Frage 10 Beabsichtigt die Landesregierung das gesamte Landesrecht auf wirtschaftsrelevante Vorschriften hin zu

Senkung der Bürokratiekosten wichtige Unterarbeitsgruppe "Aufgabenentflechtung und Bündelung fachpolitischer und verwaltender Leistungen" übernommen. Nach gegenwärtigem Stand soll die Bestandsaufnahme bis zur Klausursitzung der Föderalismuskommission II am 6. / 7. Dezember 2007 abgeschlossen sein und dort erörtert werden.

Frage 10. Beabsichtigt die Landesregierung das gesamte Landesrecht auf wirtschaftsrelevante Vorschriften hin zu untersuchen?

Wie bereits bei Frage 1 ausgeführt, war ein Ergebnis des SKM-Scans, dass über 90 v.H. der landesrechtlichen Regelungen in Hessen (Gesetze und Rechtsverordnungen) kaum Informationskosten verursachen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine vollständige Messung des gesamten Landesrechts nicht zielführend.

Frage 11. In welchen Bereichen können hessische Unternehmen statistische Daten in elektronischer Form übermitteln?

Im Rahmen der Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) werden bis Ende 2007 50 statistische Erhebungen aus verschiedenen Bereichen (50er Liste) online angeboten. Das heißt, für diese Erhebungen wurden bundesweit entsprechende Online -Formulare entwickelt, um den Auskunft gebenden Unternehmen, Verwaltungen und privaten Haushalten für diese im Rahmen des Masterplans zur Reform der amtlichen Statistik ausgewählten Statistiken die Datenübermittlung via Internet zu ermöglichen.

Darüber hinaus besteht mit eStatistik.core (eStatistik Common Online Rawdata Entry) ein weiteres Online-Erhebungsverfahren, das es Unternehmen und Betrieben ermöglicht, statistische Daten automatisiert aus den eigenen betrieblichen IT-Systemen (z. B. Rechnungswesen) zu gewinnen und sie via Internet elektronisch zu übermitteln. Anders als bei IDEV mit den manuell auszufüllenden Web-Formularen werden bei eStatistik.core die relevanten Daten automatisiert gewonnen und an eine zentrale Annahmestelle übermittelt. Voraussetzung für die Nutzung dieses Verfahrens ist, dass die statistikrelevanten Daten im jeweiligen Unternehmen in elektronischer Form vorliegen und eine eStatistik.corefähige Software eingesetzt wird. Wegen dieser Rahmenbedingungen ist dieses Online-Verfahren eher für größere Unternehmen geeignet, so dass im Hessischen Statistischen Landesamt die Zahl der zur Anwendung kommenden Statistiken deutlich geringer ist als bei IDEV. So nutzen Auskunftspflichtige gegenwärtig eStatistik.core für folgende sechs Erhebungen:

- Monatsbericht einschl. Auftragseingangserhebung für Betriebe im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,

- Monatserhebung im Kfz- und Einzelhandel sowie Instandhaltung und Reparatur von Kfz,

- Monatserhebung im Gastgewerbe,

- Verdienststrukturerhebung,

- Vierteljährliche Verdiensterhebung,

- Krankenhausstatistik.

Frage 12. Ist eine solche Übermittlung auch online möglich?

Siehe hierzu die Ausführungen zu Frage 11.

Frage 13. In welchem Umfang wird hiervon Gebrauch gemacht?

Die bisherigen Erfahrungen mit der Browser-gestützten Datenerhebung über das Internet zeigen, dass dies ein geeignetes Instrument ist, um einerseits die Berichtspflichtigen zu entlasten und andererseits Aufwendungen im Statistischen Landesamt zu reduzieren. Die Akzeptanz des IDEV-Systems ist allerdings noch nicht besonders ausgeprägt. Deshalb sollen die Berichtspflichtigen durch gezielte Informations- und Werbemaßnahmen für IDEV auf diesen Erhebungsweg aufmerksam gemacht werden, um die Beteiligung an den Online-Erhebungen weiter zu erhöhen.

Frage 14. Wie ist das Verhältnis von statistischen Daten, die in Papierform übermittelt werden müssen, zu Daten, die elektronisch übermittelt werden können?

