Der Planungsstand der einzelnen Abschnitte der A 44 kann der nachstehenden Tabelle entnommen

Sie kann deshalb keine verbindliche Aussage über den Baubeginn machen.

Frage 1.9 Wie ist der Planungsstand bezüglich der A 44 hinsichtlich der übrigen Planfeststellungsabschnitte, in denen noch keine Bauarbeiten begonnen haben?

Der Planungsstand der einzelnen Abschnitte der A 44 kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Abschnitt Planungsstand A 7 - Helsa/Ost Vorentwurf in Arbeit Helsa/Ost ­ Hessisch Lichtenau/West Vorentwurf in Arbeit Hessisch Lichtenau/West Hessisch Lichtenau/Ost Planfeststellungsbeschluss 2002 für rechtswidrig erklärt; Planänderungsverfahren im Dezember 2004 eingeleitet, die Planunterlagen lagen im Januar/Februar 2005 offen Hessisch Lichtenau/Ost - AS Walburg/Ost im Bau Walburg/Ost - östl. Hasselbach im Planfeststellungsverfahren östl. Hasselbach - Waldkappel/Ost Vorbereitung Planfeststellungsunterlagen Waldkappel/Ost - Hoheneiche (Abschnitt Oetmannshausen) im Planfeststellungsverfahren Hoheneiche ­ AS Sontra/Nord Vorbereitung Planfeststellungsunterlagen AS Sontra/Nord - AS Ulfen Vorentwurf in Arbeit AS Ulfen - Wommen (AD A 4/ A 44) im Planfeststellungsverfahren Frage 1.10 Hält die Landesregierung bezüglich des Abschnittes zwischen Helsa und der Papierfabrik daran fest, dass die Söhretrasse weiterhin nicht verfolgt wird?

Ja.

Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse sieht die Landesregierung keine Veranlassung, von der geplanten Trasse abzuweichen (siehe auch Antwort zu Frage B.1.12). Frage 1.11 Welche ergänzenden Untersuchungen für die dargestellten Planabschnitte sind nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Auftrag gegeben worden?

Nach der Entscheidung des BVerwG wurden mit Ausnahme der alle Planungsabschnitte der Autobahn übergreifenden FFH-Untersuchung ("FFHDach"; siehe auch Antwort zu Frage B.1.4) keine weiteren ergänzenden Untersuchungen vergeben.

Frage 1.12 Ist vor dem Hintergrund der FFH-Vogelschutzproblematik die Söhretrasse erneut untersucht worden, mit welchem Ergebnis?

Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse in der geplanten Trasse sieht die Landesregierung keine Veranlassung, die Söhretrasse erneut zu untersuchen.

Frage 1.13 Hinsichtlich des Flughafens Kassel-Calden ist es zu Irritationen bezüglich der Kofinanzierung durch das Land in dem Fall, dass EU-Mittel nicht zur Verfügung stehen, gekommen. Ist es richtig, dass fehlende EU-Mittel nur dann durch Landesmittel kompensiert werden, wenn die EU eine Finanzierung der eigentlichen Flughafeninfrastruktur ablehnt?

Frage 1.14 Außerhalb der Flughafeninfrastruktur besteht die Möglichkeit, die im Zusammenhang mit dem Flughafen stehende Infrastruktur, z. B. Gewerbegebiete pp., aus EUMitteln (Ziel II) zu fördern. Gibt es für den Zeitraum der EU-Förderung (Ziel II) in Konkurrenz untereinander stehende Projekte?

Die Zusage der Landesregierung bezieht sich auf einen Gesamtbetrag von 108 Mio. unabhängig davon, ob das Land einen Teil davon aus EUMitteln der Förderperiode 2000 bis 2006 refinanzieren kann.

Die EU-Kommission hat im Januar 2005 die Förderung des Baus und der Entwicklung von Regionalflughäfen in strukturschwachen Regionen für vereinbar mit den Europäischen Rechtsvorschriften erklärt, unabhängig von der Herkunft der Mittel. Bereits im Herbst 2004 hatte sie einer Öffnung des hessischen Ziel-2-Programms für unterstützende Investitionen im Zusammenhang mit dem Ausbau eines Regionalflughafens zugestimmt. Ob bis zum Ende der Programmperiode von der Fördermöglichkeit im Ziel-2-Programm tatsächlich noch Gebrauch gemacht werden kann, hängt vom zeitlichen Verlauf der Planungsverfahren und der sich daran anschließenden Realisierung des Flughafenausbaus ab.

