Wohnungsmieten und Mietbelastungen in Deutschland werden im jährlichen Rhythmus durch das SOEP ermittelt

Dies entspricht 14,2% des Wohnungsbestandes 1994. Unter Berücksichtigung der in den Jahren 1995 bis 1997 fertiggestellten insgesamt ca. 160.000 Wohnungen, ergibt sich ein Wohnungsbaubedarf von insgesamt rund 300.000 Wohnungen für die Jahre 1998 bis 2010.

Mietentwicklung

Es muss eine wesentliche Besonderheit des Wohnungsmarktes betont werden. Da Wohnungen immobil sind und die Wohnungsnachfrager nicht beliebig weit zwischen Arbeitsplatz und Wohnung täglich pendeln können, zerfällt der Wohnungsmarkt in eine Vielzahl von regionalen Wohnungsmärkten, die sich in ihrer Ausdehnung nur z. T. überschneiden und deshalb ausgeprägte Unterschiede aufweisen können. Auch für Niedersachsen sowie für Bremen und Hamburg und deren Umland sind solche regionalen Unterschiede ganz ausgeprägt festzustellen. Diese regionalen Besonderheiten sind für die Mietentwicklung und die Wohnkosten-Belastung der privaten Haushalte zu beachten.

Wohnungsmieten und Mietbelastungen in Deutschland werden im jährlichen Rhythmus durch das SOEP ermittelt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die hiernach für Westdeutschland festgestellten Ergebnisse im wesentlichen auch für Niedersachsen Gültigkeit haben.

Die Auswertung des SOEP157 ergibt, dass sich die durchschnittliche Bruttokaltmiete für 1997 gegenüber 1996 um 2% auf 10,77 DM pro Quadratmeter erhöht hat. Für 1998 wird mit einem weiteren, moderaten Anstieg der Mieten gerechnet.

Da die Mieten auch 1997 stärker angestiegen sind als die Einkommen der Haushalte, ist die Mietbelastungsquote (Bruttokaltmiete in% des Haushaltsnettoeinkommens) ausweislich der nachfolgenden Tabelle auf durchschnittlich 25,6% gestiegen. Für das untere Einkommensquintil ergibt das SOEP für 1996 eine Mietbelastungsquote von ca. 36% für das alte Bundesgebiet. Haushalte mit Bezug von Sozialhilfe haben im alten Bundesgebiet eine Mietbelastungsquote von 38,3%.

Zu den Wohnkosten und den Einkommen der Haushalte hat Prof. Dr. Lothar Hübl (Institut für Volkswirtschaftslehre an der Universität Hannover) folgende Entwicklungen für den gesamten norddeutschen Raum in der Zeit von 1990 bis 1995 ermittelt:158

Baulandpreise + 40 - 60% Eigenheime + 30 - 40% Eigentumswohnungen + 40 - 60% Mieten + 30% Kommunale Wohnnebenkosten + 50 -100% Nettoeinkommen der Haushalte + 18 %

Die Wohnungsmieten sowie die kommunalen Wohnnebenkosten sind demnach im betrachteten Zeitraum deutlich schneller gewachsen als die zur Verfügung stehenden Haushaltseinkommen. Dementsprechend stellen die Wohnungsmieten für die Haushalte 1995 gegenüber 1990 eine deutlich höhere Belastung dar.

Wohngeld

Das Wohngeld hat die Aufgabe, einkommensschwachen Haushalten die notwendigen Aufwendungen für einen angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen zu helfen.

Seit dem 01.04.1991 gibt es zwei verschiedene Wohngeldleistungssysteme, das Tabellenwohngeld und das durch die Achte Wohngeldnovelle eingeführte sogenannte pauschalierte Wohngeld.

Hübl, „Normalisierung oder Einbruch auf dem Wohnungsmarkt?", Vortrag im Rahmen des uni-transfer, Hannover, 14.04. 0

Das Tabellenwohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Seine Höhe ist insbesondere abhängig von der Höhe des Familieneinkommens, von der Höhe der zuschußfähigen Wohnkosten und der Haushaltsgröße. Die letzte - aber auch nur unzureichende - Anpassung des Tabellenwohngeldes an die Einkommens- und Mietenentwicklung hat es im Jahre 1990 gegeben. Seitdem hat sich das Leistungsniveau des Tabellenwohngeldes ständig verschlechtert. Das hängt u. a. damit zusammen, dass jede geringfügige Einnahmeerhöhung, selbst eine nur inflationsbedingte Einnahmesteigerung, zu einer Minderung oder gar zu einem Wegfall des Wohngeldanspruchs führen kann. Gleichzeitig wirken sich Mietensteigerungen häufig überhaupt nicht mehr auf die Wohngeldhöhe aus, weil die für die Miete und Belastung maßgebenden Höchstbeträge bereits überschritten sind. Die Entlastungswirkung des Wohngeldes nimmt immer mehr ab, der Anteil der Miete am verfügbaren Haushaltseinkommen damit zu.

Der Anteil der selbst zu tragenden Wohnkostenbelastung am verfügbaren Einkommen nach Wohngeld ist seit 1990 stetig gestiegen. So muss ein Ein-Personen-Haushalt (Wohngeldstatistik Stand 31.12.1995) bereits knapp ein Drittel seines Einkommens für Wohnkosten einsetzen, Zwei- und Drei-Personen-Haushalte mehr als ein Viertel ihres Einkommens und Vier- und Fünf-Personen-Haushalte bereits ein Anordnungl ihres Einkommens.

Obwohl von den Ländern seit langem eine Wohngeldnovelle gefordert wird, die die veränderten Rahmendaten bei den Wohnkosten und den verfügbaren Familieneinkommen sowie die zwischenzeitliche Entwicklung der Mieten berücksichtigt, hat die Bundesregierung bisher noch kein tragfähiges Konzept für eine Anpassung des Wohngeldes vorgelegt.