Das Bundesstatistikgesetz überlässt dem Auskunftspflichtigen gr undsätzlich die Wahl des Antwortmediums, schreibt also keine Papierlieferung vor, sondern lässt die Übermittlung der ausgefüllten Erhebungsvordrucke sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form zu. Je nach Statistik existieren deshalb gleichzeitig die verschiedenen Datenübermittlungsformen wie Papierform, Faxmeldung, E-Mail, IDEV und eStatistik.core, was die Aufbereitung der Daten erschwert. Erst wenn nur noch ein einheitliches Datenübermittlungsverfahren pro Erhebung zur Anwendung kommt, sind entsprechende Effizienzgewinne zu erwarten. Dies zu ändern liegt bei dem geringen Teil reiner Landesstatistiken allerdings nicht im alleinigen Einflussbereich des Landes. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung statistischer Vorschriften sieht zumindest für die auskunftspflichtigen öffentlichen Stellen in Hessen künftig die Datenübermittlung auf elektronischem Weg vor. Derzeit bewegt sich der Anteil der elektronisch übermittelten Daten in Hessen zwischen 1,9 und 39,7 v.H. und ist bei den einzelnen Statistiken unterschiedlich hoch.

Frage 15. In welchem Rahmen berücksichtigt die Landesregierung die Ergebnisse des SKMProjekts bei neuen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben?

Die Landesregierung bezieht die Erkenntnisse aus dem SKM-Projekt seit Mai 2007 in die Überprüfung befristeter Gesetze und Rechtsverordnungen ein. Bereits seit dem Jahr 2001 werden in Hessen alle Gesetze und Rechtsverordnungen grundsätzlich auf fünf Jahre befristet. Rechtzeitig vor Fristablauf müssen sie daraufhin überprüft werden, ob sie sich bewährt haben und fortgelten sollen. Zu diesem Zweck werden sie einer eingehenden Überprüfung im Sinne einer Evaluation unterzogen (sog. retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung).

Das Instrument des Standard-Kosten-Modells gehört methodisch in den Bereich der Gesetzesfolgenabschätzung. Deshalb macht es Sinn, die Erkenntnisse aus dem SKM-Projekt zunächst für diesen Bereich nutzbar zu machen.

Mit dem Kabinettbeschluss vom 7. Mai 2007 ist der Begleitbogen zur Überprüfung befristeter Gesetze und Rechtsverordnungen (Anlage 5 zu § 59 Abs. 2 GGO) in der Weise verändert worden, dass bei der Überprüfung befristeter Gesetze und Rechtsverordnungen auch die durch das SKMProjekt ermittelten Informationspflichten und die zugehörigen Informationskosten einer kritischen Überprüfung unterzogen werden. Insbesondere sind die Ressorts nunmehr aufgefordert, anlässlich der Evaluation einer befristeten Rechtsvorschrift verstärkt ihren Blick auf die Notwendigkeit bzw. Möglichkeiten der Vereinfachung der im Rahmen des SKM-Projekts ermittelten Informationspflichten zu lenken. Zugleich soll eine Aussage dazu getroffen werden, ob und ggf. bei welchen Vorschriften eine Vollmessung auf der Grundlage des Standard-Kosten-Modells sinnvoll ist, um die genaue Höhe der Informationskosten für die Wirtschaft zu ermitteln.

Frage 16. Welche Informationspflichten hat die Landesregierung infolge des SKM-Projekts gestrichen?

Siehe hierzu die Ausführungen zu Frage 4.

Frage 17. In welchem Umfang hat die Landesregierung die Periodizität der Informationspflicht reduziert?

Siehe hierzu die Ausführungen zu Frage 4.

Frage 18. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um die Landwirtschaft im Bereich statistischer Meldungen zu entlasten?

In der Vergangenheit waren Landwirte häufig Mehrfacherhebungen ausgesetzt; zum Einen durch agrarstatistische Erhebungen und zum Anderen durch Angaben, die im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) der Europäischen Kommission gemacht werden müssen, um im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik Fördermittel zu erhalten. Seit dem Jahr 2006 bzw. 2007 ist es den Landwirten in Hessen möglich, der statistischen Berichtspflicht für Teile der Bodennutzungshaupterhebung mittels des sog. InVeKoS -Antrages nachzukommen. Dazu werden die FlächenAntragsformulare um die entsprechenden statistischen Angaben ergänzt verbunden mit dem Hinweis, dass es sich hierbei um statistische Daten handelt, durch deren Angabe der Landwirt sich eine gesonderte Befragung erspart. Rechtzeitig vor Beginn der nächsten Vollerhebung im Jahr 2010 werden das Hessische Statistische Landesamt und das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Integration fortsetzen, soweit dies die Merkmale der Strukturerhebung und die Vorgaben der Förderung zulassen. Damit werden spürbare Erleichterungen für die Landwirte erreicht. Auf Initiative der Statistischen Landesämter wurde zudem die Nutzung der sog. HIT-Datenbank als Ersatz für die primärstatistischen Rinder42 zählungen vorangetrieben, so dass wahrscheinlich ab 2008 mit der Nutzung dieser Datenbank zu rechnen ist.

