Finanzierung und Auslastung einer überwiegend vom Land geförderten Bildungsstätte für Norddeutschland

Das Land hat auf Anregung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung eine Bildungsstätte für den norddeutschen Raum errichtet, für deren

Es handelt sich um den Wortlaut einer Bemerkung aus dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Gemäß Landtagsbeschluß vom 6. Oktober 1993 ist die Landesregierung gebeten worden, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag über das Veranlaßte zu berichten.

Betrieb es pro Tag und Teilnehmer 1991 knapp und 1992 mehr als 550 DM aufwenden mußte, weil sich der Bund nicht angemessen und die Nachbarländer gar nicht an der Finanzierung beteiligen und weil die Bildungsstätte nicht hinreichend ausgelastet ist.

Der Trägerverein betreibt seit Ende 1989 ein Gästehaus mit 42 Betten zur Unterbringung von Veranstaltungsteilnehmern. Dieses Gästehaus war bisher niemals annähernd ausgelastet.

Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen bittet die Landesregierung um Prüfung und Bericht,

­ wie sich der Aufwand von 550 DM für jeden Teilnehmertag im Jahre 1992 rechtfertigen läßt,

­ wie sich eine angemessene Raumauslastung erreichen läßt,

­ ob und ggf. wie sich das Gästehaus aufrechterhalten läßt.

Die Antworten der Landesregierung vom 6. Oktober 1994 unter Abschnitt III lfd. Nr. 20 in der Drs. 13/305 und vom 6. März 1997 unter Abschnitt VI lfd. Nr. 5 in der Drs. 13/2791 werden wie folgt ergänzt:

Der Bildungsstätte in Wolfenbüttel soll die geplante Musikakademie des Landes angegliedert werden. Die sich aus dieser Entscheidung ergebenden Auswirkungen werden in einer Arbeitsgruppe „Akademiestandort Wolfenbüttel" aufbereitet. Erste Ergebnisse ­ u.a. im Hinblick auf die Auslastung der Kapazitäten sowie die Kostensituation ­ werden nicht vor März 1999 erwartet. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Zusammenarbeit der geplanten Landesmusikakademie mit der Bildungsstätte sich in entscheidender Weise positiv auch auf die Auslastung der Kapazitäten auswirken wird.

Dreizehnte Wahlperiode VI. Beschluß vom 9. November 1994 ­ Drs. 13/429 ­ Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1992 ­ Entlastung ­ Abrechnungen von Werkstattleistungen im Hochschulbereich (Nr. 32 der Anlage zur Drs. 13/429) Werkstätten der Hochschulinstitute führen über die ihnen übertragenen Arbeiten oft nur unzureichende Aufzeichnungen. Die Institute werten diese Aufzeichnungen nur selten aus. Sie haben daher keinen hinreichenden Überblick über die tatsächlich erbrachten Leistungen und deren Kosten. Dieser ist aber unentbehrlich sowohl für einen wirtschaftlichen Einsatz für eigene Vorhaben als auch für institutsfremde Aufträge. Was an Aufzeichnungen in privaten Werkstätten aufgrund des Handels- und Steuerrechts und zur Eigenkontrolle selbstverständlich geleistet werden muss und geleistet wird, kann für Hochschulwerkstätten nicht unzumutbar oder gar unmöglich sein.

Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen teilt die Auffassung des Landesrechnungshofs, daß den Hochschulen mit dem Ziel einer wirtschaftlicheren Nutzung ihrer Ressourcen interne Vollkostenausgleiche ermöglicht werden sollten. Die damit verbundenen Aufzeichnungspflichten hält er für sachgerecht und zumutbar.

Es handelt sich um den Wortlaut einer Bemerkung aus dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Gemäß Landtagsbeschluß vom 9. November 1994 ist die Landesregierung gebeten worden, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag über das Veranlaßte zu berichten.

Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, dass die bisherigen Regelungen über interne Verrechnungen in § 61 LHO und den ergänzenden Verwaltungsvorschriften (behördeninterne) Vollkostenausgleiche nicht zulassen.

Der Ausschuß bittet die Landesregierung um Prüfung und Bericht bis zum 31. März 1995, wie sich die wirtschaftlich gebotenen Vollkostenausgleiche innerhalb der Hochschulen verwirklichen lassen.

Antwort der Landesregierung vom 12. August 1998

Die Antworten der Landesregierung vom 24. März 1995 unter Abschnitt III lfd. Nr. 15 in der Drs. 13/943 und vom 19. August 1997 unter Abschnitt V lfd. Nr. 6 in der Drs. 13/3202 werden wie folgt ergänzt:

Den Hochschulen wurden Anregungen zur Kostenerfassung für die interne Verrechnung unterbreitet und vorgeschlagen, diese in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Hochschulen und Mitarbeitern des MWK, zu erläutern. Diesem Vorschlag wurde gefolgt; die Arbeitsgruppe hat am 3. Juli 1998 erstmals getagt.

VII. Beschluß vom 8. November 1995 ­ Drs. 13/1455 ­ Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1993 ­ Entlastung ­

1. Fehlendes Landesinteresse an der institutionellen Förderung eines Vereins (Nr. 10 der Anlage zur Drs. 13/1455)

Das Land fördert einen Verein institutionell aus Mitteln für die Forschungsförderung.

Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass der Verein keine Forschungsvorhaben mehr durchführt, die eine derartige Förderung rechtfertigen. Er erwirtschaftete 1991 durch Dienstleistungen Einnahmen von mehr als 1 Million DM, erzielte aus Festgeldern und Wertpapieren rund 27 000 DM und verfügte am Ende dieses Jahres über Rücklagen von rund 223 000 DM, so dass auch aus diesen Gründen ein Landesinteresse an der Förderung nicht bestand.

Der Verein erteilte seinen Mitarbeitern ohne Genehmigung der Bewilligungsbehörde sowie Mitgliedern, die in keinem Arbeitsverhältnis zu ihm stehen, Pensionszusagen, mißachtete bei der Eingruppierung seines Personals Bewilligungsauflagen und finanzierte seinem geschäftsführenden Mitglied eine sachlich nicht zu rechtfertigende Reise nach Hawaii.

Schließlich legte der Verein Förderanträge für bereits beschaffte Computer vor und verleitete dadurch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu zusätzlichen Projektförderungen.

Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen mißbilligt das vom Landesrechnungshof dargelegte Verhalten des institutionell geförderten Vereins.

Er bittet die Landesregierung,

­ zu prüfen, inwieweit der Verein Zuwendungsmittel zurückzuzahlen hat,

­ wegen der aufgezeigten Versäumnisse und Fehler die Haftungsfrage zu prüfen,

­ die Förderung sofort einzustellen und den Landtag über das Veranlaßte zu unterrichten.

Es handelt sich um den Wortlaut einer Bemerkung aus dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Gemäß Landtagsbeschluß vom 8. November 1995 ist die Landesregierung gebeten worden, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag über das Veranlaßte zu berichten.