Ursprünglich betrug diese und an die Beamtenbesoldung gekoppelte Landesleistung jährlich 2 Mio

Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Landesregierung legt mit Schreiben vom 2. November 2007 den nachstehenden, durch Kabinettsbeschluss vom 22. Oktober 2007 gebilligten und festgestellten Gesetzentwurf dem Landtag zur Beschlussfassung vor. Der Gesetzentwurf wird vor dem Landtag von der Kultusministerin vertreten.

A. Problem:

Auf der Grundlage des am 11. November 1986 unterzeichneten Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts (GVBl. I S. 395) beteiligt sich das Land Hessen seit dem Haushaltsjahr 1987 an den Ausgaben des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden in Hessen (nachfolgend Landesverband genannt) für dessen religiöse und kulturelle Bedürfnisse sowie für dessen Verwaltung.

Ursprünglich betrug diese und an die Beamtenbesoldung gekoppelte Landesleistung jährlich 2 Mio. DM zuletzt 1.493.690,28 (Stand Haushaltsjahr 2007). Die mitgliederstärkste jüdische Gemeinde Hessens, die Jüdische Gemeinde Frankfurt - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, ist zwar nicht Mitglied des Landesverbandes, partizipiert aber aufgrund einer zwischen dem Landesverband und der Gemeinde abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung im Umfang von 70 v.H. an der staatsvertraglichen Landesleistung.

Neben der staatsvertraglich zugesagten Landesleistung sind bislang zusätzliche Leistungen an die jüdische Gemeinschaft in Hessen gewährt worden, und zwar insbesondere für investive Maßnahmen (Synagogen, Gemeindezentren, Jüdische Schule Frankfurt), Sicherheitsmaßnahmen und die Finanzierung des durch Zuwanderung entstandenen erhöhten Betreuungsbedarfs sowie des erhöhten Bedarfs infolge der Gründung neuer jüdischer Gemeinden. Ferner werden Leistungen zur Entschuldung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt nach einer zwischen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen getroffenen Vereinbarung vom 10. November 2000 gezahlt. Danach werden an die Jüdische Gemeinde Frankfurt seit dem Haushaltsjahr 2001 jährlich mit 4 v.H. zu dynamisierende Leistungen in Höhe von zuletzt 1.277.100 sowie eine in diesem Jahr auslaufende zusätzliche Hilfe von zuletzt 306.775 gezahlt, die von dem Land und der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam aufgebracht werden (Verteilungsschlüssel: Land 40 v.H. - Stadt Frankfurt 60 v.H.). Aufgrund dieser Leistungen war es der Jüdischen Gemeinde Frankfurt möglich, in den letzten fünf Jahren ausgeglichene Haushalte vorzulegen und den Schuldenstand deutlich zu reduzieren. Diese günstige Entwicklung würde sich bei Beibehaltung der bisherigen Leistungen nicht fortsetzen. Es wäre mit einem erneuten und erheblichen Anstieg des Schuldenstandes der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zu rechnen.

Eingegangen am 5. November 2007 · Ausgegeben am 7. November 2007

Der Landesverband und die Jüdische Gemeinde Frankfurt sind bereits im Jahr 2006 mit dem Ziel einer deutlichen Anhebung der Landesleistung an die Landesregierung herangetreten. Beide Körperschaften verweisen auf die durch Zuwanderung deutlich gestiegene Zahl ihrer Mitglieder, die sich seit Abschluss des jetzt zu ändernden Vertrages mehr als verdoppelt hat (Mai 1987: 6.205 Mitglieder - Dezember 2005: 12.463 Mitglieder).

Das Kultusministerium hat eine Länderumfrage durchgeführt, deren Ergebnis für die jetzt in Aussicht genommene deutliche Anhebung der Landesleistung spricht. Bezogen auf die Zahl der Mitglieder liegt Hessen bei der vertraglichen Landesleistung bei den "Schlusslichtern", unter Einbeziehung der außervertraglichen Leistungen im "hinteren Mittelfeld".

B. Lösung:

Dem Anliegen der jüdischen Gemeinschaft in Hessen auf Anhebung der Landesleistung wird mit einer Änderung des bestehenden Vertrages vom 11. November 1986 zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - entsprochen.

Am 11. Oktober 2007 ist in Wiesbaden ein Vertrag zur Änderung des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - vom 11. November 1986 abgeschlossen worden, der eine Anhebung der vertraglichen Landesleistung von zuletzt 1.493.690 auf 3,7 Mio. ab dem Haushaltsjahr 2008 vorsieht. Mittels des vorliegenden Gesetzes soll dieser Änderungsvertrag zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

Die in der Vergangenheit neben der eigentlichen Landesleistung gewährten erheblichen Zuwendungen - siehe oben - stehen im Widerspruch zu der in Artikel 1 des Vertrages vom 11. November 1986 formulierten Zielsetzung, wonach die vertragliche Landesleistung an die Stelle der bisher an die jüdische Gemeinschaft in Hessen erbrachten freiwilligen Leistungen tritt. Diese Leistungen sollten staatsvertraglich abgesichert werden. Ausnahme bliebe bis auf Weiteres die auf der Grundlage der erwähnten gesonderten Vereinbarung zwischen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen gewährte Leistung zur Entschuldung dieser Gemeinde.

In Gesprächen mit Vertretern der jüdischen Gemeinschaft in Hessen ist der jetzt unterzeichnete Änderungsvertrag einvernehmlich ausgehandelt worden. Im Zuge der Anhebung der Landesleistung ab dem Haushaltsjahr 2008 entfällt künftig die bisherige Zahlung außervertraglicher Leistungen - mit Ausnahme des Entschuldungsbeitrages des Landes für die Jüdische Gemeinde Frankfurt. Vorgesehen ist ferner, die Landesleistung künftig auf einen bestimmten Zeitraum (4 Jahre) festzuschreiben und nach Ablauf einer bestimmten Frist (3 Jahre) in Verhandlungen über die weitere Festsetzung einzutreten.

C. Befristung Entfällt. Vorschriften auf der Basis von Staatsverträgen sind nach dem Kabinettsbeschluss vom 16. Oktober 2001 von der Befristung ausgenommen.

D. Alternativen Keine.

E. Finanzielle Auswirkungen

Mit der in Aussicht genommenen deutlichen Anhebung der Landesleistung entstehen im Zeitraum 2008 bis 2010 dem Land folgende Mehraufwendungen im Vergleich zur derzeit geltenden Regelung: 2008 1.673.410 2009 1.699.246 2010 1.726.115.

Die jährliche Steigerung ergibt sich aus der auch weiterhin an die Jüdische Gemeinde Frankfurt zu zahlenden Leistung zum Verlustausgleich, welcher eine Vereinbarung zwischen der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Stadt Frankfurt und dem Land Hessen zugrunde liegt.

Diese Leistung wird mit jährlich 4 v.H. dynamisiert.

Die Mehrleistung wird im Hinblick auf die Verdoppelung des Mitgliederbestandes seit Vertragsabschluss im Jahre 1986 sowie im Hinblick auf den Ländervergleich als vertretbar angesehen.

F. Auswirkungen, die Frauen anders oder in verstärktem Maße betreffen als Männer Keine.

G. Besondere Auswirkungen auf behinderte Menschen Keine.