Aussagen zum Migrationshintergrund sind in der Landesschulstatistik noch nicht erfasst

Sonderpädagogische Förderung behinderter Schülerinnen und Schüler in hessischen Schulen

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Daten in den Antworten beziehen sich grundsätzlich auf öffentliche und private Schulen (ausgenommen Antwort zu Frage 20). Individualdaten der Schülerinnen und Schüler, die die erfragten Differenzierungen nach mehreren Merkmalen wie Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnort, etc. in einer Auswertung ermöglichen, werden erst seit dem Schuljahr 2002/2003 erhoben.

Aussagen zum Migrationshintergrund sind in der Landesschulstatistik noch nicht erfasst. Es ist beabsichtigt, künftig die Verkehrssprache in den Familien zu erheben.

Zu einigen Fragen (insbesondere Fragen 2, 3, 4 und 11) liegen bisher keine statistischen Auswertungen vor, sodass eine Abfrage in den Staatlichen Schulämtern vorgenommen wurde.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantwortet die Kultusministerin im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt:

A. Entwicklung des gemeinsamen Unterrichts in Hessen Frage 1. Wie viele Klassen mit gemeinsamem Unterricht gab es hessenweit jeweils in den Schuljahren 1999/2000 bis 2005/2006 (bitte aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Schulamtsbezirken unter Nennung der einzelnen Standorte sowie nach Grundschulen und Sek.-I-Schulen)?1. Eine Übersicht über die Anzahl der Klassen im gemeinsamen Unterricht für die Jahre 1999/2000 bis 2005/2006 differenziert nach Schulformen (Eingangsstufe, Grundschule, etc.) ist der Anlage 1.2 zu entnehmen.

Schülerinnen und Schüler der Schulform Erziehungshilfe, die in Klassen mit allgemeiner Schulform der eigenen Schule unterrichtet werden, werden vom Auswertungssystem Hesis (alt), das die Schülerdaten der Schuljahre vor Einführung der Individualdaten enthält (und durch Einfügen umgerechneter Individualdaten lange Zeitreihen ermöglicht), als Schüler im gemeinsamen Unterricht interpretiert, ohne dass tatsächlich gemeinsamer Unterricht vorliegt.

Dadurch sind Differenzen zwischen verschiedenen Auswertungen möglich.

Frage 2. Wie viele Neuanträge auf gemeinsamen Unterricht für die Grundschule bzw. zur Weiterführung in der Sekundarstufe I wurden jeweils in den Schuljahren 1999/2000 bis 2005/2006 gestellt (bitte nach Schulamtsbezirken und einzelnen Standorten sowie nach Grundschulen und Sek.-I-Schulen differenzieren)?

Die abgefragten Daten werden nicht erfasst. Eine Erhebung der Daten vor dem Schuljahr 2004/2005 innerhalb der Frist erfordert einen unverhältnismäßig großen Aufwand. Ebenso kann eine Aufschlüsselung nach Schulstandorten mit vertretbarem Aufwand nicht erbracht werden.

Die Zahlen der Neuanträge und der Anträge auf Weiterführung in der Sekundarstufe 1 sind der Anlage 2 zu entnehmen.

Frage 3. Wie viele dieser Neuanträge auf gemeinsamen Unterricht für die Grundschule bzw. in der Sekundarstufe I wurden jeweils in den genannten Jahren genehmigt und aus welchen Gründen wurden Anträge gegebenenfalls abgelehnt (bitte nach Schulamtsbezirken und einzelnen Standorten sowie nach Grundschulen und Sek.-ISchulen differenzieren)?

Auch hier kann eine Darstellung vor dem Schuljahr 2004/2005 sowie eine Aufschlüsselung nach Schulstandorten mit vertretbarem Aufwand innerhalb der Frist nicht erbracht werden.

Die Zahl der genehmigten und abgelehnten Neuanträge und Anträge auf Weiterführung in der Sekundarstufe I sind der Anlage 3 zu entnehmen.

Soweit die Summe der genehmigten und abgelehnten Anträge geringer ist als die in der Antwort zu Frage 2 genannte Anzahl der Gesamtanträge, so ist das auf die Tatsache zurückzuführen, dass viele Eltern im Laufe des Verfahrens von dem Wunsch, das Kind im gemeinsamen Unterricht beschulen lassen zu wollen, Abstand nehmen. Über die vorher gestellten Anträge, die dann schon Eingang in die Statistik gefunden haben, muss dann nicht mehr beschieden werden.

Frage 4. Wie viele Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in der Grundschule den gemeinsamen Unterricht besuchten, wurden jeweils in den Schuljahren 1999/2000 bis 2005/2006 auch noch in weiterführenden Schulen im gemeinsamen Unterricht beschult?

