Situation an Schulen im Landkreis Fulda

Im September 2005 war der Presse zu entnehmen, dass es erhebliche Schwierigkeiten an den Schulen im Landkreis Fulda gibt. Insbesondere an den Grundschulen wird über große Klassen und unzureichende Lehrerversorgung geklagt.

Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. a) Ist es zutreffend, dass es an der Grundschule "Am Rippberg" bei elf Klassen nur neun Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer gibt und demzufolge die Klassen 1a und 2c sowie die Klassen 3b und 3c von doppelter Klassenführung betroffen sind?

Es trifft zu, dass die genannten Klassen mit doppelter Klassenführung geleitet werden. Dies ist nicht zu vermeiden, da an der Schule "Am Rippberg" ein hoher Anteil an Lehrkräften mit voller Stelle unterrichtet, sodass trotz einer sehr guten Unterrichtsversorgung - 100 v.H. Unterrichtsabdeckung, zusätzliche Stunden zur Förderung in der äußeren Differenzierung und für Arbeitsgemeinschaften nicht elf Lehrkräfte als Klassenleitung für elf Klassen zur Verfügung stehen.

Sowohl aus der Sicht der Schulleitung als auch aus der der Elternschaft ist eine Benachteiligung der Klassen, die von der doppelten Klassenführung betroffen sind, im Hinblick auf die Qualität des Unterrichts nicht gegeben.

b) Ist es zutreffend, dass in Klasse 2c der Grundschule "Am Rippberg" 29 Schülerinnen und Schüler in der Klasse sind und damit die Klassenobergrenze für die Grundschule gemäß Verordnung sogar noch überschritten ist?

c) Was gedenkt die Landesregierung dagegen zu tun?

Es trifft zu, dass zurzeit 29 Kinder in der Klasse 2c unterrichtet werden, die alle in einem zum Schulbezirk gehörenden Ortsteil wohnen. Es wäre möglich gewesen, vor Beginn des jetzigen Schuljahres vier bis fünf Kinder einer der Parallelklassen mit einer Klassenstärke von 21 Kindern zuzuordnen, sodass die Schülerzahlen der drei Klassen der Jahrgangsstufe 2 ausgeglichener gewesen wären (zurzeit zwei Klassen à 21 Kinder, 2b 27 Kinder, 2c 29

Kinder). Obwohl die Schulleitung diese Lösung den Eltern mehrfach anbot, war es ausdrücklicher Elternwunsch, die Klasse in ihrer jetzigen Stärke und Zusammensetzung zu erhalten. Darüber hinaus wird sich die Klassenstärke wegen des Umzugs einer Familie während des laufenden Schulhalbjahres verringern, sodass die Klassenobergrenze gemäß Verordnung nicht mehr überschritten wird.

Frage 2. a) Ist es zutreffend, dass in den 2. Klassen der Rauschenbergschule (Außenstelle der Grundschule Johannes-Hacke-Schule Petersberg) 29 und 30 Schülerinnen und Schüler in der Klasse sind und damit die Klassenobergrenze für die Grundschule gemäß Verordnung sogar noch überschritten ist?

c) Was gedenkt die Landesregierung dagegen zu tun?

Die Johannes-Hack-Schule in Petersberg hat mit ihrer Außenstelle, der Rauschenbergschule, in den zweiten Klassen zurzeit folgende Schülerzahlen: Johannes-Hack-Schule: 58 in 2 Klassen, Rauschenbergschule: 29 in 1 Klasse.

Der Unterricht in Deutsch wird in diesen drei Klassen vollständig differenziert (3 x 6 Lehrstunden = 18 Lehrstunden).

Zur Überschreitung der Höchstzahlen führten

a) zwei Zuzüge nach Schuljahresbeginn im September,

b) die unerwartete Nichteinweisung eines Kindes in die Förderschule und

c) die nicht erwartete Versetzung eines Kindes in die zweite Klasse aus "pädagogischen" Gründen.

