Chancen für Tiefwasserhafen Wilhelmshaven nutzen

Der Landtag stellt fest: Wilhelmshaven ist der einzige deutsche Tiefwasserhafen und hat den Charakter eines Vielzweckhafens.

Durch die gegebenen Entwicklungsmöglichkeiten und Ziele wird die zwischen Landesregierung und Hafenwirtschaft unstrittige Maxime, dass das Land im Rahmen des finanziell Vertretbaren alles tun wird, um die Wettbewerbsfähigkeit auch weiterhin zu sichern, begrüßt.

Die Beschlüsse zur Kohlepolitik können für die niedersächsischen Häfen zusätzliche Entwicklungschancen bieten.

Wilhelmshaven bietet mit der Niedersachsenbrücke und den Erweiterungsmöglichkeiten gute Voraussetzungen für die Aufnahme auch großer Kohleschiffe.

Aus diesem Grunde

­ begrüßt der Landtag, dass die Landesregierung in ihren Leitlinien zur Entwicklung der niedersächsischen Häfen diese Möglichkeiten schon aufgezeigt hat,

­ begrüßt er die laufenden Gespräche mit der Energiewirtschaft und der Stahlindustrie und fordert eine Beteiligung der Unternehmen der Hafenwirtschaft an der Erstellung der Suprastruktur in den Häfen nach Vorliegen von seriös ermittelten Bedarfszahlen,

­ fordert er den Bundesverkehrsminister als Eigentümer der Seewasserstraße Jade auf, diese ständig für voll abgeladene 250 000 Tonnen-Schiffe vorzuhalten, unabhängig von laufenden Haushaltsberatungen,

­ fordert er die Landesregierung in diesem Zusammenhang auf, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zeitgerecht zu erbringen, begrüßt er den Ausbau der Eisenbahnstrecke nach Oldenburg bis zum Jahre 2000 und fordert die Landesregierung auf, nach Fertigstellung des von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens über den Bedarf für einen Binnenwasserstraßenanschluß Wilhelmshaven mit dem Bundesverkehrsministerium Gespräche über eine neue Wasserstraße aufzunehmen.

Die Landesregierung hat die Planung für den Ausbau der Niedersachsenbrücke abgeschlossen und die Investitionskosten mit rund 200 Mio. DM ermittelt. Sie hat einver nehmlich mit dem Betreiber der Niedersachsenbrücke feststellen müssen, dass die großen Kohleverbraucher, die über Wilhelmshaven beliefert werden könnten, sich zur Zeit wegen der unsicheren Entwicklung des Energiemarktes außerstande sehen, vertragliche Verpflichtungen für eine ausreichende Auslastung einer ausgebauten Niedersachsenbrücke einzugehen. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung derzeit keine Möglichkeit, die Niedersachsenbrücke auszubauen, zumal sie gegenwärtig nur zu etwa 50% ausgelastet ist.

Die Landesregierung wird die weitere Entwicklung des Energiemarktes im Hinblick auf die sich hieraus für Wilhelmshaven ergebenden Chancen sehr sorgfältig verfolgen.

Ferner hat die Landesregierung eine Bedarfsanalyse für einen Binnenwasserstraßenanschluß erarbeiten lassen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass ohne Ausbau der Niedersachsenbrücke kein ausreichend hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, das den Bau eines Jade-Weser-Kanals wirtschaftlich rechtfertigen würde. Das Bundesverkehrsministerium und die Landesregierung teilen diese Bewertung.

Die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten des Tiefwasserhafens Wilhelmshaven sind in der Bedarfsanalyse zum „Jade-Port" aufgezeigt worden. Es wird in den nächsten Jahren darauf ankommen, einen „nationalen" Konsens über die Prognosen der Gutachter herzustellen und mit möglichen Nutzern eine Finanzierungsmöglichkeit darzustellen.

2. Beschluß vom 8. 10. 1997 ­ Drs. 13/1335 ­ Deichsicherheit und Küstenschutz in Niedersachsen:

Der Landtag stellt fest, dass für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes an der niedersächsischen Nordseeküste und an den Tideflüssen Ems, Weser und Elbe ein ausreichender Küstenschutz nach wie vor unbedingte Voraussetzung ist. Die Anforderungen des Wattenmeerschutzes und des Naturschutzes im Küstengebiet gehören, wie der Küstenschutz selbst, zu den Aufgaben eines wirkungsvollen integrierten Küstengebietsmanagements. Naturschutz und Deichsicherheit dürfen deshalb nicht als Gegensätze verstanden werden.

1. Um die Deichsicherheit im Einklang mit den Belangen des Natur- und Wattenmeerschutzes auch in Zukunft zu gewährleisten, fordert der Landtag die Landesregierung auf, Planungs- und Genehmigungsverfahren durch optimiertes Verfahrensmanagement zu beschleunigen. Dabei sind die vom Kabinettsausschuß „Deichsicherheit und Küstenschutz" entwickelten „10 Punkte für einen effektiveren Küstenschutz" konsequent anzuwenden.

