Abrechnung von Maßnahmen der Ausbildungsplatzprogramme des Landes Niedersachsen

Die Überprüfung der Abrechnungen der Träger der APN-Maßnahmen hat bisher zu Rückforderungen in Höhe von mehr als 3 Mio. DM geführt.

Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, dass eine vollständige Prüfung aller APN-Maßnahmen unerläßlich ist und eine nachträgliche Änderung von APN-Verträgen zu Lasten des Landes nicht in Betracht kommt.

Er bittet die Landesregierung, die gebotene lückenlose Überprüfung der APNRechnungen unverzüglich sicherzustellen und dem Landtag über das Ergebnis zu berichten.

Die Antworten der Landesregierung vom 25. Juni 1993 unter Abschnitt II lfd. Nr. 5 in der Drs. 12/5151 und vom 4. November 1996 unter Abschnitt III lfd. Nr. 3 in der Drs. 13/2415 werden wie folgt ergänzt:

Die Überprüfung aller APN-Maßnahmen ist abgeschlossen. Gegenwärtig werden nur noch einige einzelne Rückforderungs- und Erstattungsfälle von den Bezirksregierungen Braunschweig, Hannover und Weser-Ems bearbeitet.

Im Regierungsbezirk Braunschweig müssen noch einige von Maßnahmeträgern gegen die Feststellungen der Bezirksregierung erhobene Einwendungen geprüft werden.

Ferner sind mit einzelnen Maßnahmeträgern Vergleichsverhandlungen in Aussicht genommen. Sofern es nicht zu Rechtsstreitverfahren kommt, kann mit einem baldigen Abschluß der Arbeiten gerechnet werden.

Im Regierungsbezirk Hannover ist noch eine Abrechnung offen, weil sowohl das Land als auch der Maßnahmeträger Klage erhoben haben.

Auch im Regierungsbezirk Weser-Ems konnte nur ein Rückforderungsfall noch nicht zum Abschluß gebracht werden. Die Bezirksregierung hat Ende 1997 Klage auf Erstattung der überzahlten Landesmittel erhoben.

Die Landesverwaltung setzt in erheblichem Umfang Dienstkraftfahrzeuge mit Berufskraftfahrern ein, für die im Vergleich zu anderen Beförderungsmöglichkeiten verhältnismäßig hohe Kosten pro Kilometer entstehen. Die Landesregierung hat zwar in den vergangenen Jahren Dienstkraftfahrzeuge und Stellen für Berufskraftfahrer eingespart, jedoch sind auch ­ insbesondere durch die Einrichtung neuer Behörden ­ wieder welche hinzugekommen.

Es handelt sich um den Wortlaut einer Bemerkung aus dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Gemäß Landtagsbeschluß vom 9. September 1992 ist die Landesregierung gebeten worden, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag über das Veranlaßte zu berichten.

Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen erwartet, dass die Landesregierung weitere Dienstkraftfahrzeuge und Stellen für Berufskraftfahrer einspart. Er bittet insbesondere, den Fahrdienst für die Ministerien zu rationalisieren und auch andere Beförderungsmöglichkeiten, z. B. den öffentlichen Personennahverkehr oder Taxen, in Anspruch zu nehmen.

Über das Veranlaßte ist dem Landtag zu berichten.

Die Antworten der Landesregierung vom 28. Oktober 1993 unter Abschnitt II lfd. Nr. 9 in der Drs. 12/5630 und vom 24. März 1995 unter Abschnitt I lfd. Nr. 5 in der Drs. 13/943 werden wie folgt ergänzt:

Der Kabinettsausschuß Verwaltungsreform beauftragte MF am 9. August 1995, den Bestand an Dienstkraftfahrzeugen und die Zahl der Berufskraftfahrer und der Einsatzdienste in der niedersächsischen Landesverwaltung zu ermitteln, die Personal- und Sachkosten der gegenwärtigen Personen- und Materialtransporte der Landesdienststellen festzustellen und in diesem Zusammenhang auch andere Lösungsmodelle (z. B. überwiegender Einsatz von dienstlichen Selbstfahrerfahrzeugen, Übertragung auf ein privates Logistikunternehmen) unter Kosten-Nutzen-Aspekten aufzuzeigen.

Nach Abschluß einer landesweit durchgeführten Erhebung wurden die Gremien der Verwaltungsreform unterrichtet. Daraufhin hat der Kabinettsausschuß Verwaltungsreform am 22. Mai 1996 MF beauftragt, eine ressortübergreifende Projektgruppe einzurichten und eine Untersuchung der Personen- und Materialtransporte des Landes durchzuführen.

Die Projektgruppe hat ihren Abschlußbericht am 4. September 1997 vorgelegt.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wird nachstehend wiedergegeben: Untersuchung des Einsatzes von Selbstfahrerfahrzeugen und anerkannten privaten Kraftfahrzeugen

1. In der niedersächsischen Landesverwaltung sind derzeit etwa 6 000 private Kraftfahrzeuge nach § 6 Abs. 2 BRKG als im überwiegenden dienstlichen Interesse gehalten anerkannt. Für die 2 718 bei der Untersuchung erfaßten Fahrzeuge ergibt sich bei einer Kilometerleistung von insgesamt 16 104 734 km eine durchschnittliche Wegstrekkenentschädigung von 0,4866 DM/km.

