JVA

Gründung des Landesbetriebes Hessisches Baumanagement, bestehend aus einer Zentrale und 5 Regionalniederlassungen, welche an die Stelle der bis dahin zuständigen 13 Staatsbauämter traten.

- Fusion kleiner Finanzämter mit der Folge, dass die Zahl der eigenständigen Finanz ämter von 46 auf jetzt 35 Finanzämter reduziert werden konnte, wobei alle Standorte als Verwaltungsstellen erhalten bleiben.

- Eingliederung der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg an der Fulda, der Landesfinanzschule und der Ausbildungsstätte für den mittleren Justizdienst in das Studienzentrum Rotenburg.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz wurden 8 der 58 hessischen Amtsgerichte aufgelöst und vier zu Zweigstellen umgewa ndelt.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung werden sieben Bodenmanagementbehörden mit fünf Außenstellen gebildet, die als Dienstleistungszentrum alle Angelegenheiten rund um das Grundstück anbieten.

Im Geschäftsbereich des Kultusministeriums wurden das Amt für Lehrerbildung sowie das Institut für Qualitätsentwicklung errichtet und gleichzeitig das Hessische Landesinstitut für Pädagogik und das Amt für Lehrerausbildung aufgelöst.

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurden folgende Strukturreformen durchgeführt:

- Gründung des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) und Zusammenlegung des ehemaligen Hessischen Landesamtes für Bodenforschung (HLfB) und der Hessischen Landesanstalt für Umwelt (HLfU) zu einer gemeinsamen Dienststelle,

- Gründung des Hessischen Dienstleistungszentrums für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz (Auflösung des Hessischen Landesamtes für Regionalentwicklung und Landwirtschaft [HLRL] sowie Eingliederung von Sonderbehörden),

- Gründung des Landesbetriebes Hessen-Forst,

- Gründung des Landesbetriebes Hessisches Landgestüt Dillenburg,

- Gründung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) und Auflösung des Hessischen Dienstleistungszentrums für Landwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz (HDLGN),

- Gründung des Landesbetriebes Hessisches Landeslabor (LHL) und Auflösung des Staatlichen Untersuchungsamtes Hessen (SUAH),

- Reduzierung der Forstämter von 85 auf 41 und der Revierförstereien von 662 auf 442.

Frage 2. Welche Kosteneinsparungen wurden durch die Strukturreformen erzielt?

Kosteneinsparungen konnten sowohl durch die effizientere Ausgestaltung von Verwaltungsprozessen als auch durch die Aufgabe von Standorten erzielt werden. Mit der Auflösung von Standorten einher ging in vielen Fällen die Privatisierung oder der Wegfall von Aufgaben. Das ehemals mit diesen Aufgaben betraute Personal konnte entweder in Einzelfällen bei der neuen Eigentümerin der Liegenschaften beschäftigt oder in der Landesverwaltung in andere Aufgaben vermittelt werden. Insgesamt führte dies im Zeitraum von 1999 bis 2007 zu einer erheblichen Personaleinsparung.

Erste Verkaufserlöse konnten ebenfalls bereits erzielt werden. Weitere sind zu erwarten.

Da einige der Maßnahmen (sowohl Veräußerungen von Liegenschaften als auch Übernahme des Landespersonals) noch nicht abgeschlossen sind, kann die gesamte Einsparung nicht beziffert werden. Folgende Beispiele verdeutlichen die erfolgreiche Umsetzung:

- Die konsequent durchgeführte Aufgabenkritik in den Regierungspräsidien führte zu einer Aufgabenreduzierung und Neuorganisation, in deren Folge insgesamt 842 Stellen eingespart werden konnten. Dieser Stellenabbau ist weitgehend erfolgt.

- Durch die Zusammenführung der Beihilfebearbeitung beim Regierungspräsidium Kassel und die Einführung von E-Beihilfe konnte der Personalbestand in diesem Bereich um 58 Stellen reduziert werden.

- Durch die Auflösung der Außenstellen der Verwaltungsfachhoc hschule Wiesbaden in Darmstadt und Frankfurt am Main entfielen ab 2005 die

Zahlungen von Miete und Nebenkosten (Zahlen des Haushaltsjahres 2004):

- Darmstadt : Miete 132.000 ; Nebenkosten 56.000

- Frankfurt am Main: Miete 868.000, Nebenkosten 243.000

- Im Bereich der Verwaltungstätigkeiten und der Aufwendungen für Gebäudeunterhaltung konnten dauerhaft Haushaltsmittel in einer Größenordnung von ca. 1 Mio. pro Jahr eingespart werde n. Weiter kämen einmalig zu erzielende Verkaufserlöse für Gebäude von ca. 4,3 Mio. hinzu. Die Abwicklung der Verkäufe erfolgt durch das Hessische Immobilienmanagement.

