Veräußerung des ehemaligen Forstamtsgebäudes Anthoniweg 14 in Kassel

Dem Landtag wird der Antrag unterbreitet, der Veräußerung einer noch endgültig zu vermessenden Teilfläche in Größe von ca. 1.903 m² der landeseigenen Liegenschaft Anthoniweg 14 in 34131 Kassel, Gemarkung Wahlershausen, Flur 15, Flurstück 1/9 und Gemarkung Wilhelmshöhe, Flur 2, Flurstück 83/4 zum Preis von 501.000 zuzustimmen.

Begründung:

Das ehemalige Forstamtsgebäude Anthoniweg 14 in Kassel wird, nachdem die Dienststelle des Forstamtes im Rahmen der Forststrukturreform mit Wirkung zum 1. Januar 2005 aufgelöst worden ist, nicht mehr für dienstliche Zwecke der Forstverwaltung bzw. des Landesbetriebs Hessen-Forst oder andere Landesaufgaben benötigt und ist daher entbehrlich.

Nach Rücksprache mit dem Planungsamt der Stadt Kassel besteht die Absicht, den Gemeinbedarf für die Gründstücke kurzfristig durch Änderung des Bebauungsplanes aufzuheben, sodass das bestehende Gebäude für eine kombinierte Büro- und Wohneinheitnutzung zur Verfügung steht und die über die Gebäudefläche hinausgehende Gründstücksfläche als Bauplatz genutzt werden kann. Zur Veräußerung wurden daher drei Verkaufslose gebildet und zwei davon öffentlich ausgeboten.

Los 1 = Hausgrundstück mit 1.903 m²

Hierbei handelt es sich um das Haus- und Hofgrundstück des ehemaligen Forstamtsgebäudes, Baujahr 1895, mit dazugehörigem Garten.

Los 2 = Baugrundstück mit 1.253 m² Los 3: Bei der Restfläche von 265 m² handelt es sich um einen schmalen Randstreifen entlang der Straße. Dieses Los wird, da die Fläche den Wert des Gesamtgrundstücks nicht beeinflusst, zur Verbesserung des Grundstückzuschnittes freihändig an die Eigentümer der anliegenden Nachbargrundstücke veräußert und im Rahmen einer Straßenbaumaßnahme durch die Stadt Kassel vermessen.

Das Verkaufsobjekt wurde im Oktober 2004 in der regionalen und überregionalen Presse (FAZ, HNA, Ärzte-Zeitung) sowie im Internet inseriert (Verkaufsangebote von Liegenschaften von Hessen-Forst über die Homepage www.hessen-forst.de, geschaltet über einen Link unter www.immopool.de). Gleichzeitig wurden die bereits im Vorfeld aufgetretenen Kaufinteressenten über den beabsichtigten Verkauf schriftlich informiert.

Im Laufe des Verfahrens gingen Kaufpreisangebote von elf Interessenten ein. Einige davon haben sowohl auf das Gesamtgrundstück wie auch auf die einzelnen Lose 1 und 2 geboten. Nach zwei Nachgebotsrunden stellte sich heraus, dass durch eine getrennte Veräußerung von Haus- und Baugrundstück die beste Verwertung erzielt werden kann.

Das höchste Gebot für Los 1 (Hausgrundstück) liegt bei 501.000. Es wurde von einem privaten Interessenten abgegeben, der das Verkaufsobjekt für eigene berufliche Zwecke und zur Wohnnutzung verwenden möchte.

Zur Bindung des Kaufbewerbers wurde am 11. Januar 2006 ein Kaufvertragsentwurf notariell beurkundet. Der Käufer räumt dem Land Hessen ein Wiederkaufsrecht am Kaufgrundstück ein, wenn das Grundstück innerhalb von 15 Jahren veräußert wird. Anstelle der Ausübung des Wiederkaufsrechtes kann das Land von seinem Recht zur Wertabschöpfung Gebrauch machen. Der Vertragsabschluss erfolgte unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Hessischen Landtag.

Das Höchstgebot für Los 2 (Baugrundstück) wurde von dem betreffenden Kaufbewerber nachträglich zurückgezogen. Das Baugrundstück soll daher im Frühjahr 2006 erneut ausgeboten werden.

Für das 3.421 m² umfassende Gesamtgrundstück einschließlich Gebäude wurde zum Stichtag 16. Juni 2004 durch das Hessische Baumanagement, Regionalniederlassung Mitte, ein Verkehrswert von rund 721.000 ermittelt. Abgeleitet aus dieser Wertermittlung ergibt sich für die Verkaufsfläche des Loses 1 (Hausgrundstück) ein anteiliger Verkehrswert von rund 481.556.

Die Zustimmung des Hessischen Landtags zu der Veräußerung ist nach § 64 Abs. 2 LHO erforderlich, da der "volle Wert" der zu veräußernden Liegenschaft mehr als 500.000 beträgt (VV Nr. 5.8 zu § 64 LHO).