Dorferneuerungsmaßnahmen

Im mittleren Emsland wurden zahlreiche Dörfer in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen. Durch intensive Bürgerbeteiligungen wurden hohe Erwartungen geweckt. In einigen Dörfern wurde dann auch mit der Ausführung konkreter Maßnahmen begonnen, in anderen Dörfern steht man kurz vor dem Startschuß. Nun erhalten nach der Landtagswahl die zuständigen Städte und Gemeinden eine Mitteilung, wonach seitens des Landes vorläufig keine weiteren Finanzmittel mehr für das Förderprogramm Dorferneuerung zur Verfügung gestellt werden. Sollten trotzdem Ende 1998 bzw. im Laufe des Jahres 1999

Zuschußgelder überwiesen werden, so sei davon auszugehen, dass dann aus den hier vorliegenden Anträgen Prioritäten gebildet werden müßten, so das Amt für Agrarstruktur in Meppen.

Die Folgen dieser Praxis sind, dass z. B. in der Stadt Haselünne die Dorferneuerung Flechum und die Dorferneuerung Bückelte/Hamm/Huden/Lahre und in der Gemeinde Geeste die Dorfsanierungsmaßnahmen in Osterbrock und Osterbrock/Bramhar und Maßnahmen in der Stadt Meppen u.a. Ortsteil Hemsen gestreckt werden müssen. Dies führt auch zu erheblichen Unmutsäußerungen in den entsprechenden Gremien und in der Bürgerschaft, weil man einfach nicht versteht, dass in Aussicht gestellte Gelder jetzt einfach nicht mehr gezahlt werden und der Gemeinde auch noch empfohlen wird, dass man, wenn man nicht warten wolle, die Maßnahme erst einmal alleine finanzieren sollte.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass für das Jahr 1998 bzw. 1999 keine weiteren Finanzmittel für das Förderprogramm „Dorferneuerung" mehr zur Verfügung gestellt werden?

2. Ist es richtig, daß, wenn überhaupt Mittel zur Verfügung gestellt werden, diese nicht mehr in dem Umfang abfließen werden, dass alle bereits in Aussicht gestellten Mittel gezahlt werden können?

3. Wie hoch ist die Mittelzuweisung für die Dorferneuerungsmaßnahme in Osterbrock, in Osterbrock/Bramhar und Varloh der Gemeinde Geeste; welche Mittel wurden bewilligt, in welcher Höhe wurden Mittel bereits ausgezahlt, und wann ist mit der Auszahlung der restlichen Mittel zu rechnen?

4. In welchem finanziellen Umfang ist die Dorferneuerungsmaßnahme in Flechum und in Bückelte/Hamm/Huden/Lahre der Stadt Haselünne betroffen? Wieviel Mittel wurden bewilligt, bereits ausgezahlt, und wann werden die restlichen Mittel zur Verfügung gestellt?

5. In welchem finanziellen Umfang ist die Dorferneuerungsmaßnahme in Meppen und Hemsen betroffen? Wieviel Mittel wurden bewilligt, bereits ausgezahlt, und wann werden die restlichen Mittel zur Verfügung gestellt?

6. Welche weiteren Dorferneuerungsmaßnahmen ist der Stadt Haren, Gemeinde Twist und Samtgemeinde Herzlake sind von dieser Kürzung betroffen, d.h. werden die bereits zugesagten Finanzmittel 1998 und 1999 nicht mehr erhalten?

7. Werden in diesem Jahr bzw. 1999 überhaupt neue Dörfer aus den bisher genannten Städten und Gemeinden in das Dorferneuerungsprogramm aufgenommen?

Die Fördermaßnahme „Dorferneuerung" leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Entwicklung der ländlichen Räume in Niedersachsen. Das Land fördert in diesem Programm Dorfentwicklungsplanungen der Gemeinden sowie auf dieser Grundlage nachfolgend öffentliche und private Maßnahmen mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung des Küstenschutzes und der Agrarstruktur" und EU-Mitteln Ziel 5 b.

Die Koordinierung der Förderung erfolgt durch die Festsetzung angemessener Förderrahmen und -zeiträume aufgrund der Dorferneuerungspläne. Die Mittel für die zahlreichen Einzelmaßnahmen werden nach Erfahrungswerten bereits geförderter Dörfer und in Abhängigkeit vom jeweiligen Baufortschritt eingeplant. Da sich die Ausführung von Maßnahmen über einen mittelfristigen Zeitraum erstreckt und sich die Fertigstellung häufig verzögert oder beschleunigt, sind zeitgenaue Zuwendungen zum Maßnahmenabschluß jedoch nicht immer möglich.

