Wohnungsbau

Zum 1.1.1993 und 1.3.1998 wurden neue Garantiefondsrichtlinien erlassen, um Einsparungen erzielen zu können: Senkung des Alters von 35 auf 28 Jahre, Begrenzung der Förderhöchstdauer von 36 bis max. 48 Monate auf 30 Monate, Streichung der Vorschußkosten, Kürzungen bei den Kosten für den Lebensunterhalt, Wegfall der Beihilfen für Berufsausbildung, grundsätzliche Einstellung der Förderung im Grundschulbereich.

­ Eingliederungshilfe/Sozialhilfe

Nach dem AFG bestand seit dem 1.1.1993 nur noch ein Anspruch auf Eingliederungshilfe anstatt wie bisher auf Eingliederungsgeld. Die Eingliederungshilfe wird nur noch bei Bedürftigkeit für längstens neun Monate gezahlt, zusätzlich sechs Monate bei Besuch eines Sprachkurses (max. 15 Monate). Die Höhe der Eingliederungshilfe liegt bei 80% des bisherigen Betrages.

Für die Dauer beruflicher Umschulungs- oder Fördermaßnahmen wurde Eingliederungsgeld nicht mehr gezahlt. Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wird durch die Zahlung von Eingliederungsgeld bzw. -hilfe nicht mehr begründet. Die Dauer der Sprachkurse wurde auf 6 Monate (bisher 8 Monate) beschränkt.

Zum 1.1.1994 wurden weitere Einschränkungen im Bereich der Eingliederungshilfen nach dem AFG wirksam. Der Bezug von Eingliederungshilfe ist nunmehr auf 6 Monate begrenzt. Dies bedeutet eine weitere gravierende Reduzierung der Eingliederungsleistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, da nunmehr noch nicht einmal für die Dauer der bereits verkürzten Sprachkurse der Lebensunterhalt durch Eingliederungsleistungen gesichert ist, ganz abgesehen von den notwendigen beruflichen Anpassungsmaßnahmen. Im Anschluß an den Bezug von Eingliederungshilfe nach dem AFG bestehen lediglich Ansprüche auf Sozialleistungen nach dem BSHG wie für alle anderen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger auch.

Da die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler als Sozialhilfebezieher nicht gesondert ausgewiesen werden, gibt es keine statistischen Erkenntnisse über Anzahl der Leistungsbezieher bzw. Leistungshöhe.

­ Arbeit/Arbeitslosigkeit

Mit teilweise nur geringen Deutschkenntnissen fehlt den Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern die Schlüsselqualifikation für den Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Dies gilt verstärkt für ihre miteingereisten Famlienangehörigen. Meist entspricht das Niveau der Qualifikation nicht dem hiesigen Standard bzw. den hiesigen Anforderungen. Vielfach werden die Berufe hier auch nicht gebraucht oder sind als Berufsbild hier gar nicht existent.

Sofern überhaupt eine Einmündung in den Arbeitsmarkt erfolgt, geschieht dies meist unter Niveau für ungelernte Tätigkeiten. Damit geht das Risiko der baldigen und langanhaltenden Arbeitslosigkeit einher. Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt für Spätaussiedlerinnen sind besonders schlecht. Sie kommen zu rund 60% aus kaufmännischen bzw. Dienstleistungs-Berufen. Hierzu ist die mangelnde und zu kurze Sprachförderung das größte Hindernis.

Wie erwähnt, wurden seit Anfang 1993 die Eingliederungsleistungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler weitgehend zurückgenommen - bei gleichzeitiger weiterer Verschlechterung der allgemeinen Arbeitsmarktlage in Deutschland.

Während 1992 noch mehr als 100.000 Spätaussiedler in eine Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme eingetreten sind, konnten 1993 und 1994 nur noch jeweils rund 25.000 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler eine Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahme neu beginnen.

Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler lässt sich keine Arbeitslosenquote errechnen, u. a. deshalb nicht, weil nicht bekannt ist, wie viele in Beschäftigung sind. Außerdem wird dieser Personenkreis lediglich über fünf Jahre in Statistiken erfaßt. PräziNiedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/220 se Aussagen zur Arbeitslosigkeit, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, lassen sich demnach nicht treffen.

Kapitel 4 Die Kommunen: Probleme und Aktivitäten

Um die Kommunen in die Armutsberichterstattung einzubeziehen und einen Überblick über die armutsrelevanten Aktivitäten zu erhalten, hat das ehemalige Sozialministerium

- auf dem Dienstweg über die Bezirksregierungen - eine kommunale Umfrage durchgeführt. Befragt wurden sowohl die Landkreise und die - kraft Gesetzes oder per Erklärung selbständigen Gemeinden in den jeweiligen Kreisen als auch die großen selbständigen und die kreisfreien Städte. Wegen der rechtlichen Besonderheiten im Landkreis Hannover wurden hier auch sämtliche Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 20.000 in die Umfrage einbezogen.