- Mit der Schließung der amtsgerichtlichen Zweigstellen im Justizbereich werden pro Jahr nach einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main etwa 460.000 eingespart.

Frage 3. Welche staatlichen Aufgaben wurden auf die kommunale Ebene übertragen?

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung ist eine völlige Neuorganisation der staatlichen Verwaltung bei den Landräten und Oberbürgermeistern als Behörden der Landesverwaltung durchgeführt worden.

Nunmehr ist die organisatorische, personelle und finanzielle Gesamtverantwortung auf Kreisebene übertragen und die Spaltung der Kreisebene in eine staatliche Verwaltung und eine kommunale Verwaltung beendet worden.

Ein Teil der Aufgaben des staatlichen Landrats wurde dem Kreisausschuss zur Erfüllung nach Weisung (§ 4 HKO) übertragen (z.B. Gewerberecht, Landwirtschaft, Jagd- und Fische reirecht, Wasserrecht, Dorf- und Regionalentwicklung).

Ein weiterer Teil der Aufgaben wurde dem Landrat als Auftragsangelegenheit mit Weisungsrecht auch im Einzelfall und Selbsteintrittsrecht der Aufsichtsbehörde übertragen (insbesondere die Aufgaben der Gefahrenabwehr wie die Ausländerangelegenheiten, der Katastrophenschutz/die Zivile Verteidigung, das Veterinärwesen, die Lebensmittelkontrolle und der Verbraucherschutz sowie die landwirtschaftliche Förderung).

Der Oberbürgermeister als Behörde der Landesverwaltung bestand nach der Ausgliederung der Bereiche Katasterverwaltung und Flurneuordnung nur noch aus dem Veterinärwesen, der Lebensmittelkontrolle und dem Verbraucherschutz. Diese Aufgaben wurden danach als Auftragsverwaltung übertragen. Der Oberbürgermeister als Behörde der Landesverwaltung konnte in Folge dessen aufgelöst werden.

Der Devolutiveffekt von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte in Weisungs- und Auftragsangelegenheiten der Landräte, der Kreisausschüsse, der Oberbürgermeister und der Magistrate von Städten mit mehr als 50. wurde Einwohnern abgeschafft, so dass diese die Widerspruchsverfahren nunmehr selbst durchführen.

Die Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes [§ 17 (Regelung zur Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen), § 20 Abs. 3 (Regelung zur Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit sonstigem gewerblichen Feilhalten) und § 21 (Regelung zur Auslage des Gesetzes und von Verzeichnissen) des Ladenschlussgesetzes] wurden von den Regierungspräsidien auf den Gemeindevorstand in Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern und im Übrigen auf die Landrätin bzw. den Landrat übertragen.

Weiterhin wurden Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz (Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis, die Versagung, den Widerruf oder die Rücknahme der Erlaubnis) sowie damit in Zusammenhang stehendes Verwaltungshandeln (Abnahme von Fachkundeprüfungen, Bewilligung von Ausnahmen vom Alterserfordernis, Überwachung des Umgangs und Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen, Überwachung des Auskunftsverlangens, Anordnung von Maßnahmen nach § 32, Entgegennahme von Verlustanzeigen, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen) von den Regierungspräsidien auf die Kreisordnungsbehörden übertragen.

Darüber hinaus wurde den Zulassungsbehörden (Kreisausschüsse der Landkreise und Magistrate der kreisfreien Städte) mit der Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer die Aufgabe übertragen, Fahrzeuge nur noch zuzulassen, wenn die Fahrzeughalter bei den hessischen Finanzämtern keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände haben. Für den dadurch entstehenden Mehraufwand wird gemessen an der Anzahl der Zulassungszahlen ein Mehrausgabenausgleich erstattet.

Die Staatsbäder Bad Wildungen, Bad Salzhausen, Bad Schwalbach, Schlangenbad und Bad Nauheim wurden in kommunale Verantwortung übertragen.

Das bei den Landräten bzw. Oberbürgermeistern eingesetzte Landespersonal im Umfang von 1053 Vollzeitäquivalenten wurde vollständig übergeleitet.

Frage 4. Welche (Teil-) Privatisierungsmaßnahmen hat die Landesregierung durchgeführt und wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahmen?

