Lärmschutz im Zusammenhang mit dem geplanten Bau des Teilabschnitts Autobahndreieck Frankfurt-Erlenbruch

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welche Lärmschutzmaßnahmen waren durch den Vorhabenträger für diesen Bauabschnitt der A 66 ursprünglich vorgesehen?

Nach dem ursprünglich ausgelegten Plan waren folgende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen:

- Errichtung einer Lärmschutzwand von Bau-km 11,2+45 (im Anschluss an Lärmschutzwand auf der Talbrücke Erlenbruch) der A 661 auf deren Ostseite (= 0,0+00 der Rampe 43 Darmstadt-Hanau des Autobahndreiecks) entlang der Rampe 43 bis Bau-km 1,6+50 [südliches Tunnelportal West] auf der Südseite der A 661,

- Errichtung einer Lärmschutzwand von Bau-km 1,6+85 [nördliches Tunnelportal West] auf der Nordseite der A 66 bis Bau-km 0,1+70 der Rampe 45 Hanau-Frankfurt am Main,

- Errichtung je einer Lärmschutzwand auf den West- und Ostportalen des Tunnels Riederwald,

- Errichtung des Tunnels Riederwald von Bau-km 1,6+50 bis 2,7+45

(südliche Tunnelröhre) und von Bau-km 1,6+85 bis 2,7+10 (nör dliche Tunnelröhre),

- Errichtung eines Lärmschutzwalles mit aufgesetzter Wand von Bau-km 2,7+10 [nördliches Tunnelportal Ost] bis 3,0+00 (entspricht: Bau-km 0,3+60 der Rampe 13 der Anschlussstelle Frankfurt-Borsigallee) entlang der Nordseite der A 66 und der Rampe 13,

- Errichtung einer Lärmschutzwand von Bau-km 2,7+45 [südliches Tunnelportal Ost] bis 3,3+10 entlang der Südseite der A 66 und der Rampen 11 und 12 der Anschlussstelle Frankfurt-Borsigallee,

Frage 2. Wie wurden die Lärmschutzmaßnahmen während des Planfeststellungsverfahrens für diesen Bauabschnitt der A 66 aufgrund der Einwände und Anregungen zum Bereich Lärm verändert?

Im Änderungsverfahren wurden zusätzliche Lärmschutzwände westlich des Autobahndreiecks Erlenbruch zum Schutz von Kleingärten am Bornheimer Hang, der Hallgartenschule und der Wohnbebauung am Bornheimer Hang eingeplant. Diese Lärmschutzwände erstrecken sich von

- Bau-km 10,4+80 der A 661 auf deren Westseite bis Bau-km 0,2+56 der Rampe 46 Frankfurt am Main-Hanau des Autobahndreiecks Erlenbruch und

- Bau-km 10,7+80 bis 11,1+70 der A 661 sowie von Bau-km 0,3+80 bis 0,6+20 der Rampe 44 Hanau-Offenbach am Main.

Im Bereich der geänderten Anschlussstelle Frankfurt-Borsigallee wurden die ursprünglich geplanten Lärmschutzmaßnahmen den sich durch die Änderung der Anschlussstelle ergebenden Verhältnissen angepasst.

Darüber hinaus wurde dem Träger des Vorhabens, der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), im Planfeststellungsbeschluss vom 6. Februar 2007 auferlegt, soweit die Beurteilungspegel in den Bereichen

- des Westportals unter Berücksichtigung der festgestellten aktiven Lärmschutzmaßnahmen die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte von 49 dB(A) bzw. an Altenwohn- und Pflegeheimen und an der Hausmeisterwohnung der Pestalozzischule 47 dB(A) in der Nacht bzw. an Altenwohnanlagen 57 dB(A) am Tage und 47 dB(A) in der Nacht sowie an der Wohnung des Platzwartes an der südlichen Tribüne des Sportplatzes von Eintracht Frankfurt der Immissionsgrenzwert von 54 dB(A) in der Nacht und

- des Ostportals unter Berücksichtigung der festgestellten aktiven Lärmschutzmaßnahmen den maßgeblichen Immissionsgrenzwert von 49 dB(A) in der Nacht an den baulichen Anlagen überschreiten, den sich insoweit ergebenden Anspruch der betroffenen Eigentümer auf passiven Lärmschutz in Form eines Aufwendungsersatzes zu erfüllen, indem den Eigentümern die erforderlichen Aufwendungen zu erstatten sind.

Frage 3. Welche Veränderungen der Lärmschutzmaßnahmen werden in den anhängigen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für diesen Bauabschnitt der A 66 gefordert?

Mit den anhängigen Klagen wird von privaten Klägern die Ergänzung der planfestgestellten Lärmschutzmaßnahmen für ihre baulichen Anlagen am westlichen oder östlichen Tunnelportal auf der Grundlage einer höheren Prognoseverkehrsbelastung begehrt.

Darüber hinaus hat die Stadt Frankfurt am Main beantragt, im Wege einer Planergänzung durch geeignete Lärmschutzanlagen sicherzustellen, den Immissionsgrenzwert von 64 dB(A) in dem Bereich der Kleingartenanlage östlich des U-Bahn-Betriebshofes Ost einzuhalten.