Förderprogramm

Bei einer weiterhin angespannten Haushaltslage wurden im Haushaltsjahr 2004 nochmals Fördermittel in Höhe von 150.000 für die beiden Projekte "Auf- und Ausbau eines Netzes der Multiplikatoren zum Zwecke der Verstärkung der Integrationsarbeit mit russlanddeutschen Spätaussiedlern" der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland und "Entwicklung und Stärkung der Eigeninitiative jugendliche Russlanddeutscher bei Lösung der Integrationsprobleme" der Deutschen Jugend aus Russland zur Verfügung gestellt.

Die Landesregierung setzt darüber hinaus einen besonderen Schwerpunkt in der Fortbildung zum Thema Gewaltprävention.

Mit dem Fortbildungsangebot "Mediation und Schulprogramm" ist die Anwendung des Mediationskonzeptes auf die Schule beabsichtigt, in dem Lehrkräfte und Schüler durch Übungen, Rollenspiele und "Bausteine" mit dem Grundgedanken der Mediation vertraut gemacht werden.

Die Projektziele und -erwartungen sind: Erhöhung der sozialen Handlungskompetenz auf drei Ebenen: kognitiv, emotional - motivational und Werthaltungen. Die pädagogisch-didaktische Umsetzung erfolgt durch ein verändertes Lehrerverhalten im Unterricht im Sinne eines konstruktiven Konfliktverhaltens, durch Projekte selbstständigen Lernens (Peer-groups-education) bis hin zu einer Veränderung der Konflikt- bzw. Schulkultur.

Dies wird im Schulprogramm verankert. Das Konzept wurde vom DIPF (Deutsches Institut für internationale pädagogische Forschung) evaluiert.

Schüler und Lehrkräfte in 188 Schulen in Hessen nehmen diese Angebote zurzeit wahr, d.h. über 2.500 Lehrkräfte haben ein Basistraining absolviert, über 750 Lehrkräfte haben an ein- bis zweijährigen Fortbildungen zu den Klassenprogrammen teilgenommen, in über 1.000 Klassen wurden diese Programme durchgeführt, über 300 Schülerinnen und Schüler (aus 5. bis 8.

Klassen) wurden zu Schüler-Mediatoren ausgebildet.

Das Hessische Landesinstitut für Pädagogik ist für diesen Arbeitsschwerpunkt mit vier Stellen ausgestattet worden. Achtzehn freie Trainerinnen unterstützen das Programm. Erste Projekterfolge zeichnen sich dadurch ab, dass Lehrerinnen und Lehrer über verändertes Schülerverhalten sowie einer Erhöhung der sozialen Handlungskompetenz berichten.

Hessen beteiligt sich darüber hinaus auch am Bund-Länder-KommissionModellversuch "Demokratie lernen und leben: Mediation als systemisches Element für die Entwicklung einer demokratischen Schulkultur". Zuständig für die Projektrealisierung ist das Hessische Landesinstitut für Pädagogik.

Das Land Hessen beteiligt sich mit 26.000 und mit drei Stellen aus Komplementärmitteln. Der Bundeszuschuss beträgt 80.000.

Neben dem Hessischen Landesinstitut für Pädagogik steht den Schulen ein zweites wichtiges Unterstützungssystem zur Verfügung.

Hessen hat durch den systematischen Aufbau eines flächendeckenden Netzes schulpsychologischer Dienste eine fachpsychologische Beratung der Schulen in Fragen der Gewaltprävention sichergestellt.

In den fünfzehn Staatlichen Schulämtern unterstützen zurzeit 78 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen die Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages.

Insbesondere bietet der Dienst unter anderem Hilfen und Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Gewalt an Schulen an.

Dies geschieht unter anderem dadurch, dass Schulpsychologen die Ratsuchenden in ihren Bestrebungen unterstützen, andere Sichtweisen zu ermöglichen sowie die Kommunikation zwischen den Beteiligten eines Konfliktes zu verbessern. Wichtigster Handlungsgrundsatz dabei ist die Verbesserung der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Selbsthilfe.

Die bundesweite "Koordinierungsstelle Gewaltprävention" im Staatlichen Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg in Wetzlar arbeitet bereits seit zehn Jahren mit großem Erfolg. Diese Einrichtung wird von einem Schulpsychologen geleitet.

Medienpakete, Internetnetzwerk und Praxisbroschüren sind heute die Grundlagen, auf denen die Wetzlarer Koordinierungsstelle hessenweit und bundesweit Erfahrungen in der Gewaltprävention an Schulen verbreitet.

Neben diesen besonderen Aktivitäten steht für die Landesregierung die präventive Funktion des Unterrichts selbst an erster Stelle.

In jedem einzelnen Fach liegen Chancen zur Gewaltprävention. Ein guter Deutschunterricht kann z. B. junge Menschen befähigen, anders miteinander umzugehen als mit dem Mittel der physischen Gewalt. Gespräche führen, diskutieren und argumentieren, das gemeinsame Entwickeln von kommunikativen Fähigkeiten wirkt gewaltpräventiv. Im Religionsunterricht können Fragen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufgegriffen werden, die zur Identitätsbildung führen und zum Verstehen, Urteilen und Handeln befähigen.

Auch im Ethikunterricht können Fragen nach dem verantwortlichen Handeln aufgegriffen und konsensorientierte Argumentationen eingeübt werden. Diese Praxis wird im Unterricht kultiviert und hier liegt, neben anderen sekundären Möglichkeiten des Handelns wie Rollenspiel oder Anfertigen von Wandzeitungen, der Kern der Handlungsorientierung des Ethikunterrichts.

Dazu gehört auch, dass die Schule Regelverstöße aufgreift und mit pädagogischen und/oder Ordnungsmaßnahmen sanktioniert.