Die Landesregierung hat mit dem Ziel der Reduktion der Landesverwaltung auf die Kernaufgaben die folgenden Reformmaßnahmen durchgeführt: Privatisierung von Universitätsklinika

In einem bundesweit bislang einmaligen Vorhaben wurden die Universitätskliniken in Gießen und Marburg zunächst zusammengeführt, anschließend in eine privatrechtliche Gesellschaft umgewandelt und im Zuge eines Bieterverfahrens 95 v.H. der Gesellschaftsanteile an die Rhön-Klinikum AG veräußert. Damit einher ging der Abschluss umfangreicher vertraglicher Vereinbarungen, in denen sich der private Klinikbetreiber zur Durchführung erheblicher Investitionen an den Standorten Gießen und Marburg, die Sicherstellung von Forschung und Lehre, den Aufbau eines Sozialfonds zu Gunsten der Arbeitnehmer und die Erfüllung des medizinischen Versorgungsauftrages in der Region verpflichtet.

Im Ergebnis dieser Privatisierung konnte zunächst ein Kaufpreis in Höhe von 112 Mio. erzielt werden, welcher abzüglich der Transaktionskosten vollständig in die Behring-Röntgen-Stiftung zur Förderung von Forschung und Lehre in der Hochschulmedizin überführt wurde. Ebenso hat sich der private Klinikbetreiber zu Investitionen in die beiden Standorte über 367 Mio. (davon allein 30 Mio. in ausschließlich der Forschung und Lehre dienende Bereiche) bis zum Jahr 2012 verpflichtet, so dass in wenigen Jahren eines der modernsten Universitätsklinika in Deutschland an den beiden Universitäten zur Verfügung stehen wird. Letztlich ist es gelungen, die Voraussetzungen für eine langfristige wirtschaftliche Sicherung der beiden Klinikstandorte unter gleichzeitiger Garantie eines qualitativen Medizinkonzeptes für die Region zu schaffen.

Privatisierung im Justizvollzug Erstmalig in Deutschland wurden etwa 45 v.H. der Betriebsleistungen in der JVA Hünfeld einem privaten Sicherheitsunternehmen übertragen. Die Anstalt, welche ebenfalls durch einen privaten Generalunternehmer errichtet wurde, hat im Januar 2006 den Betrieb aufgenommen. Das "Modell Hünfeld" dient für viele vergleichbare Projekte als Vorlage.

Die JVA Hünfeld steht zum einen für ein gutes Betriebsklima und weist sowohl im Bereich des staatlichen als auch des Personals der Firma SERCO den niedrigsten Krankenstand aller hessischer Justizvollzugsanstalten und eine geringe Personalfluktuation auf. Zum anderen stellt die gute Betreuung der Gefangenen auch im Rahmen der Entlassungsvorbereitung ein besonderes Qualitätsmerkmal dar, wodurch beste Voraussetzungen für ein straffreies Leben nach der Haftentlassung und für die Sicherheit der Bevölkerung geschaffen werden.

Privatisierung des Straßenbetriebsdienstes

Zum 1. Oktober 2007 sind erstmalig in einem Pilotprojekt die gesamten Betriebsaufgaben (beispielsweise die Grünpflege, die Reinigung, die Instandhaltung der Straßenausstattung und der Winterdienst) der Straßenmeisterei Groß-Umstadt über einen Zeitraum von drei Jahren auf ein privates Unternehmen, die Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft mbH (TSI) übergegangen.

Um die Vorteilhaftigkeit des privaten Pilotmodells auswerten zu können, wurden gleichfalls zwei Referenzmeistereien ausgewählt, deren Leistungsspektrum zu dem in der Meisterei Groß-Umstadt vergleichbar ist. Durch den angestrebten Vergleich zwischen der privaten und landesinternen Leistungserbringung werden die bislang schon verfolgten Bemühungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit weiter unterstützt.

Privatisierung im öffentlichen Hochbau

Bei der Durchführung von staatlichen Baumaßnahmen werden Architekturund Ingenieur leistungen überwiegend an Private vergeben. Das Hessische Baumanagement (HBM) übernimmt nur noch Bauherrenaufgaben, die nicht auf Private zu übertragen sind. Dies hat sich aus Sicht der Landesregierung bewährt.

Darüber hinaus ist die Landesregierung bestrebt, verstärkt Public-PrivatePartnership-Lösungen bei der Realisierung öffentlicher Bauvorhaben umzusetzen.