Erwerb von weiteren Geschäftsanteilen der Niedersächsischen Sonderabfalldeponie Hoheneggelsen GmbH durch die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH und das Land

Das Land ließ die landeseigene Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH zu dem von ihr schon gehaltenen Mehrheitsanteil den restlichen Geschäftsanteil der Sonderabfalldeponie Hoheneggelsen GmbH erwerben. Auch eine in der Sonderabfallentsorgung für erforderlich gehaltene Neugestaltung von Rahmenbedingungen kann stets nur im Einklang mit geltendem Haushaltsrecht verwirklicht werden. Dazu zählt das Gebot, wirtschaftlich und sparsam zu handeln.

Von daher teilt der Ausschuß für Haushalt und Finanzen die Ansicht des Landesrechnungshofs, dass die Sonderabfalldeponie auch ohne den restlichen Geschäftsanteil an der Deponiegesellschaft zu führen gewesen wäre, den die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft für 16,5 Millionen DM nach Grundsatzentscheidungen der Landesregierung erworben hat.

Der Ausschuß bittet die Landesregierung, bis zum 31. März 1997 über die wirtschaftliche Entwicklung der Deponiegesellschaft und des Landesbetriebes zu berichten.

Antwort der Landesregierung vom 12. August 1998

Das Land Niedersachsen hat die Grundstücke, auf denen die Niedersächsische Abfalldeponie Hoheneggelsen betrieben wird, einschließlich der aufstehenden Bauten mit Wirkung vom 1. September 1992 gekauft; zugleich sind ihm die Rechte aus dem Planfeststellungsbeschluß zur Deponie sowie Einlagerungseinrichtungen, technische Anlagen und Maschinen übertragen worden. Das MU hat anschließend den Deponiebetrieb gegen Entgelt an die Niedersächsische Sonderabfalldeponie Hoheneggelsen GmbH (SDH), an der das Land mit 100 v.H. beteiligt ist, verpachtet. Maßnahmen auf der Deponie, die Angelegenheit des Landes als Eigentümer sind, wie z. B. die Abdekkung der verfüllten Deponiepolder und ihre Rekultivierung sowie die laufende Sikkerwasserentsorgung, führt die SDH für das Land nach Maßgabe eines Geschäftsbesorgungsvertrages gegen Kostenersatz durch.

Die notwendigen Ausgaben sowie die Einnahmen aus der Verpachtung werden im Landeshaushalt (Kapitel 15 01 TGr. 67/68) veranschlagt, geleistet und gebucht.

Gleichzeitig handelt das MU bei seiner Verpachtungstätigkeit steuerrechtlich als sogenannter Betrieb gewerblicher Art (BgA) mit kaufmännischer Buchführung. Je nachdem, ob dem Betriebsergebnis die Ergebnisse der kameralistischen Haushaltsführung oder eine Gewinn- und Verlustrechnung in Anlehnung an handelsrechtliche Bilanzierungsvorschriften zugrunde gelegt werden, ergibt sich zur Wirtschaftlichkeit des Betriebes ein unterschiedliches Bild.

Bei einer Gesamtbetrachtung haben die Vor- und Rahmenbedingungen in den zurückliegenden Jahren eine kostendeckende oder gar ertragbringende Wirtschaftsführung nicht zugelassen; das gilt voraussichtlich auch für die kommenden Haushaltsjahre.

So war der Verpachtungsbetrieb mit einem unentgeltlichen Einlagerungsrecht der Noell GmbH ­ später der NGS ­ im Gesamtumfang von 50 000 t Sonderabfall belastet. Nachdem anfänglich von dem Einlagerungsrecht unterdurchschnittlich Gebrauch gemacht worden war, verstärkten sich die Anlieferungen, als die Einlagerungskapazitäten der Ostdeponie zur Neige gingen. Dies bewirkte, dass nicht nur hohe Einlagerungskosten zu erstatten waren, sondern gleichzeitig auch die Pachtzinseinnahmen zurückgingen. Für die verfüllten Polder waren sodann aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses die Kosten für die Oberflächenabdeckung und die Rekultivierung zu bezahlen. In Folge der zuletzt schnellen Verfüllung konnten auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Deponie nicht zügig genug geschaffen werden, zumal auch einige Zeit unklar war, ob die Deponie überhaupt würde erweitert werden können. Dies führte zu Pachtzinsverlusten in den Jahren 1995 und 1996 bis zur Fertigstellung des neuen Westpolders.

