Hessisches Staatsbad Bad Nauheim

Übertragung des Staatsbadbetriebs Bad Nauheim auf die Stadt Bad Nauheim zum 1. Juli 2005.

- Übertragung landeseigener bebauter und unbebauter Grundstücksflächen mit insgesamt rund 1.669.420 m² aus Flur 1 bis 4, 6 bis 8, 10 bis 13, 15 und 22 auf die Stadt Bad Nauheim und auf die Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH (99,99-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Bad Nauheim) im Zuge der Kommunalisierung des Kurbetriebs zum 1. Juli 2005

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der Übertragung des Staatsbadbetriebs Bad Nauheim - mit Ausnahme des Sprudelhofs - zum 1. Juli 2005 auf die Stadt Bad Nauheim und der im Zuge dieser Kommunalisierung notwendigen Übertragung landeseigener bebauter und unbebauter Grundstücksflächen zum 1. Juli 2005 auf die Stadt Bad Nauheim und die Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH in einer Größenordnung von insgesamt rund 1.669.420 m² unter anderem bebaut mit Gradierwerken, Thermalbad, Trinkkuranlage, Kurpark sowie sonstigen Therapieeinrichtungen und Trinkquellen nach § 64 Abs. 2 LHO zuzustimmen.

Begründung:

1. Vorbemerkung:

Der in 1952 gegründete Landesbetrieb Hessische Staatsbäder umfasste zunächst fünf Einzelbäder, unter anderem auch das Staatsbad Bad Nauheim. Bad Hersfeld kam im Jahre 1963 im Rahmen der Zonenrandförderung als sechstes Staatsbad dazu.

Im Zuge des sich spätestens Ende der Siebzigerjahre abzeichnenden tief greifenden bundesweiten Strukturwandels im Bereich der Sozialversicherungskuren, insbesondere bei ambulanten Kurmitteln, und als Folge mehrerer seit 1981 verabschiedeter Bundesgesetze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen erzielte auch der Bäderbetrieb Bad Nauheim, jedoch ohne die Liegenschaft Sprudelhof, nachhaltige Verluste.

2. Kommunalisierung/Privatisierung:

Nach der Privatisierung des Staatsbades Bad Hersfeld in 1997 - mit Ausnahme der Klinik am Hainberg -, der Kommunalisierung des Staatsbades Bad Wildungen zum 1. Januar 2002, der Kommunalisierung des Staatsbades Bad Salzhausen zum 1. Januar 2003, der Kommunalisierung des Staatsbades Bad Schwalbach zum 1. Januar 2004 und der Kommunalisierung des Staatsbades Schlangenbad zum 1. April 2004 - hier mit Ausnahme der Kliniken, die inzwischen auf die Eingegangen am 13. April 2005 · Ausgegeben am 18. April 2005.

HSK Klinik Schlangenbad GmbH übertragen wurden, und des Parkhotels - ist es jetzt gelungen, mit der Stadt Bad Nauheim Einigung über die Kommunalisierung des Staatsbades Bad Nauheim zu erzielen.

Nach langwierigen Verhandlungen konnte eine Vereinbarung getroffen werden, die folgende Eckpunkte umfasst:

Der Staatsbadbetrieb Bad Nauheim geht mit Ausnahme des beim Land verbleibenden Sprudelhofs und mit Ausnahme von sieben nicht betriebsnotwendigen Liegenschaften, die auf die Bad Nauheimer Wohnungsgesellschaft mbH übertragen werden, mit Wirkung zum 1. Juli 2005 mit dem gesamten Anlage- und Umlaufvermögen auf die Stadt Bad Nauheim über und soll zunächst als Eigenbetrieb der Stadt fortgeführt werden.

Die beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgüter gehen mit Ausnahme der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke ohne Zahlung eines Kaufpreises auf die Stadt Bad Nauheim über. Hinsichtlich der nicht betriebsnotwendigen Grundstücke mit einer Gesamtquadratmeterzahl von 1.198.205 m², davon 836.136 m² Waldflächen, haben sich Stadt und Land auf einen Kaufpreis von 4.181.162 geeinigt.

Hiervon entfällt ein Betrag von 2.410.516 auf die an die Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH, eine 99,99-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Bad Nauheim, zu übertragenden Grundstücke, der am 15. September 2005 an das Land zu zahlen ist. Der restliche Kaufpreis von 1.770.646 wird von der Stadt durch Abzug bei den Betriebskostenzuschüssen erbracht. Das nicht betriebsnotwendige Gärtnereigelände geht unter Berücksichtigung des darauf befindlichen denkmalgeschützten Gebäude und aufgrund der Langwierigkeit der als Voraussetzung einer Wohnbebauung durchzuführenden städtebaulichen Verfahren ohne in Abzug zu bringenden Wertansatz auf die Stadt über.

Für das zu übertragende betriebsnotwendige und nicht betriebsnotwendige Grundvermögen insgesamt mit einem Restbuchwert von 4.295.272 gilt darüber hinaus folgende Sonderregelung:

Die Stadt Bad Nauheim und die Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH verpflichten sich, bei jeder bis zum 30. Juni 2020 erfolgenden Veräußerung 50 v.H. des erzielten Gewinns an das Land zu zahlen. Der Gewinn ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem erzielten Kaufpreis und den nach dem Kommunalisierungsvertrag von der Stadt und der Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH an das Land durch Abzug beim Zuschussbetrag bzw. durch Zahlung zu entrichtenden Kaufpreis für die einzelnen Liegenschaften, wobei Anschaffungsnebenkosten, etwaige aus eigenen Haushaltsmitteln der Stadt Bad Nauheim erbrachte wertsteigernde Maßnahmen (einschließlich Planungs- und Erschließungskosten) sowie Veräußerungskosten hiervon abzuziehen sind.

