Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe

Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1. Welche Kapazität besitzt die forensische Abteilung der "Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe" in Marburg?

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe ist als Fachkrankenhaus für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie mit 62 Betten in den Krankenhausplan aufgenommen worden. Nach dem Vollstreckungsplan nach § 4 Maßregelvollzugsgesetz ist die Klinik zugleich für die Vollstreckung der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach §§ 63 und 64 StGB in Verbindung mit § 7 JGG zuständig. Mit Kabinettsbeschluss vom 16. Oktober 2001 hat die Landesregierung beschlossen, für diese Vollstreckungsaufgabe in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zentrum für Soziale Psychiatrie in Marburg Betten in der Anzahl der dort untergebrachten Jugendlichen auszuweisen. In den letzten Jahren waren dies zwischen fünf bis acht Patientinnen und Patienten. Bisher sind in Marburg die forensischen Betten ausgewiesen, eine eigenständige Abteilung existiert noch nicht, ist aber in Planung.

Frage 2. Welche Anzahl von Betten der Station ist momentan mit Patienten belegt, die im Rahmen eines Strafverfahrens eingewiesen wurden?

Am 30. September 2005 befanden sich sieben strafgerichtlich nach § 63 StGB eingewiesene Patienten auf der Station 15 D der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe. Ein weiterer Patient ist nach § 81 StPO zur Beobachtung eingewiesen. Für ihn gelten die Bestimmungen des Maßregelvollzugsgesetzes nicht.

Frage 3. Trifft es zu, dass auf der forensischen Abteilung der "Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe" in Marburg auch Patienten liegen, die nicht explizit auf eine forensische Station eingewiesen wurden?

Nein, da eine forensische Abteilung bzw. eine forensische Station bisher nicht explizit eingerichtet ist.

Auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 16. Oktober 2001 wird seit dem Jahr 2002 auf der Basis der realen Patientenzahlen mit der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe ein Budget verhandelt und die entsprechenden Betten als Maßregelvollzugsbetten ausgewiesen.

Frage 4. Wenn ja, um welche Zahl von Patienten handelt es sich dabei?

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

Frage 5. Aus welchem Grund erfolgt gegebenenfalls eine solche gemischte Belegung?

Die gemischte Belegung ist notwendig, da für die forensischen Patienten noch keine eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Frage 6. Unterscheiden sich beide Gruppen im Diagnosespektrum?

Nein.

Frage 7. Liegen der Landesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse vor, inwiefern die Tatsache der gemischten Belegung Auswirkungen auf den Behandlungserfolg haben könnte?

Die Tatsache der gemischten Belegung hat in der Praxis der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe durchaus Auswirkungen, wie z. B. die Unterbringung in zu stark gesicherten Räumlichkeiten (z.B. Gitter vor den Fenstern) für allgemein psychiatrische Patienten einerseits, Neid und Unzufriedenheit mit den höheren Ausgangsstufen und den deutlich niedrigeren Verweildauern der nicht forensischen Patienten andererseits. Durch die hohe fachliche Qualifikation und das besondere Engagement der in der Klinik tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es bisher gelungen, negative Auswirkungen zu begrenzen. Gleichwohl ist die gemeinsame Unterbringung und Behandlung von allgemein psychiatrischen und forensischen Patienten fachlich auf Dauer nicht zu befürworten. Aus diesem Grund wird eine eigenständige Einrichtung für den Jugendlichen-Maßregelvollzug errichtet.

Frage 8. Hält die Landesregierung es für erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die gemischte Belegung zu verändern, und wenn ja, welche?

Ja.

Lange Jahre gab es in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie nur eine kleine Anzahl von etwa einem bis drei Maßregelvollzugspatienten, sodass bis zum Jahr 2001 Jugendliche, die in eine Maßregelvollzugseinrichtung eingewiesen wurden, in den Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Marburg und in Eltville behandelt wurden, ohne dass explizit Betten für den Maßregelvollzug ausgewiesen wurden. Erst in den letzten Jahren stieg die Zahl der jugendlichen Maßregelvollzugspatienten auf durchschnittlich fünf bis acht an. Mit Kabinettsbeschluss vom 16. Oktober 2001 hat die Landesregierung dieser Entwicklung Rechnung getragen und beschlossen, in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Zentrum für Soziale Psychiatrie in Marburg Betten in der Anzahl der dort untergebrachten Jugendlichen auszuweisen.

In den Landeshaushalt sind Haushaltsmittel für die Errichtung einer neuen Maßregelvollzugseinrichtung mit zehn Plätzen in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Lahnhöhe eingestellt. Die Entwurfsplanung steht kurz vor dem Abschluss. Im ersten Halbjahr 2006 soll mit den Bauarbeiten begonnen werden.