Auch für die Zukunft ist ein wesentlich besseres wirtschaftliches Ergebnis nicht zu erwarten. Gründe hierfür sind der auf dem Abfallmarkt weiterhin bestehende ruinöse Wettbewerb sowie die „Scheinverwertung" von Abfällen in Versatzbergwerken. Es kommt hinzu, dass sich das Land Niedersachsen aus umweltpolitischen Gründen gegenüber der Gemeinde Söhlde verpflichten mußte, die Sonderabfalldeponie längstens bis zum 31. Dezember 2005 zu betreiben. Damit bis dahin die Einlagerungskapazität des 1996 fertiggestellten Polders West von maximal 300 000 t (253 000 cbm) ausgenutzt werden kann, bedarf es erheblicher Bemühungen der SDH, genügend geeignete Abfälle zu akquirieren. Zur Unterstützung der Bemühungen der SDH wird das MU vertraglich zulassen, dass die SDH nicht nur besonders überwachungsbedürftige Sonderabfälle, sondern auch „nur" überwachungsbedürftige Sonderabfälle einlagert. In diesem Zusammenhang wird die Pachtzinsregelung statt bisher mengenabhängig nunmehr umsatzerlösabhängig gestaltet werden.

Die Haushaltseinnahmen und ­ausgaben in den vergangenen sechs Haushaltsjahren

­ von 1992 bis 1997 ­ haben sich etwa die Waage gehalten. Die Einnahmen, überwiegend Pachtzinsen und Nutzungsentgelte, betrugen insgesamt rund 51,79 Mio. DM.

Im selben Zeitraum sind für die Zwecke der SAD rund 52,16 Mio. DM ausgegeben worden. Von den Gesamtausgaben entfielen hauptsächlich auf die

­ Erweiterung im Deponiebereich West um die Polder W1/W2 8 639 000 DM.

­ Erstattungen für unentgeltliche Einlagerungen aufgrund eines dinglich gesicherten Rechts eines früheren Miteigentümers 26 184 000 DM.

­ Oberflächenabdichtung und Rekultivierung; Sickerwasserentsorgung 13 119 000 DM.

In diesem Zusammenhang sind noch zwei laufende Leistungen des Landes zu erwähnen, die aus dem Landeshaushalt verausgabt werden, aber nicht dem BgA zuzurechnen sind:

1. Annuitäten (Zinsen und Tilgung) der Landesschuldenverwaltung von rund 3,2 Mio. DM p.a. für drei vom Land aufgenommene Schuldscheindarlehen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Vermögenswerte der SDH. Zum 31. Dezember 1997 valutierte die Darlehensverbindlichkeit nach Umwidmung mit noch rund 28,1 Mio. DM.

2. Zuweisung an die Gemeinde Söhlde von jährlich 500 000 DM bis zur Einstellung des Einlagerungsbetriebes spätestens am 31. Dezember 2005 zum Ausgleich von Nachteilen der Kommune in Folge des Betriebs der Sonderabfalldeponie.

Die unter kaufmännischen Gesichtspunkten aufgestellten Bilanzen des BgA sind dadurch geprägt, dass er praktisch nicht mit Eigenkapital ausgestattet ist (für vergleichbare Körperschaften ist eine Eigenkapitalquote von 30 v.H. erforderlich). Auf der Passivseite der Bilanzen schlagen ferner die hohen Rückstellungen zu Buche (zur Zeit rd. 7,1 Mio. DM), die zur Einlösung der Rekultivierungsverpflichtung nach Verfüllung der Polder der Deponie II anzusammeln sind.

