Die Stundensätze sind 35 DM 45 DM und 60 DM Die Betreuer bei den Betreuungsvereinen fallen alle unter die 60 DMRegelung

Die Stundensätze sind: 35 DM, 45 DM und 60 DM. Die Betreuer bei den Betreuungsvereinen fallen alle unter die 60 DM-Regelung. Für die Betreuungsstellen der Landkreise ist es sehr schwierig, geeignete Betreuer zu bekommen. Auch bisher langjährige erfahrene Betreuer, die engagiert und zur vollkommenen Zufriedenheit der Betreuungsstellen arbeiteten, können, obwohl sie qualifiziert sind, nur einen Stundensatz von 35 DM erhalten. Nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz ist es aber möglich, dass durch Landesrecht auch diese Personen nach Umschulung und Fortbildung so qualifiziert werden, daß sie höhere Stundensätze erhalten. Dies ist für die weitere Auswahl und Motivation vieler Bürgerinnen und Bürger dringend erforderlich.

In § 2 des Gesetzes über die Vergütung von Berufsvormündern ist in drei Absätzen jeweils bestimmt, welche Möglichkeiten durch Landesrecht geschaffen werden können, bereits langjährig arbeitende qualifizierte ehrenamtliche Betreuer zu qualifizieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was hat sie bisher getan, um die ab 1. Juli 1998 mögliche Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern zu ermöglichen?

2. Wie und in welchem Rahmen beabsichtigt sie, solche entsprechenden Umschulungen und Fortbildungen fortzuführen?

3. Ist sie bereit, langjährig tätigen und dadurch schon hochqualifizierte Betreuerinnen und Betreuern, die durch die Betreuungsstelle entsprechend begutachtet werden, eine höhere Qualifikation zuzuerkennen?

4. Abgeordnete Frau Mundlos (CDU) „Abbummeln" und „abhängen" von planmäßigen Unterrichtsstunden wegen erteilten Vertretungsunterrichts

Der Philologenverband Niedersachsen weist in einer Presseerklärung vom 17. Juli 1998 auf Probleme hin, die an anderen Schulformen, nicht aber am Gymnasium, auftreten: „So komme es an bestimmten Schulformen immer noch vor, dass ­ mit Duldung der Schulaufsicht ­ zum Ausgleich für zusätzlich geleistete Vertretungsstunden planmäßiger Unterricht abgebummelt werde und damit ausfalle." Dies belegen auch zahlreiche, wiederholte Klagen von betroffenen Eltern: Lehrkräfte lassen im Stundenplan vorgesehene Unterrichtsstunden der Schulkinder insbesondere in den Randstunden mit Billigung der Schulleitung und offensichtlich ohne Einschreiten der Schulaufsicht als Ausgleich für zusätzlich geleisteten Vertretungsunterricht einfach ausfallen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat sie es billigend in Kauf genommen, daß an bestimmten Schulformen zum Ausgleich für zusätzlich geleistete Vertretungsstunden planmäßiger Unterricht „abgebummelt" wird und damit ausfällt?

2. Welche konkreten, wie und wann wirksamen Maßnahmen wird sie ergreifen, damit Lehrkräfte nicht mehr im Stundenplan vorgesehene Unterrichtstunden der Schulkinder als Ausgleich für zusätzlich geleisteten Vertretungsunterricht ausfallen lassen?

3. Welche Maßnahmen empfiehlt sie insbesondere betroffenen Eltern, die feststellen müssen, dass der Unterricht ihrer Kinder ausfällt, weil Lehrkräfte im Stundenplan vorgesehene Unterrichtsstunden als Ausgleich für zusätzlich geleisteten Vertretungsunterricht ausfallen lassen?

5. Abgeordnete Frau Trost (CDU) Hochschulausgaben des Landes

Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf meine Anfrage „Förderung von Lehre, Forschung und Entwicklung in Niedersachsen" (4. Plenarsitzung der 14. Wahlperiode am 14. Mai 1998, Frage 22) die entsprechenden Hochschulausgaben des Landes nach den Ansätze des Mipla ausgewiesen.