Der Schulleiter der Johannes-Hack-Schule/Rauschenbergschule stand vor der Abwägungsentscheidung, entweder drei Klassen mit der oben genannten Deutsch-Differenzierung zu bilden, um die gewachsenen Klassenverbände aus der Jahrgangsstufe 1 zu erhalten, oder aber vier Klassen mit einer durchschnittlichen Klassengröße von 22 Schülerinnen und Schülern zu bilden. Die Lehrerzuweisung hätte dies erlaubt. Dies hätte jedoch bedeutet, dass acht Kinder der Rauschenbergschule, der nur vier Klassenräume zur Verfügung stehen, ihre vertraute Schule hätten verlassen und die Stammschule im Heiligengarten besuchen müssen (unter anderem längerer und gefährlicher Schulweg).

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich der Schulleiter für die Beibehaltung der Klassenverbände nach Klasse eins für Klasse zwei entschieden. Eine Teilung der Klassen ist zu Beginn des dritten Schuljahres vorgesehen.

b) Ist es zutreffend, dass es an dieser Schule bereits Mitte September zu ersten Stundenplanänderungen gekommen ist, und wenn ja, zu welchen und aus welchen Gründen?

Die Stundenplanänderungen Mitte September wurden kurzfristig zwingend erforderlich, da sich herausstellte, dass eine Referendarin in ihrem Mathematikunterricht unterstützt werden sollte. Zugunsten der Klasse wurde eine Doppelbesetzung eingerichtet.

Frage 3. a) Ist es zutreffend, dass die 1. Klasse der Von-Mengersen-Grundschule in Johannisberg aus 30 Schülerinnen und Schülern besteht und damit die Klassenobergrenze für die Grundschule gemäß Verordnung sogar noch überschritten ist?

b) Ist es zutreffend, dass die Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse von sechs verschiedenen Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet werden, und wenn ja, warum?

c) Ist es zutreffend, dass hier die Hauptfächer fast ausschließlich in den letzten Stunden liegen, und wenn ja, warum?

d) Was gedenkt die Landesregierung dagegen zu tun?

Es ist richtig, dass zurzeit die 1. Klasse der Propst-Conrad-von-MengersenSchule in Johannesberg (Fulda) mit 30 Schülerinnen und Schülern geführt wird. Der Unterricht in Deutsch, Mathematik und Religion wird in zwei Gruppen erteilt.

Nicht erwartete Zuzüge in den Schulbezirk kurz vor Ende des Schuljahres 2004/2005 führten zur Überschreitung der Zahl 28.

Der Schulleiter stand vor der Abwägungsentscheidung, entweder zwei kleine Klassen (15/15) zu bilden und das geplante Fördersystem der Schule anzupassen oder eine Klasse mit der genannten Differenzierung in Deutsch, Mathematik und Religion unter Aufrechterhaltung des Fördersystems der Schule zu bilden. Der Schulleiter hat sich für die zweite Variante entschieden. Es ist nicht zutreffend, dass die Hauptfächer fast ausschließlich in den letzten Stunden liegen.

Zum 1. Februar 2006 (Beginn des 2. Schulhalbjahres) werden der Unterrichtsverteilungsplan und der Stundenplan so optimiert, dass das 1. Schuljahr an der Propst-Conrad-von-Mengersen-Schule in zwei Klassen geführt werden kann, und zwar mit einer 100-prozentigen Unterrichtsabdeckung, bei weitestgehender Aufrechterhaltung des Fördersystems der Schule.

Frage 4. a) Ist es zutreffend, dass an der Comeniusschule in Mittelkalbach eine Lehrerin aus der Kasseler Gegend arbeitet, die gleichzeitig noch in Flieden unterrichten muss und die ein zwölfjährige Beurlaubungsphase hinter sich hat?

b) Wenn ja, wie bewertet die Landesregierung die damit verbundene Belastung der Lehrerin?

c) Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen auf die Qualität des Unterrichts und die damit verbundenen möglichen Beeinträchtigungen für die Schülerinnen und Schüler?