Die der Kleinen Anfrage zugrunde liegende Mitteilung an die Gemeinden ist Anfang des Jahres in Unkenntnis der gesamten Haushaltsansätze des Jahres 1998 zwecks Aufnahme von Gesprächen zur Prioritätensetzung und Anpassung von Förderzeiträumen gerichtet worden; sie ist aus der Empfängersicht mißverständlich und inhaltlich unzutreffend.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Landesregierung wird die Förderung der Dorferneuerung 1998 bzw. 1999 fortsetzen.

Hierzu werden im Haushalt 1998 Gemeinschaftsaufgabenmittel und Landesmittel in Höhe von insgesamt 22,7 Mio. DM bereitgestellt. Für 1999 werden für die Dorferneuerung Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe in Höhe von 17,2 Mio. DM sowie 2 Mio. DM an Landesmitteln beantragt.

Zu 2: Der 1998 beim Amt für Agrarstruktur Meppen aufgetretene überdurchschnittliche Bedarf an Zuwendungen und die verfügbaren Haushaltsmittel in den Folgejahren werden dazu führen, dass die Zuwendungen nicht für alle Maßnahmen zeitnah zur Ausführung ausgezahlt werden können. Um gleichwohl alle in Aussicht gestellten Maßnahmen zu fördern, werden die Zeitpunkte der Maßnahmenausführung, der Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungen sowie evtl. erforderliche Verlängerungen der Förderzeiträume z. Z. von dem Amt für Agrarstruktur mit den Gemeinden abgestimmt.

Zu 3: In der Dorferneuerung Osterbrock/Bramhar, Gemeinde Geeste, ist aufgrund des Dorferneuerungsplans der Förderrahmen auf 800 000 DM und der Förderzeitraum bis 2003 festgesetzt worden. Bewilligt wurden bislang 321 000 DM, die nach Abschluß der Maßnahmen ausgezahlt wurden bzw. werden. Für die restlichen Maßnahmen sind Zuwendungsbescheide für private Maßnahmen ab 1999 bzw. für weitere öffentliche Maßnahmen ab 2001 vorgesehen.

In der Dorferneuerung Varloh, Gemeinde Geeste, wird nach Aufnahme des Ortes in das Dorferneuerungsprogramm im Jahre 1998 z. Z. der Dorferneuerungsplan erstellt. Entsprechend dem Planungsstand ist bislang eine Zuwendung von 23 000 DM bewilligt und ausgezahlt worden. Die weiteren Fördermittel werden nach Abschluß der Planung festgesetzt und nach Abstimmung der Prioritäten bereitgestellt werden.

Zu 4: In der Dorferneuerung Flechum, Stadt Haselünne, sind bei einem Förderrahmen von 555 000 DM bislang 249 860 DM bewilligt und ausgezahlt worden. Nach Abstimmung der Prioritäten werden die erforderlichen Zuschüsse für die restlichen Maßnahmen ab 1998 für private Investitionen und ab 2000 für gemeindliche Investitionen bewilligt werden.

In der Dorferneuerung Bückelte/Hamm/Huden/Lahre, Stadt Haselünne, werden bei einem aktuellen Bedarf von 217 600 DM die Zuschüsse entsprechend dem Abschluß der Maßnahmen ab 1998 zur Verfügung gestellt werden.

Zu 5: In der Stadt Meppen ist für die Orte Hemsen, Borken, Holthusen und Hüntel der Dorferneuerungsplan 1997 mit einem Förderrahmen von 1 100 000 DM anerkannt worden.

Bislang wurden Zuwendungen in Höhe von 88 000 DM bewilligt. Vorbehaltlich einer abschließenden Koordinierung des Finanzierungsbedarfs werden die restlichen Mittel ab 2000 zur Verfügung gestellt.

Zu 6: Die anhängigen Dorferneuerungen Erika, Tinnen der Stadt Haren, die Dorferneuerungen Adorf/Neuringe und Hebbelmeer der Gemeinde Twist sowie die Dorferneuerungen Ahmsen und Vinnen der Samtgemeinde Herzlake werden durch eine Mittelkürzung nicht nachhaltig betroffen werden. Die Zusagen von Finanzmitteln in den Jahren 1998 und 1999 werden eingehalten. Die Bewilligung von Zuschüssen der restlichen Maßnahmen erfolgt nach den mit den Gemeinden abgestimmten Prioritäten bei ggf. vorzusehender Verlängerung der Förderzeiträume.

Zu 7: Bei der Fortschreibung des Dorferneuerungsprogrammes ist 1998 aus den genannten Städten und Gemeinden das Dorf Varloh in das Förderprogramm aufgenommen worden; weitere Dörfer werden in diesem Jahr nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Ob und in welchem Umfang 1999 weitere Dörfer in das Förderprogramm aufgenommen werden, kann erst zum Jahresende beurteilt werden. Die Entscheidung ist abhängig von der Zahl der ausfinanzierten und aus dem Programm ausscheidenden Dörfer, dem Restfinanzierungsbedarf der Programmdörfer und dem mittelfristig voraussichtlich verfügbaren Mittelvolumen.