Innovative Abwasseraufbereitung in Hessen

Trotz beachtenswerter Erfolge im kommunalen Abwasserbereich belasten die erforderlichen Baumaßnahmen im Kanalbau und sonstigem Abwasserbereich die kommunalen Haushalte in erheblichem Maß. Besondere Schwierigkeiten haben Ortsteile, die noch nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen sind. Die meisten betroffenen Kommunen haben das Sofortprogramm des Landes für kommunale Abwasseranlagen genutzt und entsprechenden Bedarf angemeldet. So auch die Gemeinde Neuental mit dem Ortsteil Schlierbach. Hier ist ein Anschluss an das Zentralklärwerk in Bischhausen angemeldet worden. Um diesen zu realisieren, ist eine 3,6 km lange Druckleitung zwischen Schlierbach und Waltersbrück erforderlich. Aufgrund verschiedener Überlegungen sucht die Gemeinde Neuental nach Alternativen zu der Druckleitung und dem Anschluss ans Zentralklärwerk. Die Nachbarkommune Bad Zwesten hat durch die technischen Möglichkeiten des Strahl-Zonen-Schlaufen-Reaktors die Möglichkeit auf einen kostspieligen Ergänzungsbau zu verzichten und stattdessen die Strahl -Zonen-SchlaufenReaktor-Technologie einzusetzen.

Die Landesregierung wird ersucht, im Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz über folgenden Gegensand zu berichten:

1. Ist der Landesregierung der Feldversuch des Umweltinstituts der Uni Bremen für einen Strahl-Zonen-Schlaufen-Reaktor bekannt?

2. Wie beurteilt die Landesregierung den SZR -Feldversuch?

3. Sieht die Landesregierung Vorteile des SZR gegenüber einer herkömmlichen Kläranlage und wenn ja, welche?

4. Hält die Landesregierung die SZR für geeignet, die Baukosten im Vergleich zu einem herkömmlichen Anschluss zu senken?

5. Hält die Landesregierung die Idee, den Strahl-Zonen-Schlaufen-Reaktor für die kommunale Abwasserentsorgung einzusetzen, für realisierbar und wenn nein, warum nicht?

6. Steht die Landesregierung dem Anliegen betroffener Gemeinden, eine solche Mobilanlage im Testbetrieb in Hessen zu fahren, positiv gegenüber?

7. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich Nachgeordnete Behörden, wie beispielsweise die zuständige untere Wasserbehörde positiv über die Einsatzmöglichkeiten des Verfahrens geäußert haben und teilt die Landesregierung diese Einschätzung?

8. Sieht die Landesregierung möglicherweise weitere Einsatzmöglichkeiten des SZR gerade im ländlichen Raum?

Wenn ja, welche?

9. Hält die Landesregierung es für möglich, dass durch ein solches Pilotprojekt im Bereich der innovativen Abwasserbehandlung eine Initialzündung auch für andere Kommunen ausgehen kann?

Dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz überwiesen

10. Ist die Landesregierung bereit, sich an den Kosten eines solchen Testbetriebes als Pilotprojekt zu beteiligen?