2. Damit alle erforderlichen Deicherneuerungs- und Deichverstärkungsmaßnahmen an den niedersächsischen Küsten und Tideflüssen durchgeführt werden können, hat der Landtag im Doppelhaushalt 1997/98 jeweils 86,4 Mio. DM zur Verfügung gestellt. Damit werden die in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" bereitgestellten Bundesmittel für den Küstenschutz in vollem Umfang in Anspruch genommen. Dieser Ansatz wird auch in der mittelfristigen Finanzplanung fortgeschrieben. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe auch zukünftig ausreichend Mittel für den Küstenschutz zur Verfügung stellt. Dabei ist sicherzustellen, dass die infolge der Küstenschutzmaßnahmen notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch weiterhin wie bisher aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden können.

3. Erhalt und Pflege von Deichvorland und Dünen sind so zu gewährleisten, wie es als Teil des Deichschutzes für die Sicherheit der Küstenbevölkerung erforderlich ist. Dabei ist der Schutz des Wattenmeeres gemäß der Nationalparkverordnung und der Schutz der Salzwiesen- und Auenbereiche nach den Naturschutzgesetzen sowie den bestehenden Richtlinien der Europäischen Union zu berücksichtigen.

4. Hinter der bestehenden Deichlinie sind ausreichende Rückzugsräume von weiterer Verdichtung durch Bebauung und Infrastruktureinrichtungen durch raumordnerische Festlegungen freizuhalten, wie es auf der internationalen Küstenschutzkonferenz am 3. 6. 1996 in Cuxhaven empfohlen worden ist.

5. Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung inzwischen eine umfassende Bestandsaufnahme zur Zusammensetzung und den Mengen des in den einzelnen Deichverbänden anfallenden Treibsels vorgelegt und zu den Ursachen des Treibselaufkommens sowie zu den Möglichkeiten seiner umweltverträglichen Verwertung Stellung genommen hat. Da die Verbrennung des Treibsels ab dem 1. 5. 1998 grundsätzlich nicht mehr zulässig ist, fordert der Landtag die Deichverbände auf, in Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Behörden und den Umweltverbänden den Bericht der Landesregierung im Hinblick auf ihre jeweiligen spezifischen örtlichen Gegebenheiten auszuwerten und die zweckmäßigste Lösung der Treibselbeseitigung für ihren jeweiligen Deichverband zu entwickeln.

Er bittet die Landesregierung, die notwendigen Einrichtungen zur Treibselbeseitigung wie Treibselräumwege und Kompostierungsanlagen je nach Dringlichkeit im Rahmen im laufenden Küstenschutzprogramm zur Verfügung stehender Haushaltsmittel zu fördern.

Antwort der Landesregierung vom 17. August 1998

Um die Anforderungen des Naturschutzes und der Deichsicherheit miteinander im Einklang zu halten, sind verschiedene Maßnahmen ergriffen oder verstärkt worden.

Zu Ziffer 1:

Zur Entwicklung eines optimierten Verfahrensmanagements für Küstenschutzplanungen hat die Landesregierung aus Vertretern der Verwaltung, der Deichverbände und der Umweltverbände eine Arbeitsgruppe gebildet, die vom Präsidenten des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ) geleitet wird. Durch Verabredung grundsätzlicher Planungsvorgaben und effektiver Abstimmungswege zwischen Küstenschutz- und Naturschutzinteressen sollen der Zeitaufwand für die Genehmigungsverfahren des Deichbaues verringert und trotzdem der Abgleich der jeweiligen Belange sichergestellt werden. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz ist mit Erlaß des MU vom 29. 1. 1998 angewiesen worden, bei der Planung und Ausführung von Küstenschutzmaßnahmen ebenso wie bei der Pflege und Bewirtschaftung des Deichvorlandes entsprechend der Landtagsentschließung zu verfahren und die „10 Punkte für einen effektiveren Küstenschutz" für die zügige und ergebnisorientierte Abstimmung zwischen den Küstenschutz- und Naturschutzbelangen anzuwenden.

Zu Ziffer 2:

Die Bundesregierung hat trotz wiederholter Appelle, den Ansatz in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" nicht weiter zu kürzen, auch für 1998 wieder eine Reduzierung um 200 Mio. DM vorgenommen. Damit sind die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe von 1996 mit ursprünglich 2,4 Mrd. DM auf nunmehr 1,709 Mrd. DM reduziert worden. Niedersachsen stehen damit 1998 im Vergleich zu 1996 63,61 Mio. DM weniger zur Verfügung.

Die Landesregierung hat jedoch in Kenntnis der Dringlichkeit des Küstenschutzes keine Kürzung des in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Ansatzes von 86,4 Mio. DM vorgenommen. Überlegungen der Bundesregierung, die infolge der Küstenschutzmaßnahmen notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von der Förderung durch Bundesmittel auszuschließen, sind aufgrund von Bedenken der Küstenländer nicht verwirklicht worden.