Der Landespräventionsrat hat eine Arbeitsgruppe "Jugendkriminalität" eingerichtet, welche die Landesregierung sachverständig berät. Die Arbeitsgruppe hat unter anderem die Empfehlung abgegeben, im Hinblick auf jugendliche Intensivtäter die Potentiale einer abgestimmten und effektiven Zusammenarbeit der Beteiligten, insbesondere von Polizei und Staatsanwaltschaft, stärker zu nutzen. Das Konzept der Landesregierung zur Strafverfolgung von Intensivtätern trägt diesem Ziel Rechnung.

Frage 24. Welchen Erfolg zeitigen die von der Landesregierung initiierten präventiven Maßnahmen gegen Kriminalität und Gewalt von Jugendlichen untereinander, zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden und von Jugendlichen gegenüber Erwachsenen?

Vorab ist auf die Ausführungen zu Frage C.23 zu verweisen, nach denen der Schwerpunkt der Präventionsarbeit durch staatliche und freie Träger vor Ort geleistet wird.

Die Landesregierung sieht in den vielen örtlichen und die von ihr initiierten Maßnahmen wichtige Bausteine zur Verhinderung von Jugendkriminalität.

Zu diesen Maßnahmen treten zahlreiche örtliche Projekte in kommunaler Verantwortung oder in freier Trägerschaft, die weitere sehr wertvolle Beiträge liefern.

Eine konkrete Aussage zu dem Erfolg einzelner Präventionsmaßnahmen ist nur schwer möglich. Deutschlandweit befindet sich die Evaluation von Präventionsmaßnahmen noch in einem Anfangsstadium. Ein wichtiger Beitrag zu der beginnenden kriminalpräventiven Wirkungsforschung ist insoweit das Düsseldorfer Gutachten über empirisch gesicherte Erkenntnisse über kriminalpräventive Wirkungen aus dem Jahr 2002.

Die Landesregierung hält die zunehmende Evaluation von Präventionsprojekten für wichtig. Sie beabsichtigt daher, das neu geschaffene Netzwerk gegen Gewalt zu evaluieren und die Evaluation örtlicher Projekte zu unterstützen. Eine Arbeitsgruppe des Landespräventionsrats befasst sich derzeit mit den Möglichkeiten der Evaluation von Präventionsmaßnahmen.

Frage 25. a) Welche Hilfeangebote plant, realisiert oder unterstützt die Landesregierung?

b) Welchen Stellenwert, inhaltlicher wie finanzieller Art hat z. B. Schulsozialarbeit, Straffälligenhilfe und Täter-Opfer-Ausgleich und andere pädagogische Maßnahmen zur Vermeidung freiheitsentziehender Strafen?

Die Landesregierung hat im Rahmen des Programms "ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für straffällig gewordene junge Menschen" zehn

Träger gefördert. Das Förderprogramm umfasste im Jahr 2003 einen Etat von 243.000.

Die einzelnen Projekte bieten in unterschiedlichen Kombinationen folgende Hilfen bzw. Maßnahmen an (zum Teil in Kooperation mit der Jugendgerichtshilfe der Jugendämter): soziale Trainingskurse;

- Antigewaltseminare und Antigewalttraining;

- Verkehrsseminare;

- pädagogisch betreute Arbeitsweisungen gemäß Jugendgerichtsgesetz;

- Betreuungshelfer;

- Täter-Opfer-Ausgleich;

- Arbeitsstundenprojekte;

- Wochenendseminare.

Frage 26. Welche Mittel stellt und stellte die Landesregierung in den Jahren 2001, 2002 und im Haushalt 2003 im Vergleich mit den Jahren 1995 bis 1998 für Präventivmaßnahmen zur Verfügung?

Die Landesregierung wird in absehbarer Zeit die Struktur der Landesförderung grundsätzlich ändern. Es werden voraussichtlich an Stelle der bisherigen Förderung von Einrichtungen und Projekten pauschale Budgets für Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe oder für Teilaufgaben aus dem SGB VIII treten, die zum Teil mehrere der bisherigen Fördertitel zusammenfassen.

Vom Zeitpunkt der Umstellung an wird die Verantwortung für die Verteilung der Landesmittel auf die kommunalen Träger der Kinder- und Jugendhilfe übergehen. Damit erhöht sich der Gestaltungsspielraum der kommunalen Ebene, sodass vonseiten der Landesregierung keine Aussage getroffen werden kann, wann mit einer flächendeckenden Einführung des Täter-OpferAusgleichs zu rechnen ist. Unabhängig davon hält die Landesregierung eine möglichst flächendeckende Einführung des Täter-Opfer-Ausgleichs für wünschenswert.

Frage 28. Wie wird die Sozialarbeit für straffällig gewordene Jugendliche im Lande unterstützt und gefördert?

Wie bereits zu C.25. ausführlich beschrieben, wurden bis Ende 2003 Projekte gefördert, die ambulante sozialpädagogische Maßnahmen für straffällig gewordene junge Menschen anbieten.

Frage 29. a) Welche besonderen Maßnahmen werden bei der Polizei getroffen, um hier adäquat auf junge Menschen reagieren zu können?

Bereits seit 1979 sind bei hessischen Polizeibehörden Jugendkoordinatorinnen bzw. -koordinatoren sowie speziell geschulte Beamtinnen und Beamte zur Bearbeitung von Jugendsachen tätig. Angesichts der aufgezeigten Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität wurde die polizeiliche Jugendkoordination 1997 aufgrund des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport mit dem Ziel der Intensivierung der Bekämpfung der Jugendkriminalität weiter ausgebaut.

Die Aufgabe der Jugendkoordination ist bei allen hessischen Polizeibehörden mit Ermittlungsaufgaben bei der Organisationseinheit "Polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit" angesiedelt.