Geplante Ortsumgehungen im Bereich der Gemeinde Burgwald im Zuge der B 252

Im Oktober 2005 wurde vom ASV Arolsen das Ergebnis einer erneuten Studie zu den Ortsumgehungen Ernsthausen, Wiesenfeld, Burgwald und Bottendorf vorgestellt. Zu der hier vorgeschlagenen Trassenführung soll das Gemeindeparlament bis Mitte Februar 2006 eine Entscheidung herbeiführen.

Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. Wie schnell ist auf der Grundlage der vorgelegten Planung mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen und ab wann kann mit dem Bau für diese Ortsumgehung im Rahmen der wichtigen Nord-Süd-Verbindung der B 252 begonnen werden?

Sollte die Gemeindevertretung der vorliegenden Trassenentscheidung zustimmen, würde als nächster Schritt die regionalplanerische Abstimmung folgen.

Alle weiteren Prozessschritte bis zu einem möglichen Baubeginn lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös abschätzen. Dies auch deshalb, weil insbesondere im Planungsprozess zahlreiche Abstimmungen mit weiteren Beteiligten notwendig sind. Ob bei den Abstimmungen mit den weiteren Beteiligten ähnliche Verzögerungen auftreten, wie bei den Abstimmungen in Burgwald, kann jetzt nicht beurteilt werden.

Frage 2. Bestehen andere Möglichkeiten, die Entlastung aller Burgwalder Ortsteile durch eine ortsfernere Trasse zu erreichen und eine umweltverträgliche Trassenführung zu finden?

Um die Variantenentscheidung transparent und plausibel herleiten zu können, wurden eine Umweltverträglichkeitsunterstudie (UVS) und eine detaillierte Verkehrsuntersuchung erstellt.

In beiden Untersuchungen wurden alle sinnvollen (auch weiträumigen) Varianten für die Ortsumgehung Burgwald-Ernsthausen und Bottendorf in Bezug auf ihre verkehrlichen und umweltrelevanten Auswirkungen bewertet.

Unter Berücksichtigung aller beurteilungsrelevanten Aspekte wurde eindeutig von den beteiligten Fachgutachtern und dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Bad Arolsen die derzeit diskutierte Trassenvariante favorisiert.

Frage 3. Wie lange würde es dauern, eine alternative, gegebenenfalls großräumig um vorgenannte Ortsteile führende Trassenführung zu finden und zu untersuchen?

Soweit großräumigere Trassenführungen für den Ortsteil Ernsthausen gemeint sind, ist festzustellen, dass solche Trassenführungen schon wegen der größeren Länge eine höhere Flächeninanspruchnahme und höhere Kosten verursachen. Da gesetzlich vorgegebene Grenzwerte z. B. bezüglich des Lärms auch bei ortsnäheren Trassenführungen nicht überschritten werden, kann eine noch weiträumigere Führung auch vor dem Hintergrund des Hessischen Naturschutzgesetzes (HENatG) nicht in Betracht kommen. Dort heißt es in § 6a: "Eingriffe in Natur und Landschaft werden genehmigt, wenn und soweit nicht der Eingriff an einer anderen Stelle mit geringeren Beeinträchtigungen durchgeführt werden kann."

Auch im Bereich Wiesenfeld und Burgwald kommen weiträumigere Umgehungen wegen der (stärkeren) Tangierung des Vogelschutzgebietes Burgwald nicht in Betracht. Es ist vorgesehen, für die Vogelschutzgebiete baldmöglichst Erhaltungsziele zu definieren, sodass dann die weniger strikte FFHRichtlinie angewendet werden kann. Aber auch nach Art. 6 der FFHRichtlinie sind Störungen der Schutzgebiete dann nicht zulässig, wenn - wie im vorliegenden Falle - Alternativlösungen vorhanden sind. Selbstverständlich würden bei einer ortsnäheren Lösung zutreffendenfalls Lärmschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwände) für die betroffene Wohnbebauung realisiert.

Frage 4. Welche Möglichkeiten bestehen, den Planungszeitraum für eine Alternativtrasse zu verkürzen?

Die Landesregierung sieht (siehe auch Antwort zu Frage 2) derzeit keine sachbezogenen Ansatzpunkte für eine Alternativendiskussion.

Frage 5. Gibt es im Rahmen der jetzigen Planung noch Möglichkeiten, die Trassenführung im Bereich der Ortsteile Wiesenfeld und Burgwald ortsferner anzulegen?

Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 6. Welche Konsequenzen würde die Ablehnung der vorgeschlagenen Trasse durch die Gemeindevertretung Burgwald für den notwendigen Lückenschluss der Nord-SüdVerbindung von Diemelstadt nach Marburg haben?

Grundsätzlich bestehen keine verfahrenstechnischen Abhängigkeiten zwischen den Umgehungen von Ernsthausen und Bottendorf und den übrigen Planungen im Zuge der B 252. Auch verkehrlich dürften erfahrungsgemäß keine Abhängigkeiten bestehen, da der Fern- und Regionalverkehr einschließlich des Schwerverkehrs ohne die Ortsumgehungen Ernsthausen und Bottendorf in den Ortslagen verbleibt.