Kopiergeld angeschafft werden. Das heißt, die Studierenden finanzieren Fachliteratur etc. selbst, für deren Anschaffung eigentlich das Land zuständig ist.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Durch wen wurde entschieden, dass für den Fachbereich Polizei in der Verwaltungsfachhochschule Kassel 500 mit Bundeswehrspinden ausgestattete Umkleideplätze eingerichtet werden sollen?

Der Fachbereichsrat des Fachbereiches Polizei der Verwaltungsfachhochschule (VFH) in Wiesbaden hat in seiner Sitzung am 12. November 2004 die Einführung der Tragepflicht der Uniform während der fachtheoretischen Semester und einen entsprechenden Änderungsantrag der Studienordnung für die Ausbildung des gehobenen Polizeivollzugsdienstes am Fachbereich Polizei der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden beschlossen.

Dabei wurden von der Abt. Kassel 150 Spinde für die nicht in der Abteilung untergebrachten Studierenden als erforderlich angesehen.

Frage 2. Auf welcher Rechtsgrundlage soll die Verwaltungsfachhochschule Kassel verpflichtet werden, nun zusätzlich 500 Umkleideplätze für Polizeianwärter einzurichten?

Nach § 98 Abs. 2 HSOG in Verbindung mit der Anzugs- und Kleiderordnung der hessischen Polizei sind Beamte der Schutzpolizei grundsätzlich verpflichtet, während des Dienstes Dienstkleidung zu tragen.

Da die Zeit des fachtheoretischen Studiums Dienst ist, gilt die Tragepflicht auch während des Studiums und dient insbesondere der Förderung der berufsspezifischen Sozialisation der Berufsanfänger. Es bestand bisher die Ausnahmeregelung, dass während der fachtheoretischen Studienabschnitte keine Dienstkleidung getragen wurde.

Da nun eine Tragepflicht besteht, muss der Dienstherr den Beamtinnen und Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht auch Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung stellen.

Frage 3. Wie hoch sind die Umbau- und Renovierungskosten, die mit der Einrichtung der vorgenannten 500 Umkleideplätze verbunden sind?

Frage 5. Aus welchen Gründen werden die aufgrund der geänderten Kleiderordnung des HMdI als offenbar erforderlich angesehenen Umbaukosten nicht vom Innenministerium oder aus dem Haushalt der die Anwärter einstellenden Behörde - der Bereitschaftspolizei - finanziert?

Frage 6. In welchem Umfang wird das Finanzbudget der Verwaltungsfachhochschule Kassel in den Jahren, in denen die für die Einrichtung der Umkleideräume anfallenden Kosten entstehen, erhöht?

Es wurde nicht die Kleiderordnung sondern die Studienordnung geändert.

Aufgrund einer einvernehmlichen Regelung zwischen dem Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidium und der VFH in Wiesbaden übernimmt die VFH aus den ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aus dem Kapitel/Titel "Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen" die Renovierungsaufwendungen für alle bezüglich der neuen Studienordnung anfallenden baulichen und sonstigen Maßnahmen, in allen Standorten der VFH Wiesbaden, nicht nur in Kassel. Der genaue Kostenrahmen steht derzeit abschließend noch nicht fest, die anfallenden Kosten werden durch pragmatische Lösungen auf ein absolutes Mindestmaß reduziert.

Eine Erhöhung des Budgets der Verwaltungsfachhochschule Kassel ist aufgrund dieser Regelungen nicht notwendig, zumal die Verwaltungsfachhochschule in Kassel aus einem Globalbudget der VFH in Wiesbaden bedient wird. Der Abteilung Kassel entsteht somit keine Sonderbelastung.

Frage 4. Wie viele Studenten studieren bei der Fachhochschule Kassel im Fachbereich Polizei?

Im Sommersemester 2005 (Beginn 21. Februar 2005) studieren in der Abt.

Kassel des Fachbereiches Polizei 220 Studierende, darunter 181 Laufbahnbewerber und 39 Aufstiegsbeamte (darunter vier aus der Laufbahn Kriminalpolizei).

Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Aussage, dass bei einer Finanzierung der Umkleideräume aus dem bestehenden nicht erhöhten Finanzbudget durch die Verwaltungsfachhochschule künftig weniger Finanzmittel für Lehr- und Lernmittel zur Verfügung stehen werden?

Die Finanzierung der Umkleideräume hat keine Auswirkungen auf das Budget für die Lehr- und Lernmittel.

Frage 8. Auf welche Weise soll unter den vorgenannten Umständen nach Auffassung der Landesregierung überhaupt ein Minimum an Qualität der Lehre für die Studierenden gewährleistet werden können?

Aus den Antworten zu den Fragen 1 bis 7 ergibt sich, dass die Herstellung der Umkleideräume in keinerlei Zusammenhang mit der Lehre steht und sonst auch nicht zulasten der Qualität der Lehre gehen wird.

Im Übrigen erfolgt im Rahmen Standortkonsolidierung in Kassel eine Verlagerung des Fachbereiches Verwaltung von der Sternbergstraße in die Liegenschaft des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums in der Frankfurter Straße zur dortigen Abteilung des Fachbereiches Polizei zum 1. Juni 2005.

Dies führt neben einer deutlichen Kostenreduzierung zu einer Optimierung der Personalausstattung im Bereich des Verwaltungs- und Lehrpersonals und insoweit zu einer nachhaltigen weiteren Optimierung der Qualität der Lehre.