Wie viele wurden nach der Grundschule nicht mehr im gemeinsamen Unterricht unterrichtet?

Die Daten wurden bislang nicht erhoben. Eine Erhebung innerhalb der Frist kann mit vertretbarem Aufwand nicht geleistet werden.

Frage 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden jeweils in Hessen in den Jahren 1999/2000 bis 2005/2006 insgesamt im gemeinsamen Unterricht beschult (bitte differenzieren nach Schulart, Geschlecht, Schulamtsbezirken und Standorten sowie Staatsangehörigkeit bzw. Migrationshintergrund)?

Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit ist erst ab dem Schuljahr 2002/2003 möglich. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Eine Aufschlüsselung der Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Unterricht beschult worden sind, nach Schulart und Schulamtsbezirken für die Schuljahre 1999/2000 bis 2005/2006 ist der Anlage 5.1 zu entnehmen.

Die Darstellung der Schülerzahlen für die Schuljahre 2002/2003 bis 2005/2006 aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit ist der Anlage 5.2 zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach der Schulart ist hier wiederum wegen des hohen Rechercheaufwandes innerhalb der gesetzten Frist nicht möglich.

Frage 6. Wie viele dieser Schülerinnen und Schüler wurden im genannten Zeitraum nach den für die allgemeine Schule geltenden Rahmenplänen und Richtlinien (gemeinsamer Unterricht mit entsprechender Zielsetzung) und wie viele nach denen der Schule für Lernhilfe oder der Schule für Praktisch Bildbare unterrichtet (gemeinsamer Unterricht mit abweichender Zielsetzung) (bitte Zeitreihe mit Differenzierung nach den jeweils zugrunde gelegten Rahmenplänen bzw. Richtlinien)? Wie hat sich hessenweit pro Klasse mit gemeinsamem Unterricht die durchschnittliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Laufe der Schuljahre 1999/2000 bis 2005/2006 entwickelt (bitte Zeitreihe)?

Die Entwicklung der mittleren Klassengröße in Klassen mit gemeinsamem Unterricht ist für die Schuljahre 1999/2000 bis 2005/2006 - aufgeschlüsselt nach verschiedenen Schulformen - in der Anlage 8.1 zusammengestellt.

Frage 9. Wie viele Lehrerstellen waren in den Zuweisungserlassen der Schuljahre 1999/2000 bis 2005/2006 jeweils für den gemeinsamen Unterricht vorgesehen?

Zum Aufbau und zur Entwicklung von sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren sind 14,5 Stellen eingesetzt worden. Die erfolgreiche präventive Arbeit der Zentren ist Teil des Gesamtkonzepts der sonderpädagogischen Förderung bei den Staatlichen Schulämtern.

Wie der Antwort zu Frage 9 zu entnehmen ist, ist die Za hl der zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden gleichbleibend.

Frage 11. War die Nachfrage der Eltern an gemeinsamem Unterricht in den Schuljahren 1999/2000 bis 2005/2006 größer als das Angebot an gemeinsamem Unterricht (bitte Zeitreihe mit Differenzierung nach Schulamtsbezirken sowie Standorten und nach Grundschulen und Sek.-I-Schulen)?

Die Daten über die Nachfragen der Eltern am gemeinsamen Unterricht werden nicht erfasst. Eine Erhebung der Daten kann innerhalb der Frist nicht mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden.

Frage 12. Falls ja, wie begründet die Landesregierung diese Angebotslücke und wie will sie künftig sicherstellen, dass das Wahlrecht der Eltern zugunsten des gemeinsamen Unterrichts in der Regelschule tatsächlich wahrgenommen werden kann?

Auf die Antwort zur Frage 11 wird verwiesen.

Hessen setzt zurzeit aber auch andere Schwerpunkte, nämlich im präventiven Bereich (etwa beim Ausbau und der Weiterentwicklung sonderpädagogischer Beratungs- und Förderzentren und der dezentralen Erziehungshilfe).

Der Erfolg der Arbeit der sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren müsste vor der Überlegung, ob das Angebot des gemeinsamen Unterrichts weiter ausgebaut werden muss, erst evaluiert werden.

Frage 13. Nutzt das Kultusministerium die Tatsache, dass die ungefähre Anzahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den einzelnen Schulamtsbezirken aufgrund der integrativen Betreuung der meisten dieser Kinder im vorschulischen Bereich schon lange vor der Einschulung bekannt ist, für die Planung und Vorbereitung evt. zusätzlicher Integrationsklassen an Grundschulen?

Kinder mit Behinderungen, die im Kindergarten als "Integrationskinder" gelten.