2. Die Kosten pro Kilometer bei Selbstfahrerfahrzeugen hängen entscheidend von der Jahresfahrleistung ab. Unter Berücksichtigung der festen und beweglichen Kosten sowie der Abschreibung ergeben sich derzeitig bei einer Jahresfahrleistung von 2 000 km Kosten in Höhe von 1,764 DM/km, bei einer Jahresfahrleistung von 10 000 km Kosten in Höhe von 0,556 DM/km und bei einer Jahresfahrleistung von 14 000 km Kosten in Höhe von 0,471 DM/km.

3. Der Einsatz von anerkannten privaten Kraftfahrzeugen nach § 6 Abs. 2 BRKG ist gegenüber der Beschaffung von Selbstfahrerfahrzeugen (der Einsatz der 6 000 anerkannten privaten Kraftfahrzeuge würde dem Land Niedersachsen allein Anschaffungskosten von ca. 120 Mio. DM verursachen) wirtschaftlicher, weil bei der überwiegenden Anzahl der anerkannten privaten Kraftfahrzeuge die Grenze von 10 000 km nicht überschritten wird.

Der Einsatz privater Kraftfahrzeuge würde sich noch kostengünstiger entwickeln, wenn auf das Anerkennungsverfahren verzichtet werden könnte (weitere Ersparnis im Personalkostenbereich von ca. 1 Mio. DM) und statt dessen allen Bediensteten bei notwendigerweise dienstlichem Einsatz ihrer privaten Kraftfahrzeuge eine Wegstrek kenentschädigung von 0,50 DM/km gezahlt werden würde. Ggf. ist die Gewährung eines Vorschusses für die Beschaffung eines privaten Kraftfahrzeuges neu zu regeln.

Zentrale Fahrbereitschaften (Die Untersuchung ist auf den Standort Hannover beschränkt.)

1. Die Fahrdienste der Landesdienststellen sind für diesen Bereich in 28 Dienststellen eingerichtet. Die 111 untersuchten Fahrzeuge mit einer jährlichen Fahrleistung von nahezu 2,5 Mio. km teilen sich auf in 62 Dienstkraftfahrzeuge, die von Berufskraftfahrern geführt werden (Anteil an der jährlichen Fahrleistung 63% = 1,575 Mio. km) und 49 ausschließliche Selbstfahrerfahrzeuge (Anteil an der jährlichen Fahrleistung 37% = 925 000 km).

2. Bei einer Erhöhung der durchschnittlichen Jahresfahrleistung nicht ausgelasteter Fahrzeuge mit Berufskraftfahrern von derzeitig 25 400 km auf 35 000 km, die allein schon durch den Wegfall von Zwangspausen realistisch erscheint, ließen sich bereits 17 Dienstkraftfahrzeuge einschließlich Berufskraftfahrer einsparen.

Nach Einrichtung der „Zentralen Fahrbereitschaft" lässt sich die vorgenannte Jahresfahrleistung durch Optimierung unterstützt von technischen Hilfsmitteln (z. B. Funkanbindung der Kraftfahrzeuge) weiter anheben, wodurch langfristig weitere Dienstkraftfahrzeuge mit Berufskraftfahrern eingespart werden können.

3. Eine Erhöhung der durchschnittlichen Jahresfahrleistung nicht ausgelasteter Selbstfahrerfahrzeuge von derzeitig 18 900 km auf 24 000 km bedeutet eine Einsparung von zehn Fahrzeugen. Durch organisatorische Maßnahmen lassen sich noch weitere Fahrzeuge einsparen.

4. Bei Einführung einer „Zentralen Fahrbereitschaft" können die Verwaltungskosten durch den Zentralisierungseffekt um mindestens 50 % reduziert werden.

Kostenoptimierung im Fahrbereich, Ausfilterung unwirtschaftlicher Dienstleistungen und Einführung eines Controlling-Verfahrens führen zu weiteren Kosteneinsparungen.

Übertragung der Fahraufgaben auf ein Logistikunternehmen (Fremdvergabe) (Die Untersuchung ist auf den Standort Hannover beschränkt.)

1. Bei der Privatisierung der Personentransporte ergibt sich für Fahrten mit Ziel außerhalb des Stadtgebietes ein Kostensatz von 2,30 DM/km, für Fahrten im Stadtgebiet einer von 2,50 DM/km. Da Stadtfahrten mit einem Dienstkraftfahrzeug 7 DM/km (ohne Personalkostenanteil) kosten, sollten diese Fahrten z. B. mit einem Taxi durchgeführt werden. Dies führt zu einer weiteren Verringerung der Dienstkraftfahrzeuge und Berufskraftfahrer. Die übrigen Fahrten sind weiterhin mit landeseigenen Dienstkraftfahrzeugen durchzuführen.

2. Ein Vergleich entsprechender Musterfahrten hat ergeben, dass Materialtransporte mit einem privaten Kurierdienst im Regelfall erheblich kostengünstiger sind als der Einsatz landeseigener Ressourcen. Deshalb sollte die (teilweise) Übertragung von Materialtransporten auf Logistikunternehmen im Rahmen eines Pilotversuchs erprobt werden.

Auf der Grundlage dieser Untersuchung sind die nachstehenden Beschlußempfehlungen formuliert worden: Beschlußempfehlungen „anerkannte private Kraftfahrzeuge"

­ MF wird beauftragt zu prüfen, ob die Aufhebung des § 6 Abs. 2 BRKG und damit der Wegfall der Richtlinien über die Anerkennung privater Kraftfahrzeuge vom 17. November 1992 (Nds. MBl. 1993 S. 4) realisierbar ist und ggf. Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten.