Grundstück

An den Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Veräußerung der Domäne Ostermarscher Grashaus, Landkreis Aurich

Unter Bezug auf Artikel 63 der Niedersächsischen Verfassung sowie auf § 64 Abs. 2 LHO übersende ich ein Formblatt mit der Bitte, die Zustimmung des Landtages zur Veräußerung der landeseigenen Flächen einzuholen.

Die Domänenverwaltung beabsichtigt, die Domäne Ostermarscher Grashaus, Landkreis Aurich, an Gräfin zu Innhausen und Knyphausen in Lütetsburg zu veräußern.

Der Betrieb umfaßt eine Gesamtgröße von rund 72,5 ha und ist seit Beginn des Jahres 1997 an die Kaufbewerberin verpachtet, nachdem der Vorpächter aus gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten das Pachtverhältnis kurzfristig beenden mußte.

Der Eintritt in den Pachtvertrag erfolgte bereits im Hinblick auf den geplanten Verkauf.

Der zuständige Gutachterausschuß für Grundstückswerte hat den Verkehrswert der Flächen und der Gebäude am 17. 4. 1997 insgesamt mit 2,7 Mio. DM bewertet.

Mit der Kaufbewerberin wurde nach längeren Verhandlungen Einigkeit über den Kaufpreis erzielt, der als voller Wert im Sinne des § 63 LHO anzusehen ist.

Es ist zu vermerken, dass nach Abschluß der Kaufverhandlungen mit der Käuferin ein weiterer Kaufinteressent ein Angebot von 3 Mio. DM für das Objekt abgegeben hat.

Allerdings sprechen gewichtige Gründe für einen Verkauf an die derzeitige Domänenpächterin:

Eine Veräußerung des Betriebes an die derzeitige Pächterin liegt im ausdrücklichen Interesse des Landes, da sie in den zurückliegenden Jahren durch umfangreiche Flächenabgaben aus ihrem Privatbesitz wichtige Küstenschutz- und Naturschutzvorhaben des Landes ermöglichte.

So hat die Pächterin für Maßnahmen zur Stärkung der Deichlinie im Raum Norden/Dornum und für die Bauvorhaben in der Leybucht sowie für damit verbundene ökologische Ausgleichsflächen in den Jahren 1984 bis 1995 insgesamt 93 ha an das Land abgegeben. Im Zuge der Flächenabgaben, die ebenfalls auf der Grundlage gutachterlicher Schätzwerte erfolgten, hatte Gräfin zu Innhausen und Knyphausen jeweils entsprechende Ersatzflächen aus Landesbesitz gefordert, die damals allerdings nicht verfügbar waren, da langfristige Pachtverträge für geeignete Ersatzflächen existierten.

Grundsätzlich hatte das Land jedoch die Bereitschaft signalisiert, zu gegebener Zeit entsprechende Flächen zur Verfügung zu stellen.

In absehbarer Zeit werden weitere Privatflächen aus dem Besitz von Knyphausen für Straßenbauvorhaben (K 210, K 242 und B 72) im Randbereich der Stadt Norden benötigt.

Gräfin Knyphausen ist bereit, die Flächen auf der Grundlage der Wertermittlungen des Gutachterausschusses zu veräußern und auf Ersatzflächen im laufenden Flurbereinigungsverfahren zu verzichten, sofern sie die Domäne Ostermarscher Grashaus vom Land erwerben kann.

Diese Bereitschaft fördert die Flächenbeschaffung und den Ausgleich agrarstruktureller Nachteile in hohem Maße.

Aufgrund ihrer bisherigen und zukünftigen Bereitschaft, ihre privaten Flächen auf der Grundlage gutachterlich ermittelter Verkehrswerte an den jeweiligen Unternehmensträger (Bund, Land, Kreis) abzugeben, ist die Domänenpächterin allerdings nicht bereit, einen Kaufpreis für die Domäne zu zahlen, der über dem Schätzwert des Gutachterausschusses liegt.

Dabei weist sie auch darauf hin, dass die Kaufverhandlungen auf örtlicher Ebene bereits abgeschlossen waren, bevor das höhere Angebot abgegeben wurde.

Ebenso führt sie an, dass sie auch finanziell dazu beigetragen habe, dem Vorpächter kurzfristig einen sozial verträglichen Übergang aus dem Berufsleben zu ermöglichen.

Aufgrund der aufgezeigten Zusammenhänge sollte der Verkauf an die Pächterin erfolgen.

Das Angebot des Zweitbewerbers sollte unberücksichtigt bleiben.

Die Landesregierung hatte dieser Vorgehensweise in der 171. Sitzung am 24. 3. 1998 zugestimmt.

Ich wäre dankbar, wenn Sie diese Vorlage im vereinfachten Verfahren gem. § 39 Abs. 1 der GO für den Landtag der 14. Wahlperiode behandeln lassen würden. (§ 64 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung)