Betreuungsangebot der Landesregierung für die Sommerferien

Das Hessische Sozialministerium hat für einen Teil der Landesbediensteten ein Betreuungsangebot für ihre Kinder in den Sommerferien angeboten. Im Rahmen dieses Betreuungsangebots hat die Landesregierung Plätze aus dem Sommerferienprogramm der Landeshauptstadt Wiesbaden, das sich seit Jahren großen Zuspruchs erfreut, reserviert.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Aus welchen Bestandteilen besteht der laut Vorwort der Sozialministerin "Modellversuch für ein vielfältiges Betreuungsangebot" in den Sommerferien?

Mit Kabinettbeschluss vom 25. April 2005 verpflichtete sich die Hessische Landesregierung, das "audit beruf und familie" in allen Ministerien und der Staatskanzlei durchzuführen. Ziel war es, in den genannten Häusern bis zum 30. Juni 2006 das Grundzertifikat zu erlangen, was auch erreicht wurde.

Das Sozialministerium und die HZD befinden sich mittlerweile eine Stufe weiter im Auditierungsprozess und haben das Zertifikat erlangt. Im Rahmen dieses Prozesses sind vereinbarte Ziele durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Um die personellen Ressourcen zu bündeln, sieht der Kabinettbeschluss vor, dass die auditierten Verwaltungen bei der Umsetzung gleichlautender Ziele zusammenarbeiten sollen. Die Ferienbetreuung von Mitarbeiterkindern ist ein solches gemeinsames Ziel im Rahmen des Auditierungsprozesses. Die Kooperation mit der Stadt Wiesbaden ergab sich bei der Suche nach einem professionellen Anbieter für solche Programme. Eine Auswertung erfolgt nach Abschluss des Ferienprogramms.

Frage 2. Warum werden die im Sommerferienprogramm der Landeshauptstadt Wiesbaden reservierten Plätze nicht allen Wiesbadener Landesbediensteten für ihre Kinder zugänglich gemacht, sondern auf Mitarbeiter der Staatskanzlei, der Ministerien und der HZD beschränkt?

Hierbei handelt es sich um ein Pilotprojekt der auditierten Wiesbadener Landesdienststellen. Sollte das Programm insgesamt positiv aufgenommen werden, werden die Ressorts prüfen, ihre nachgeordneten Dienststellen in das Programm einzubeziehen.

Frage 3. Was sind die Gründe dafür, warum im Landesmodell auch für Wiesbadener Kinder nicht der ermäßigte Preis von 50 v.H. zur Grundlage gemacht werden kann?

Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat den kooperierenden Landesverwaltungen ein zusätzliches Kontingent an Ferienbetreuungsplätzen zur Verfügung gestellt. Als Preis hierfür hat sie kalkulatorische Entstehungskosten zugrunde gelegt. Dies entspricht üblichem Marktverhalten.

Ein Arbeitgeberzuschuss seitens des Landes Hessen ist aufgrund der allgemeinen Haushaltslage des Landes nicht möglich. Er wäre zudem eine isolierte Begünstigung für die Landesbeschäftigten der beteiligten Behörden (Ministerien, Staatskanzlei und HZD) und daher gegenüber anderen Landesbediensteten kaum vertretbar. Daher hat die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Stadt Wiesbaden es nicht vorgesehen, Wiesbadener Kindern im Landesmodell den städtischen Preis anzubieten.

Frage 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das von ihr propagierte Angebot für Wiesbadener Familien aufgrund des hohen Preises uninteressant ist?

Nein. Wiesbadener Familien ist es unbenommen, sich auf die herkömmliche Weise um Plätze für das Ferienprogramm zu bemühen, die dann durch die Landeshauptstadt Wiesbaden subventioniert werden.

Dass das Angebot nicht uninteressant ist, zeigt auch die Zahl der gebuchten Plätze. Im zusätzlichen Kontingent der Landeshauptstadt Wiesbaden für die genannten Landesbehörden standen 487 Plätze zur Verfügung. Davon wurden 218 Plätze gebucht, das entspricht einem Anteil von rund 45 v.H. Für das erstmals angebotene Verfahren ist dies durchaus ein guter Erfolg.