Strahlarbeiten in den Werften

In der Konferenz der Umweltminister und Senatoren der Nordländer (UMK-Nord) wurde im Mai 1994 beschlossen, dass das sog. Druckluftfreistrahlen (Trockenstrahlen) im Werftbereich nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden soll. Dem Immissionsschutzbericht 1998 der Gewerbeaufsichtsämter zufolge wird bei den Strahlarbeiten auf den Werften immer noch das Druckluftfreistrahlen angewendet, das erheblich umweltschädlicher ist als andere Verfahren wie die Wasserhochdrucktechnik.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Werften haben bei der Befragung über das eingesetzte Strahlverfahren geantwortet, wie viele haben die Antwort verweigert?

2. Wie viele Werften haben in der Zwischenzeit auf ein umweltfreundlicheres Verfahren umgestellt? Um welche Verfahren handelt es sich dabei und wie ist die jeweils resultierende Gesundheits- und Umweltbelastung bzw. -entlastung zu beurteilen?

3. Mit welchen Mitteln wurden bzw. werden die Werften bewegt, vom umweltschädlichen Druckluftstrahlverfahren oder Feuchtstrahltechniken mit Kupferschlacke abzusehen und auf ein umweltfreundlicheres umzusteuern?

4. Mit welchen Methoden werden die eingesetzten Strahlverfahren in welchen Zeiträumen überwacht?

5. Wie viele Verfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft wegen Gewässerverunreinigungen durch Strahlarbeiten jeweils in den Jahren 1997/1998/1999 eingeleitet, wie viele sind abgeschlossen?

6. Wie stellen sich die durch die Anwendung des Druckluftstrahlverfahrens verursachten Umwelt- und Gesundheitsbelastungen insgesamt dar?

7. Liegt die Betriebsanweisung Umgang mit Strahlmitteln mittlerweile vor? Dr. Karin Mathes, Karoline Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Dazu Antwort des Senats vom 16. November 1999

Die o. a. Anfrage beantwortet der Senat wie folgt:

Zu Frage 1.: Wie viele Werften haben bei der Befragung über das eingesetzte Strahlverfahren geantwortet, wie viele haben die Antwort verweigert?

Das Problem der Strahlarbeiten auf Werften beschränkt sich derzeit auf Bremerhaven und betrifft dort fünf Werften. Es wurden alle Werften zum eingesetzten Strahlverfahren befragt. Alle fünf haben geantwortet.

Zu Frage 2.: Wie viele Werften haben in der Zwischenzeit auf ein umweltfreundlicheres Verfahren umgestellt? Um welche Verfahren handelt es sich dabei und wie ist die jeweils resultierende Gesundheits- und Umweltbelastung bzw. -entlastung zu beurteilen?

Auf den Werften werden verschiedene Strahlverfahren - insbesondere das Feuchtstrahlen und das Nass-/Feuchtstrahlen - eingesetzt, die zu unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Umweltmedien führen.

Beim Trockenstrahlen führt ein Teil des Strahlmittel-/Altfarbrestgemisches (ca. 7 %) durch Verwehung und Transport über den Luftpfad zu Sedimentation im Einwirkungsbereich der Werften und damit zu Boden- und Gewässerbelastungen.

Beim Nass-/Feuchtstrahlen hingegen reduziert sich der durch Verwehung emittierte Anteil um ca. 95 % auf deutlich unter 1 % des Strahlmittel-/Altfarbrestgemisches.

Es erfolgt hierbei jedoch eine unerwünschte Verlagerung der Problematik vom Luftauf den Wasserpfad. Das bei diesem Verfahren entstehende Abwasser enthält Partikel und gelöste Farbbestandteile, die in einer weiteren Behandlung entfernt werden müssen, um Gewässerverunreinigungen zu vermeiden.

Die Wasserbehörde hat daher verfügt, die entstehenden Abwässer einer Abwasserbehandlung zuzuführen. Erst nach Durchführung dieser Maßnahmen kann daher dann von einem umweltfreundlichen Verfahren gesprochen werden.

Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf den Werften wird - unabhängig vom verwendeten Strahlverfahren - durch die Verwendung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sichergestellt.

Zu Frage 3.: Mit welchen Mitteln wurden bzw. werden die Werften bewegt, vom umweltschädlichen Druckluftstrahlverfahren oder Feuchtstrahltechniken mit Kupferschlacke abzusehen und auf ein umweltfreundlicheres umzusteuern?

Die Verwendung von Kupferschlacke beim Feuchtstrahlen ist üblich und weist im Vergleich zu anderen Strahlmitteln keine ungünstigeren Umwelteigenschaften auf.

Zum Problem der Verfahrensumstellung von Trockenstrahlen auf Nass-/Feuchtstrahlen wurde durch Anhörung der Betreiber nach § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Die Werften haben zugesagt, das Trockenstrahlen auf maximal 20 % des Gesamtvolumens zu begrenzen und sich verpflichtet, zunehmend das Nass-/Feuchtstrahlverfahren anzuwenden. Ein vollständiger Verzicht auf das Trockenstrahlverfahren ist derzeit bei Reparaturwerften jedoch nicht möglich, da bei Temperaturen unter 0 °C das Nass-/Feuchtstrahlverfahren nicht angewendet werden kann.

Zu Frage 4.: Mit welchen Methoden werden die eingesetzten Strahlverfahren in welchen Zeiträumen überwacht?

Die Überwachung der Betriebe erfolgt generell auf der Grundlage des § 52 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Im Zeitraum 1998/1999 waren die Werften ein Überwachungsschwerpunkt des Gewerbeaufsichtsamtes Bremerhaven, mit häufigen Inspektionen in den Betrieben.

Zu Frage 5.: Wie viele Verfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft wegen Gewässerverunreinigungen durch Strahlarbeiten jeweils in den Jahren 1997/1998/ 1999 eingeleitet, wie viele sind abgeschlossen?

In den Jahren 1997 bis 1999 hat die Staatsanwaltschaft insgesamt zehn Verfahren geführt.

Ein Verfahren wegen Sandstrahlens eines Piers in Bremen wurde nach Erfüllung von Geldauflagen eingestellt.

Im Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaft Bremen ­ Zweigstelle Bremerhaven ­ wurden 1998 sechs Verfahren eingeleitet. Ein Verfahren ist gemäß § 170 Abs. 2 fünf Verfahren sind nach Erfüllung von Geldauflagen nach § 153 a eingestellt worden.

Im Jahre 1999 hat die Staatsanwaltschaft Bremen ­ Zweigstelle Bremerhaven ­ bislang drei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein Verfahren ist nach Zahlung eines Geldbetrages gemäß § 153 eingestellt worden. In einem weiteren Verfahren hat die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhoben. Ein Verfahren ist noch offen.

Zu Frage 6.: Wie stellen sich die durch die Anwendung des Druckluftstrahlverfahrens verursachten Umwelt- und Gesundheitsbelastungen insgesamt dar? Quantitative Angaben zu den durch Druckluftstrahlverfahren insgesamt verursachten Umweltbelastungen können nicht gemacht werden.

Gesundheitsbelastungen werden durch Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen vermieden.

Zu Frage 7.: Liegt die Betriebsanweisung Umgang mit Strahlmitteln mittlerweile vor?

Betriebsanweisungen für die Durchführung von Strahlarbeiten sind auf allen Bremerhavener Werften erstellt worden.

Durch die zurzeit auf einer Werft laufende Zertifizierung nach der DIN ISO 14001 werden positive Erkenntnisse auch für die Fortschreibung der Betriebsanweisungen erwartet.