Zuständigkeiten Verwaltungsausschuss Staatstheater Kassel

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses Staatstheater Kassel am 6. Dezember 2006 kritisierte die Theaterleitung in herrlicher Offenheit die Absurditäten der neuen Verwaltungssteuerung. Daraufhin wurde ein Treffen mit der Theaterleitung, Herrn Staatssekretär Lemke und den im Verwaltungsausschuss vertretenen Landtagsabgeordneten vereinbart und protokolliert.

Erstaunt musste ich bei der Einladung zur nächsten Sitzung feststellen, dass das Gespräch stattgefunden hat, jedoch ohne Beteiligung der SPD-Abgeordneten. Auf die von mir eingeforderte schriftliche Stellungnahme antwortete Herr Staatssekretär Prof. Dr. Lorz: "Der Gesprächstermin kam ohne Zutun meines Hauses zustande und wurde von den Beteiligten eigenständig verabredet. Eine Weiterleitung an Sie ist offensichtlich unterblieben, weil die Verantwortlichkeiten dafür nicht vorher geklärt worden waren." Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst:

Bei dem Gespräch zwischen Herrn Staatssekretär Lemke, den im Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Kassel vertretenen Landtagsabgeordneten und der Bühnenleitung am 5. März 2007 handelte es sich nicht um eine formale Sitzung des Verwaltungsausschusses. Das HMWK war daher nicht an der Vorbereitung beteiligt und hat auch keine Einladung verschickt. In der von Frau Abg. Gottschalck zitierten Stellungnahme bedauert Herr Staatssekretär Prof. Dr. Lorz ausdrücklich, dass Frau Abg. Gottschalck nicht zu dem erwähnten Gespräch eingeladen wurde, und sichert zu, dass zukünftig die volle Mitwirkung bei allen Angelegenheiten des Verwaltungsausschusses gewährleistet wird.

Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt:

Frage 1. Wie sind die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten beim Verwaltungsausschuss Staatstheaters Kassel geregelt?

Wer zeichnet verantwortlich?

In § 4 Abs. 4 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und der Stadt Kassel über den Betrieb des Staatstheaters vom 30. November 1959 ist festgelegt, dass der Vorsitz im Verwaltungsausschuss jeweils für eine Spielzeit zwischen einem der Vertreter des Landes und einem der Vertreter der Stadt wechselt.

Der jeweilige Vorsitzende ist für die Einladung, Tagesordnung sowie Protokollierung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses zuständig. In der Spielzeit 2006/2007 liegt der Vorsitz bei einem Vertreter des Landes, seit dem 15. Februar 2007 bei Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Lorz.

Frage 2. Erfolgen Einladungen beim Verwaltungsausschuss Staatstheater Kassel auf Zuruf?

Einladungen an den Verwaltungsausschuss erfolgen in der Regel mindestens 2 Wochen vor dem Termin unter Angabe einer Tagesordnung in schriftlicher Form. Die Sitzungstermine des Landtages werden bei der Terminierung berücksichtigt.

Frage 3. Wann wird der protokollierte offizielle Gesprächstermin stattfinden?

Da der Termin ja lt. Herrn Staatssekretär Prof. Dr. Lorz ohne Zutun des HMWK stattfand, sehe ich den stattgefundenen Termin als privates Treffen an.

Das in der Sitzung des Verwaltungsausschusses des Staatstheaters Kassel vom 6. Dezember 2006 angeregte Gespräch mit Herrn Staatssekretär Lemke war von vornherein als eine Aktivität einzelner Mitglieder des Ausschusses zur Klärung bestimmter Sachverhalte konzipiert. Eine förmliche Angelegenheit des Verwaltungsausschusses hätte die Einbeziehung aller übrigen Mitglieder und insbesondere der städtischen Vertreter erfordert.

Eine Wiederholung dieses informellen Gespräches, von dem im Übrigen eine Niederschrift allen Mitgliedern des Verwaltungsausschusses vorliegt, ist nicht angedacht.

Herr Staatssekretär Lemke und auch die Leitung des Staatstheaters Kassel sind aber bereit, Frau Abg. Gottschalck auf Wunsch über Einzelheiten des Gesprächverlaufes noch einmal persönlich zu informieren.