Eine abweichende Regelung wurde für die Verwertung der denkmalgeschützten Liegenschaften (Gärtnereigelände, Bauhof, Grundstücksflächen vor den Gradierbauten IV und V) getroffen.

Mit der Kommunalisierung gehen die Gradierbauten I bis V auf die Stadt Bad Nauheim über. Der Gradierbau II soll zurückgebaut werden. Das Land übernimmt die Verpflichtung, den Rückbau des Gradierbaus II bis spätestens Ende 2006 zu beauftragen und durchzuführen und wird die hierfür geschätzten Kosten von ca. 450.000 übernehmen. Notwendige Sanierungsarbeiten an den Gradierbauten III bis V werden von der Stadt durchgeführt. Die aus der Verwertung der denkmalgeschützten Liegenschaften von der Stadt erzielten Gewinne sollen zunächst für die Sanierung des Gradierbaus V verwendet werden. Die Verteilung der danach noch verbleibenden Gewinne erfolgt nach der allgemeinen Wertabschöpfungsklausel.

Zum Ausgleich der auch nach Übernahme durch die Stadt zu erwartenden betrieblichen Verluste von 13.766.204 für fünf Jahre aus dem Betrieb des Staatsbades leistet das Land nach Abzug des für die nicht betriebsnotwendigen Grundstücke von der Stadt zu erbrin nicht betriebsnotwendigen Grundstücke von der Stadt zu erbringenden Kaufpreises von 1.770.646 ab dem Jahr 2005 Betriebskostenzuschüsse in einer Gesamthöhe von 11.995.558. Darüber hinaus zahlt das Land der Stadt einen weiteren Betrag in Höhe von 5.250.000 zur Abdeckung des Instandhaltungsrückstaus und von 6.000.000 für die Entwicklung und Realisierung eines zukunftsweisenden Nutzungskonzepts für die Trinkkuranlage. Die Stadt verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, das Projekt Trinkkuranlage innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergabestichtag umzusetzen. Dazu wird die Stadt spätestens drei Jahre nach Übergang des Staatsbades das Land über den Umsetzungsstand informieren. Sollte sich dann herausstellen, dass ein Abschluss des Projektes nicht innerhalb von fünf Jahren erfolgen kann, sind Gespräche auch über die Verlängerung des Zeitraums der Ratenzahlung aufzunehmen. Die Stadt erklärt sich bereit, nach Beendigung der Bauphase eine Aufstellung der tatsächlich entstandenen Kosten an das Land zu übersenden. Es besteht Einigkeit, dass die tatsächlich aufgewendeten Mittel die Obergrenze der für das Nutzungskonzept Trinkkuranlage vom Land zu zahlenden Beträge darstellen, maximal aber der Betrag von 6.000.000.

Die durch das Land nach der Verrechnung an die Stadt zu erbringenden Gesamtzahlungen in Höhe von 23.245. September und 15. Dezember, in den darauf folgenden Jahren in jeweils vier gleichen Teilbeträgen zum 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember geleistet.

Der von der Bad Nauheimer Wohnungsbaugesellschaft zu zahlende Kaufpreis in Höhe von 2.410.516 ist am 15. September 2005 an das Land zu zahlen.

Die Betriebskostenzuschüsse gelten auch pauschal die Übernahme von 78 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab. Der Übergang erfolgt im Rahmen des Veräußerungsvorganges auf der Grundlage des § 613a BGB und ist durch einen Personalüberleitungsvertrag inhaltlich ausgestaltet. Den Arbeitnehmern werden durch den Übergang keine Nachteile entstehen, insbesondere gelten die zugestandenen vergütungs- bzw. lohnrechtlichen Eingruppierungen und tariflichen Zusagen als arbeitsvertraglich vereinbart. Im Übrigen sichert die Stadt Bad Nauheim zu, bis zum 30. Juni 2010 von betriebsbedingten Kündigungen abzusehen.

Zehn Mitarbeiter, die sich im Zeitpunkt des Übergangs des Staatsbades auf die Stadt bereits in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden bzw. bis einschließlich 1. Juli 2005 in diese eintreten und in den Jahren 2005 bis 2007 in Altersrente gehen werden, verbleiben beim Land Hessen. Weiterhin verbleiben neun dauerkranke Mitarbeiter beim Land, da ungewiss ist, ob sie die Arbeit wieder aufnehmen werden. Ein weiterer Mitarbeiter ist für den Weiterbetrieb des beim Land verbleibenden Sprudelhofes erforderlich und geht deshalb nicht auf die Stadt über. Ebenso bleibt der Kurdirektor Bediensteter des Landes.

Der Sprudelhof mit den dazugehörigen Vermögensgegenständen und den auf diesem Grundstück befindlichen Heilquellen verbleibt beim Land. Stadt und Land gewähren sich gegenseitige Wege- und Zufahrtsrechte.

Das im Sprudelhof austretende Heilwasser wurde bisher lediglich zu ca. 20 v.H. für therapeutische Bäder, das Thermalbad und den Gradierbetrieb benötigt. Der größere Teil der Sprudelschüttung läuft ungenutzt in die Usa.