Für den Fall, dass noch in der Programmperiode 2000 bis 2006 EURegionalfördermittel für unterstützende Investitionen am Flughafen KasselCalden eingesetzt werden und dadurch andere wirtschaftsnahe Infrastrukturinvestitionen nicht zum Zuge kommen würden, hat die Landesregierung eine Kompensation aus Landesmitteln angekündigt, damit es nicht zu einer unnötigen Konkurrenz zwischen strukturbedeutsamen Projekten in Nordhessen kommt.

Durch die Vorschläge der EU-Kommission für die EU-Strukturförderung ab 2007 hat sich außerdem eine neue Perspektive ergeben. Im Gegensatz zu dem, was noch Anfang 2004 allgemein erwartet worden war, käme es nach den Kommissionsvorschlägen zu einer Fortsetzung der Europäischen Regionalförderung auch in Regionen wie Hessen und es würden bereits im Verordnungstext Investitionen zur Verstärkung der sekundären Verkehrsnetze durch Verbesserung der Verbindungen zu Regionalflughäfen ausdrücklich als förderfähig bezeichnet. Auch wenn die Verabschiedung der neuen Strukturfondsverordnungen und ihre endgültige Fassung abzuwarten bleiben, besteht somit die Aussicht, dass ausgewählte Teile der Flughafeninvestition in der Periode 2007 bis 2013 aus EU-Mitteln mitfinanziert werden können.

Frage 1.15 Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur A 44 hat auch dazu geführt, dass die Planunterlagen für die A 49 (den Abschnitt südlich Bischhausen) überarbeitet werden müssen. Welche Planabschnitte sind aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erneut untersucht worden?

Wann ist mit einer Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt südlich von Bischhausen zu rechnen?

Welche Gutachtenaufträge sind nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Auftrag gegeben worden?

Liegen die Gutachten mittlerweile alle vor?

Zu welchen Ergebnissen kommen die Gutachten und welche Auswirkungen haben sie auf die Trassenführung?

Die Planungsabschnitte "Neuental-Schwalmstadt/Treysa" (VKE 20), "Schwalmstadt/Treysa-Stadtallendorf" (VKE 30) und "Stadtallendorf-A 5" (VKE 40) der A 49 befinden sich in Überarbeitung.

Für den Planungsabschnitt "Neuental-Schwalmstadt/Treysa" ist vorgesehen nach Vorliegen des Sichtvermerks des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens Mitte 2005 beim Regierungspräsidium Kassel zu beantragen.

Für die A 49 wurden folgende naturschutzfachliche Fachbeiträge erarbeitet:

1. Fachbeitrag zum landschaftspflegerischen Begleitplan der A 49 (VKE 20, 30, 40), Biotoptypenkartierung in einem beidseitig um 750 m erweiterten Korridor mit besonderer Kennzeichnung von Lebensraumtypen (LRT) des FFH-Anhangs I sowie Erfassung und Kartierung von Tierarten der FFH-Anhänge II und IV in diesem Korridor unter artenschutzrechtlichen Aspekten.

2. Fledermauskundliche Spezialuntersuchungen unter besonderer Beachtung der FFH-Richtlinie im Korridor der raumordnerisch abgestimmten Linie (VKE 20, 30, 40).

3. Brutvogelkartierung im Vogelschutzgebiet "Schwalmniederung bei Schwalmstadt" und im erweiterten Trassenbereich der A 49 (VKE 20).

4. Prüfung der Verträglichkeit des Projekts mit dem Schutz besonders und streng geschützter Arten (VKE 20).

5. Ermittlung und Bewertung der Kammmolchvorkommen im potenziellen FFH-Gebiet "Herrenwald östl. Stadtallendorf" (Natura 2000-Nr.5120 303) als Fachbeitrag zur FFH-Verträglichkeitsprüfung (VKE 40).

6. Fledermauskundliche Spezialuntersuchung unter besonderer Beachtung der FFH-Richtlinie im Bereich der Herrenwald-Trasse (VKE 40).