Parallel dazu bemüht sich das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Statistischen Landesamt auf Bundesebene um eine Reduzierung des Erhebungsaufwandes durch Streichung von Erhebungsmerkmalen. Hierbei wird Hessen jedoch von den anderen Bundesländern und den Bundeseinrichtungen nicht genügend unterstützt. So sprechen sich z. B. Verwaltung und Berufsverbände in Bayern und Baden-Württemberg immer wieder gegen eine Anhebung der unteren Erfassungsgrenzen (von 2 ha auf 5 ha landwirtschaftliche Fläche) aus.

Frage 19. Wie hoch sind die hierdurch zu erwartenden Einsparungen?

Die durch den Wegfall der Doppelerhebungen zu erwartenden Einsparungen in der Landwirtschaft sind bisher nicht gesondert erhoben worden; es ist jedoch mit einer nicht unwesentlichen Entlastung zu rechnen. Durch den Wegfall der statistischen Primärerhebungen sind zudem Einsparungen in der Verwaltung zu erwarten; dies allerdings nur in geringerem Umfang, denn solange unterschiedliche Berichtswege in Form von Papierlieferungen, Fax, E-Mail und Verwaltungsdatennutzung nebeneinander bestehen, bewirkt dies Mehrkosten für die Datengewinnung und Plausibilisierung. Substanzielle Einsparungen innerhalb der Verwaltung sind deshalb erst bei einer kompletten Verwaltungsdatennutzung zu erwarten.

Frage 20. Plant die Landesregierung die flächendeckende Einführung von SKM?

Die Hessische Landesregierung hat sich gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und dem Saarland am SKMScan-Projekt der Bertelsmann Stiftung beteiligt und erste Erfahrungen gesammelt. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Jetzt ist zunächst die Bundesregierung am Zuge. Über den weiteren Umgang mit SKM wird in der nächsten Legislaturperiode entschieden.

Frage 21. Sieht die Landesregierung Alternativen zu SKM für das Messen und Reduzieren administrativer Belastungen?

Der Nutzen von SKM kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Zunächst gilt es, die Ergebnisse auf Bundesebene abzuwarten. Schließlich liegen die voraussichtlich vom Land verursachten Bürokratiekosten unter 1 v.H., mehr als 99 v.H. werden durch den Bund und die EU verursacht.

Frage 22. Wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeiten zur weiteren Senkung der Bürokratiekosten ein?

Die Senkung von Bürokratiekosten ist eine Daueraufgabe, der sich die Hessische Landesregierung in der Vergangenheit sowohl durch die konsequente Überprüfung und Reduzierung von Vorschriften und Standards als auch durch zahlreiche Sonderprojekte erfolgreich gestellt hat. Ebenso wie die Initiative "Wir bauen Bürokratie ab - Machen Sie mit!" haben auch die Ergebnisse des Pilotprojekts "SKM-Scan Landesrecht" gezeigt, dass die meisten bürokratischen Hemmnisse nicht allein durch das Land zu beeinflussen sind. Die durch reines Landesrecht verursachten Bürokratiekosten liegen voraussichtlich unter 1 v.H., und auch in der weit überwiegenden Zahl der im Rahmen der Bürokratieabbauumfrage aufgezeigten Fälle waren es bundes- oder europarechtliche Regelungen, die für kostenintensive Standards oder überflüssige Informationspflichten verantwortlich waren. Die Landesregierung wird deshalb die Aktivitäten des Bundes und der EU zur Implementierung des Standard-Kosten-Modells weiterhin aktiv begleiten und ihren Einfluss nutzen, um eine weitere Senkung der Bürokratiekosten zu erreichen und damit die hessische Wirtschaft und ihre Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu entlasten.

Für den Bereich des reinen Landesrechts bleibt festzuhalten, dass die bisherigen Projekte gezeigt haben, dass durch hessische Vorschriften und den Verwaltungsvollzug keine übermäßige Bürokratiebelastung für Bürger und Wirtschaft verursacht werden. Damit ist die Hessische Landesregierung ihrem Ziel, dass Hessen das Land mit der geringsten Bürokratiebelastung in Deutschland wird, bereits ein gutes Stück näher gekommen.