Die Gewinn- und Verlustrechnungen des BgA sind gekennzeichnet von relativ hohen Abschreibungen sowohl der Rechte aus dem Planfeststellungsbeschluß als auch der Sachanlagen (Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten; Einlagerungsräume; technische Anlagen und Maschinen). Wegen des abzusehenden Einlagerungsendes im Jahr 2005 werden die Deponieflächen sowie die Einlagerungsräume vom BgA nicht mehr nach der jährlichen Einlagerungsmenge, sondern linear abgeschrieben.

Die Jahresfehlbeträge des BgA nach der Gewinn- und Verlustrechnung waren nach der Übernahme des Betriebes besonders hoch:

Inzwischen hat sich der Jahresfehlbetrag auf eine Summe zwischen 400 000 und 500 000 DM eingependelt.

Der BgA prüft laufend, ob Maßnahmen ergriffen werden können, die Wirtschaftlichkeit des Verpachtungsbetriebes zu verbessern. Die Pächterin ­ als Tochtergesellschaft des Landes Niedersachsen ­ soll keine höheren Gewinne erwirtschaften, als sie für die Existenz und den Betrieb der SDH unbedingt erforderlich sind; andernfalls würden die vertraglichen Regelungen über die Pachtzinsen und Rekultivierungsbeiträge entsprechend angepaßt werden. Hierauf achten Umwelt- und Finanzministerium.

Abschließend sei noch hervorgehoben, dass der Betrieb der SAD Hoheneggelsen nicht allein unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten betrachtet werden kann. Aus umweltund abfallpolitischer Sicht der Landesregierung ist die SAD Hoheneggelsen ein wichtiger Baustein des Sonderabfallkonzeptes des Landes Niedersachsen vom März 1992 (Konzept zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen).

Auf der Grundlage dieses Konzeptes haben sich anläßlich des sogenannten Abfallgipfels vom 29. September 1992 die niedersächsische Wirtschaft und die Landesregierung über konkrete Schritte in der Sonderabfallbehandlung verständigt. Nach Auffassung beider Partner sind für Niedersachsen zum sachgerechten Umgang mit Sonderabfällen einige konkret genannte Entsorgungsanlagen erforderlich. Hierzu gehört als wichtigste unter den öffentlich zugänglichen Deponien die erweiterte SAD Hoheneggelsen. Diese Aussage hat auch nach dem neuesten Sonderabfallwirtschaftsplan Niedersachsen des Umweltministeriums uneingeschränkt Gültigkeit.

Die Kliniken der Universität Göttingen haben für ambulante zahnärztliche Leistungen Rechnungen zumeist sehr spät gefertigt, nur in 15 v. H. der Fälle bereits nach einem Monat nach Behandlungsende, im übrigen nach zwei Monaten auch nur erst in 34 v. H., nach drei Monaten nur erst in 48 v. H. und auch nach einem halben Jahr nur erst in 74 v. H. der Fälle.

Der Ausschuß für Haushalt und Finanzen bedauert, dass es den Hochschulkliniken des Landes in der Vergangenheit nicht gelungen ist, die Einnahmen für ambulante Leistungen rechtzeitig zu erheben.

Der Ausschuß bittet die Landesregierung bis zum 31. März 1998 (zunächst) um Bericht,

­ welche Zeiträume sie nach Behandlungsende bis zur Rechnungserstellung und nach Ablauf des Zahlungsziels von 14 Tagen bis zur Zwangsvollstreckung für angemessen erachtet,

­ wie sie sichergestellt hat, dass diese Zeiträume für die Erhebung der Leistungen eingehalten werden, und

­ wie die bestehenden Rückstände abgearbeitet worden sind.

Es handelt sich um den Wortlaut einer Bemerkung aus dem Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen. Gemäß Landtagsbeschluß vom 13. November 1997 ist die Landesregierung gebeten worden, die Feststellungen und Bemerkungen im Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu beachten und dem Landtag über das Veranlaßte zu berichten.