Die Einsparauflagen des Landes für die niedersächsischen Hochschulen hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Frage meines Fraktionskollegen Althusmann (65. Plenarsitzung der 13. Wahlperiode am 17. Oktober 1996, Frage 8) dargelegt. Weiteres erläuterndes Zahlenmaterial wurde den Fraktionen in einem Schreiben der Niedersächsischen Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Helga Schuchardt, vom 13. November 1996 zur Verfügung gestellt. Demnach summieren sich die Einsparauflagen und Mittelkürzungen der niedersächsischen Hochschulen in den Haushaltsjahren 1995 bis 1998 auf nahezu 275 Mio. DM. Den Hochschulen erwuchsen darüber hinaus Vorbelastungen aus den Einsparkontingenten 1995/96 durch Zwischenfinanzierung bisher nicht erbrachter Stelleneinsparungen in Höhe von 19,2 Mio. DM 1996 und 14,2 Mio. DM 1997. In den Anmerkungen wird auf weitere Einsparauflagen verwiesen, die jedoch insgesamt nicht konkret quantifiziert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch waren entsprechend meiner Anfrage (Gesamthaushalt Hochschulausgaben, Anteil des Hochschulhaushaltes am Gesamthaushalt ­ jeweils in den Haushaltsjahren 1990 bis 1998) ausweislich der jeweiligen Haushaltsrechnungen bzw. der Haushaltsgesetze letzter Fassung die Hochschulausgaben des Landes?

2. Welche Belastungen durch Zwischenfinanzierung bisher ingesamt nicht erbrachter Stelleneinsparungen ergeben sich für die niedersächsischen Hochschulen im Haushaltsjahr 1998?

3. Auf welche Höhe summieren sich die bisher nicht quantifizierten Einsparauflagen (Anmerkung 3 und 4 des Schreibens vom 13. November 1996) sowie weitere nicht genannte Einsparauflagen beispielsweise durch die Kürzung der Ansätze für Bauunterhaltung im Nachtragshaushalt 1998 jeweils in den Haushaltsjahren 1995 bis 1998?

6. Abgeordnter Stratmann (CDU) Zusammenlegung von Justiz- und Innenministerium in Nordrhein-Westfalen

Mit der Wahl des neuen Ministerpräsidenten Clement in Nordrhein-Westfalen wurde auch die Organisation der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung einer Neustrukturierung unterworfen. In diesem Zusammenhang wurden das Justiz- und Innenministerium zusammengelegt.

Die Forderung nach Zusammenlegung des Innen- und Justizressorts hatte der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Wulff, Mitte 1996 auch für das Land Niedersachsen erhoben.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung des Abgeordneten Bartling ­ Drs. 13/2801

­ hat die damalige Justizministerin, Heidi Alm-Merk, am 20. Juni 1996 den Vorschlag des CDU-Fraktionsvorsitzenden auf Zusammenlegung der beiden Ressorts als „wenig durchdacht", als „Unsinn" und als „peinlicher Vorschlag" zurückgewiesen.

Die Ministerin wies ferner darauf hin, dass die Forderung in Fachkreisen nirgendwo ernsthaft diskutiert und schon gar nicht in die Tat umgesetzt werde. Der Vorschlag sei seit mehr als zehn Jahren dort geblieben, wo er hingehöre, nämlich in der Mottenkiste. Auch lägen der Landesregierung keine Erkenntnisse darüber vor, dass eine Zusammenlegung der klassischen Ressorts Justiz und Innen im Bund oder in anderen Bundesländern praktiziert, angestrebt oder gar in der fachlichen Diskussion ernsthaft erwogen worden sei, so die Ministerin in ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist es richtig, dass die Landesregierung bei ihrer am 20. Juni 1996 geäußerten Auffassung bleibt und damit auch das Verhalten der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für „peinlich" und „unsinnig" hält?