Hierzu wurde eine Ressortabfrage initiiert bei der auch der jeweils nachgeordnete Bereich beteiligt werden musste

Das Ministerium des Innern und für Sport hat folgende Antwort auf Frage 8 und die hier als Anlage beigefügte Tabelle nachgereicht:

Frage 8. Wie viele Fahrzeuge der Firma BMW sind seit April 1999 vom Land Hessen für welche konkreten Zwecke gekauft oder geleast worden?

Frage 8 bezieht sich auf die gesamte Landesverwaltung. Hierzu wurde eine Ressortabfrage initiiert, bei der auch der jeweils nachgeordnete Bereich beteiligt werden musste. Dieses Verfahren hatte Zeit in Anspruch genommen, sodass die Antwort erst jetzt erfolgen kann.

Vom Land Hessen wurden seit April 1999 insgesamt 874 Fahrzeuge der Firma BMW gekauft und 692 Fahrzeuge der Firma BMW geleast.

Von den gekauften Fahrzeugen sind 737 Fahrzeuge Streifenwagen der hessischen Polizei, für die im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung in 2002 dem Bieter BMW der Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot erteilt wurde.

Der jeweilige Anteil der Ressorts an den beschafften Fahrzeugen seit 1999 ist in der anliegenden Aufstellung (siehe Anlage) aufgeführt.

Zu den geleasten Fahrzeugen ist anzumerken, dass die LeasingVertragslaufzeiten und damit die Nutzungszeiten der Fahrzeuge in den meisten Fällen jeweils ein Jahr betrugen. Die anliegende Aufstellung enthält jeweils die Summe der im fraglichen Zeitraum geleasten Fahrzeuge. (Beispiel: Wurde innerhalb von sieben Jahren jeweils ein Fahrzeuge für ein Jahr geleast, so sind in der anliegenden Aufstellung folglich sieben Leasingfahrzeuge aufgeführt.)

Im Bereich des Hessischen Kultusministeriums ergaben sich aufgrund von Fahrzeugmängeln, die durch den Fahrzeughersteller zu vertreten waren und zu vorzeitigem Fahrzeugaustausch führten, entsprechend kürzere Nutzungszeiten (und folglich eine höhere Gesamtzahl) der geleasten Fahrzeuge.

Laut einer Einladung der BMW AG vom 7. Dezembe r 2006 hat Staatsminister Bouffier die Schirmherrschaft über eine Veranstaltung des Fahrzeugherstellers übernommen, ein am 24. Januar 2007 stattfindendes Konzert der Philharmonie der Nationen in der Frankfurter Alten Oper. Zu dieser Veranstaltung hat der "Leiter Vertrieb an Behörden, Einsatz- und Sicherheitsfahrzeuge Region Deutschland" der BMW AG eingeladen. Ein karitativer Zweck dieser Veranstaltung ist nicht erkennbar. Offensichtlich handelt es sich um eine Lobbyistenveranstaltung der BMW AG zur Kundenund Imagepflege.

Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport:

Für das Neujahrskonzert der Philharmonie der Nationen am 24. Januar 2007 in der Alten Oper in Frankfurt hat der Minister des Innern und für Sport die Schirmherrschaft übernommen. Die Veranstaltung wird von einer privaten Veranstaltungsagentur ausgerichtet. Die BMW AG tritt als Co-Sponsor der Veranstaltung auf.

Die 1995 auf Anregung von Leonard Bernstein von Prof. Justus Frantz gegründete Philharmonie der Nationen hat die Förderung junger Künstler aus aller Welt zum Ziel. Die Förderwürdigkeit dieses Anliegens ist allgemein und parteiübergreifend anerkannt. Bereits der damalige Bundesinnenminister Otto Schily, der Präsident des Kuratoriums der Philharmonie der Nationen, lobte das Anliegen dieser Einrichtung.

Ein wirtschaftliches Interesse an der Ausrichtung der Veranstaltung ist entgegen der Unterstellung des Fragestellers - gerade nicht ersichtlich.

Die Übernahme einer Schirmherrschaft für eine Benefizveranstaltung durch einen Vertreter der Landesregierung dient einerseits der Unterstützung des kulturellen Zwecks der Veranstaltung und stellt andererseits ein Zeichen der Anerkennung des Engagements Privater zugunsten der Gesellschaft dar, ohne das beispielsweise das kulturelle Angebot in unserem Land nicht in dem gewohnten Umfang vorgehalten werden könnte.

Nicht zuletzt sollen durch die Übernahme von Schirmherrschaften durch Mitglieder der Landesregierung für derartige Veranstaltungen weitere Private ermutigt werden, sich für die Förderung des Gemeinwohls einzusetzen.

Das Wesen einer Schirmherrschaft bei einer kulturellen Veranstaltung hat generell einen ideellen Charakter; eine Gegenleistung ist grds. ausgeschlossen und auch in diesem Fall nicht erfolgt.

Abschließend ist anzumerken, dass Private sich in vielfältiger Weise für die Förderung des Gemeinwohls engagieren und ein funktionierendes Gemeinwesen hierauf angewiesen ist. Dieses Engagement gilt es zu unterstützen und zu fördern. Eine Skandalisierung, die jeglicher Grundlage entbehrt, ist nicht geeignet, dieses Ziel zu unterstützen, und schadet dem Gemeinwesen. Stattdessen sollten politisch Verantwortliche auch künftig Private ermutigen, sich für das Allgemeinwohl einzusetzen.