Rahmenvereinbarung "Neustrukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen"

In der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen ist festgelegt, dass in allen Gebietskörperschaften Sozialrahmendaten erhoben und unter Beteiligung der Ortsligen als Sozialplanung veröffentlicht werden sollen.

Vorbemerkung der Sozialministerin:

Nach § 5 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen führen die Gebietskörperschaften in den zuständigen Gremien unter Beteiligung der Ortsligen eine kontinuierliche kommunale Sozialplanung durch. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage sind die Kommunalen Spitzenverbände zum Stand der Umsetzung der kommunalen Sozialplanung befragt worden. Der Hessische Städtetag hat sich auf wiederholte Anfrage nicht geäußert. Die Ergebnisse der Umfrage des Hessischen Landkreistages sind in der Antwort zu Frage 2 dargestellt. Von 21 Landkreisen haben 20

Landkreise geantwortet.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Welche Kommunen haben die Rahmenvereinbarung unterzeichnet und welche gegebenenfalls bisher nicht?

Alle 26 Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreie Städte) sind der Rahmenvereinbarung beigetreten. Im vergangenen Jahr ist mit jeder Gebietskörperschaft eine Zielvereinbarung entsprechend § 3 der Rahmenvereinbarung abgeschlossen worden.

Frage 2. Welche kommunalen Gebietskörperschaften haben inzwischen in Abstimmung mit den jeweiligen Ortsligen eine kommunale Sozialplanung festgelegt und welche bisher nicht?

Der Hessische Landkreistag hatte die Anfrage des Fachressorts nach dem Stand der Umsetzung der kommunalen Sozialplanung zum Anlass genommen, seine Mitgliedskreise um Beantwortung dieser Frage zu bitten. Bei der Umfrage wurde zwischen der nach § 5 Abs. 1 der Rahmenvereinbarung geregelten Durchführung einer kontinuierlichen kommunalen Sozialplanung unter Beteiligung der Ortsligen und der Festlegung einer kommunalen Sozialplanung zwischen den Gebietskörperschaften und den Ortsligen unterschieden. 20 der 21 Landkreise haben geantwortet. Das Ergebnis ist als Anlage beigefügt.

Während in einigen Landkreisen keine Festlegung der kommunalen Sozialplanung mit der Liga erfolgt ist, führen viele bereits eine kontinuierliche kommunale Sozialplanung durch. Bei einigen Landkreisen ist die kommunale Sozialplanung unter Beteiligung der Ortsligen noch im Aufbau begriffen.

Im Hinblick darauf, dass nach einem Einführungsjahr in 2005, in dem die Eingegangen am 26. April 2007 · Ausgegeben am 14. Mai 2007

Mittelvergabe wie auch in den Jahren zuvor durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Landesdienststellen erfolgte, die Gebietskörperschaften erst ab 1. Januar 2006 die Rahmenvereinbarung umsetzen, ist mit weiteren positiven Entwicklungen in der Umsetzung der kommunalen Sozialplanung zu rechnen.

Frage 3. Was will die Landesregierung unternehmen, um die Einhaltung der Rahmenvereinbarung durchzusetzen?

Bei drei Landkreisen und den kreisfreien Städten ist nicht bekannt, wie der Stand der Umsetzung der kommunalen Sozialplanung unter Beteiligung der Ortsligen ist. In diesen Fällen werden die Vereinbarungspartner im gemeinsamen Gespräch mit Verantwortlichen vor Ort Kontakt aufnehmen und Gespräche zu Fragen der Umsetzung führen.

Darüber hinaus haben die Vereinbarungspartner in der Sitzung der Projektsteuerungsgruppe vom 17. November 2006 für Herbst 2007 eine detaillierte Umfrage zum Stand der kommunalen Sozialplanung vorgesehen, deren Inhalt in einer der nächsten Sitzungen vereinbart werden soll.