7. Faunistische Spezialuntersuchung unter besonderer Beachtung der FFH-Richtlinie im Bereich der Herrenwald-Trasse, inkl. Kartierung der Hirschkäfer im gemeldeten FFH-Gebiet "Herrenwald östlich Stadtallendorf" (VKE 40).

Die Fachbeiträge 5 bis 7 sind als ursächliche Folge der FFHGebietsmeldung "Herrenwald östlich Stadtallendorf" als Voraussetzung zur Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung vergeben worden.

Die Gutachten zum Planungsabschnitt "Neuental-Schwalmstadt/Treysa" sind zum Teil fertig gestellt oder sollen im ersten Quartal 2005 abgeschlossen werden. Die Gutachten zu den beiden anderen Abschnitten sollen im Frühjahr 2005 fertig gestellt werden.

Als Folge der Ergebnisse der Gutachten werden im Planungsabschnitt "Neuental-Schwalmstadt/Treysa" ergänzende bauliche Maßnahmen in Form einer Grünbrücke und Modifizierungen von Unterführungsbauwerken sowie Leitund Sperreinrichtungen für Fledermäuse vorgesehen. Für die anderen Abschnitte liegen die Ergebnisse noch nicht vor.

Frage 1.16 Wie hoch sind die Kosten für die zusätzlichen Gutachten nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes?

Frage 1.17 Können die bisherigen raumordnerischen Entscheidungen - diese Verfahren waren abgeschlossen - bezüglich der einzelnen Planabschnitte aufrechterhalten werden oder sind gegebenenfalls neue Raumordnungsverfahren erforderlich?

Die Landesregierung geht davon aus, dass die für die A 49 getroffenen raumordnerischen Entscheidungen aufrechterhalten werden können und kein neues Raumordnungsverfahren durchgeführt werden muss.

Frage 1.18 Welche Auswirkungen haben die der DB AG vom Bund zugewiesenen Mittel auf den Bestand bzw. die geplanten Ausbaumaßnahmen für die Mitte-DeutschlandVerbindung?

Die Deutsche Bahn (DB) AG teilt zu der Kürzung der Bundesmittel für den Neu- und Ausbau der Schienenwege mit, dass die Begrenzung der Finanzmittel auf den Bestand keine wesentlichen Auswirkungen für die MitteDeutschland-Verbindung (MDV) habe. Der hessische Abschnitt sei für den Einsatz von Neigetechnik-Fahrzeugen ertüchtigt und seit 2002 in Betrieb.

Der Auffassung der DB AG kann aus Sicht des Landes nicht gefolgt werden, da sie außer Acht lässt, dass zwei Projekte des Bedarfsplans Schiene, nämlich die ABS Dortmund-Kassel und die ABS Paderborn-Kassel-ErfurtChemnitz, den hessischen Streckenabschnitt der MDV betreffen.

Die Mittelkürzung des Bundes für die Bedarfsplanmaßnahmen Schiene in der Mittelfristplanung 2004 bis 2009 hat dazu geführt, dass die DB AG die laufende Planfeststellung für den Abschnitt Umfahrung Hümme gemäß Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes vom 14. September 2004 eingestellt hat.

Mit gleichem Datum ebenfalls eingestellt wurde das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung von vier Bahnübergängen in der Gemarkung Hofgeismar.

Beide Projekte wurden auf unbestimmte Zeit nach 2008 verschoben.

Frage 1.19 Wie hoch sind die veranschlagten finanziellen Mittel für die Mitte-DeutschlandVerbindung?

In Hessen wurden etwa 5 Mio. zur Ertüchtigung der Strecke für den Einsatz von Neigetechnik-Fahrzeugen investiert.

In den Projektdossiers der DB AG sind die Kosten für die Umfahrung Hümme mit 37,4 Mio. und für die Bahnübergangsbeseitigung von vier Bahnübergängen in Hofgeismar mit 10,0 Mio. angegeben.

Frage 1.20 Können die notwendigen Investitionen in der Mitte-Deutschland-Verbindung im nordhessischen Bereich realisiert werden?

Auf die Antworten zu B.1.18 und B.1.19 wird verwiesen.