Staatsdomäne Karlshof in Schlitz

In der Kleinen Anfrage Drucks. 16/2813 wurde die Absicht der Landesregierung mitgeteilt, die Domäne Karlshof in Schlitz zu veräußern.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie ist der Sachstand bei der Veräußerung der Domänenfläche von ca. 185 ha des Karlshofes in Schlitz?

Eine Veräußerung der vom Land Hessen selbst bewirtschafteten Staatsdomäne Karlshof (landwirtschaftlicher Betrieb) wurde bisher nicht eingeleitet.

Zunächst soll mit der Stadt Schlitz eine Konzeption für den Erwerb der Brennereien der Domäne Karlshof (Obstbrennerei und Edelobstbrennerei) erörtert werden. Eine mögliche Verwertung des landwirtschaftlichen Betriebes steht hiermit im Zusammenhang und kann daher erst nachfolgend beurteilt werden.

Frage 2. Liegen zwischenzeitlich Gutachten zum Verkehrswert der landwirtschaftlichen Flächen vor und wie sollen sie verwertet werden?

Ein Verkehrswertgutachten über die landwirtschaftlichen Flächen liegt nicht vor.

Bei Auflösung der selbst bewirtschafteten Domäne können die Flächen veräußert oder verpachtet werden.

Frage 3. Was hat der Mitarbeiter zu erwarten, dessen Stelle an den Karlshof in Schlitz gebunden ist?

Eine Veräußerung der selbst bewirtschafteten Domäne Karlshof stellt einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB dar. Dies hat zur Folge, dass der Erwerber als neuer Arbeitgeber in die Rechte und Pflichten der zwischen dem Land Hessen und den Arbeitnehmern der Domäne bestehenden Arbeitsverhältnisse einzutreten hat. Der jeweilige Arbeitnehmer kann allerdings dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB schriftlich widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber Land Hessen fortbesteht.

Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag der Betriebsleitung aus 1995, den Karlshof in Schlitz zu einer touristischen Attraktion auszubauen?

Ein besonderer Vorschlag der Betriebsleitung für eine touristische Nutzung der Domäne ist nicht bekannt.

Vielmehr hat die Stadt Schlitz 2003 die Erarbeitung eines neuen Fremdenverkehrskonzeptes unter Einbeziehung der Domäne Karlshof angekündigt.

Diese Überlegungen habe ich begrüßt und um Mitteilung näherer Einzelheiten gebeten. Bisher liegen diese noch nicht vor.

Frage 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, einen Investor zu unterstützen, der in dem Gebäudekomplex einen gastronomischen Betrieb mit Freizeitaktivitäten errichten würde?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Förderung aus dem Bereich ländlicher Tourismus unter der Voraussetzung, dass mit der Investition eine touristische Infrastruktur neu entsteht. Ein gastronomischer Betrieb allein wird dabei noch nicht als touristische Infrastruktur angesehen. Entsprechende Einzelheiten wären im konkreten Fall mit dem Landrat des Vogelsbergkreises (Bereich ländlicher Tourismus) abzustimmen.