Zwangsläufig konnten die Kommunen anhand der Fragebögen nicht sämtliche Aktivitäten darstellen. Auf Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände und angesichts des Umstandes, dass in den einzelnen Kapiteln bereits regionale Aspekte dargestellt sind, wurde ein Fragebogen versandt, der mit relativ geringem Aufwand durch die zuständigen Bediensteten bearbeitet werden konnte.

Fragen und Ergebnisse Frage 1: Gibt es in Ihrer Kommune eine Armutsberichterstattung?

Überwiegend wurde angegeben, dass es keine Armutsberichterstattung gibt und auch keine diesbezüglichen Planungen existieren. Armutsberichterstattungen bzw. entsprechende Intentionen sind demnach die Ausnahme,288 soweit sie erfolgen bzw. erfolgten, werden bzw. wurden beispielsweise Berichte über Sozialhilfebezug, Ausländerinnen und Ausländer und Familien erstellt.

Frage 2: Liegen in Ihrer Kommune regionale Besonderheiten vor?

Soweit diese Frage bearbeitet wurde, haben von den Kommunen rund 65% mit „Ja" und rund 35% mit „Nein"geantwortet.

Frage 3: Welche Ihrer besonderen Maßnahmen bei der Umsetzung sozialstaatlicher Pflichtaufgaben halten Sie für berichtenswert? (drei Nennungen nach Prioritäten290) Erste Priorität gaben von den Kommunen

­ rund 86% der Hilfe zur Arbeit.

Zweite Priorität gaben von den Kommunen

­ rund 60% den Beratungen und Unterstützungen (§ 17 BSHG) sowie der Aktivierung der Selbsthilfe,

­ rund 13% der Hilfe zur Arbeit,

­ rund 11% der Verbesserung der Situation von Obdachlosen/Nichtseßhaften sowie Stadtteilprojekten.

Es sei hingewiesen auf Schubert „Sozial- und Armutsberichte als neues Instrument der kommunalen Sozialverwaltung": Ergebnisse einer explorativen Umfrage des Vereins für Sozialplanung (VSOP), Hannover, NDV, Heft 3, 1995, S. 101 ff.

An dieser Stelle wird auf eine Darstellung der Angaben aus den einzelnen Kommunen verzichtet und auf die regionalen Problematisierungen und Niedersachsen-Karten in den einzelnen Kapiteln verwiesen.

Bei der Auswertung und Berechnung wurde als Basis von der Anzahl der jeweils zu den einzelnen Fragen eingegangenen Antworten ausgegangen. Es werden lediglich zweistellige Prozentangaben aufgeführt.

Dritte Priorität gaben von den Kommunen

­ rund 38% den Beratungen und Unterstützungen (§ 17 BSHG), der Aktivierung der Selbsthilfe, der Straßensozialarbeit pp.,

­ rund 10% der Verbesserung der Situation von Obdachlosen/Nichtseßhaften sowie der Wohnraumbeschaffung,

­ rund 10% der Seniorenhilfe sowie der Förderung von Betreuungen.

Frage 4: Welche Ihrer freiwilligen Aufgaben halten Sie für besonders berichtenswert?

(drei Nennungen nach Prioritäten291) Erste Priorität gaben von den Kommunen

­ rund 36% den Zuwendungen an Institutionen wie z. B. an Selbsthilfegruppen, Sozial-, Jugend-, Aussiedlerverbände, Frauenhäuser und Altenzentren,

­ rund 27% der Vergabe von Sozialpässen u. ä. sowie familienpolitischen Programmen.

Zweite Priorität gaben von den Kommunen

­ rund 33% den Zuwendungen an Institutionen wie z. B. an soziale Gruppierungen, Selbsthilfegruppen, Frauenhäuser und Jugendwerkstätten,

­ rund 17% der Vergabe von Sozialpässen u. ä. sowie Beförderungsgutscheinen für Rollstuhlfahrer,

­ rund 11% Programmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation.

Dritte Priorität gaben von den Kommunen

­ rund 58% den Zuschüssen an Institutionen wie z. B. an Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen, Vereine, Frauenhäuser, Suchtberatungsstellen sowie Behindertenfahrdienste.

Frage 5: Welche Ihrer besonderen Maßnahmen der räumlichen Entwicklung halten Sie für berichtenswert? (drei Nennungen nach Prioritäten292) Erste Priorität gaben von den Kommunen

­ rund 60% den Programmen zur Verbesserung der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftssituation,

­ rund 35% dem sozialen Wohnungsbau, der sozialen Stadterneuerung sowie der Verbesserung der Situation der Obdachlosen/Nichtseßhaften.

Zweite Priorität gaben von den Kommunen

­ rund 39% der Verbesserung des Wohnungsmarktes, der Stadtsanierung sowie der Verbesserung der Infrastruktur,

­ rund 33% Programmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation.

Dritte Priorität gaben von den Kommunen

­ rund 47% den Programmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation,

Auch hier wurde als Basis von der Anzahl der jeweils eingegangenen Antworten ausgegangen. Dargestellt werden nur zweistellige Prozentangaben.

Basis ist auch hier wieder die Anzahl der eingegangenen Antworten. Aufgeführt sind auch hier lediglich zweistellige Prozentangaben.