Es trifft zu, dass eine Kollegin der Comeniussschule in Mittelkalbach auch an der Fliedetalschule in Flieden unterrichtet. Die Kollegin wohnt am Schulort in Mittelkalbach.

Frage 5. a) Wie bewertet die Landesregierung Aussagen von Eltern der Rhönschule in Gersfeld, derzufolge Unterrichtsausfall in den letzten Jahren keine Seltenheit gewesen sei?

Es trifft zu, dass es in den letzten Jahren an der Rhönschule immer wieder einmal zu Unterrichtsausfall gekommen ist. Gründe dafür waren kurzfristige Erkrankungen, Schwangerschaften und insbesondere die Tatsache, dass für die "Randzone Gersfeld" beschränkt Möglichkeiten bestehen, kurzfristig Vertretungslehrkräfte zu finden.

In diesem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, dass die Schule über ein differenziertes System von Förderunterricht und Arbeitsgemeinschaften verfügt, das von den Schülerinnen und Schülern gut angenommen wird. Dies sind zusätzliche Unterrichtsangebote im Rahmen der pädagogischen Mittagsbetreuung, die über den Regelunterricht hinausgehen. Insgesamt betrachtet war die Unterrichtsabdeckung in den letzten Jahren gut. Sie ist es auch in diesem Schuljahr.

b) Wie gedenkt die Landesregierung den Lateinunterricht, der für die Schülerinnen und Schüler der Rhönschule erforderlich ist, sicherzustellen?

Der Lateinunterricht ist im Schuljahr 2005/2006 vollständig abgedeckt.

Frage 6. a) Ist es zutreffend, dass in der ersten Klasse der Grundschule Hosenfeld 29

Schülerinnen und Schüler in der Klasse sind und damit die in der Verordnung festgelegte Klassenobergrenze überschritten wird?

Es trifft nicht zu, dass in der Klasse 1 der Grundschule Hosenfeld 29 Kinder unterrichtet werden. In der Klasse 1 werden 28 Kinder unterrichtet.

b) Ist es zutreffend, dass eine verbeamtete Klassenlehrerin durch eine angestellte Lehrkraft ersetzt worden ist?

Es ist nicht zutreffend, dass eine verbeamtete Lehrerin durch eine angestellte Lehrkraft ersetzt wurde.

c) Unterliegt der Vertrag der angestellten Lehrkraft einer Befristung und wenn ja, welcher?

Auf die Antwort zu Frage 6 b wird verwiesen.

Frage 7. a) Ist es zutreffend, dass an der Lüdertalschule in Großenlüder zwei Konrektorenstellen nicht besetzt sind?

Die Stelle des ersten Konrektors ist seit dem 10. Oktober 2005 besetzt, die des zweiten Konrektors ist noch vakant.

b) Aus welchen Gründen konnten die Stellen bisher nicht besetzt werden?

Die Stelle des zweiten Konrektors konnte noch nicht besetzt werden, da eine Zweitausschreibung notwendig wurde. Die Stelle wurde im Amtsblatt 10/05 erneut ausgeschrieben.

c) Wie viele Wochenstunden fehlen durch die Nichtbesetzung der beiden Stellen an der Lüdertalschule?

Der Lüdertalschule stehen ausreichend Stunden zur Verfügung, um den Pflichtunterricht und den Wahlpflichtunterricht abzudecken sowie die notwendige Differenzierung in den Fächern Religion, Sport (Schwimmen) und Arbeitslehre vorzunehmen.

d) Wann ist mit der Besetzung der beiden Stellen zu rechnen?

Die Stelle des zweiten Konrektors wird sofort nach Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Auswahlverfahrens besetzt.