Finanzämter und Staatshochbauämter sind Behörden des Niedersächsischen

Nach einem Artikel des „Göttinger Tageblattes" vom 19.09.1998 hatte ein Malerbetrieb Arbeiten im Umfang von 35 000 DM an Gebäuden des Landes erledigt.

Seine Rechnungen vom 05.12.1997 wurden trotz ständiger schriftlicher und mündlicher Mahnungen erst fünf Monate später zum 11.05.1998 ­ also wesentlich später als der in § 16 Nr. 3 VOB/B festgelegten Zahlungsfrist von maximal zwei Monaten ­ vom Staatshochbauamt Göttingen bezahlt. Dabei soll der Handwerksmeister vom Staatshochbauamt u. a. damit vertröstet worden sein, daß keine Landesmittel zur Bezahlung vorhanden seien.

Eine Bezahlung der Rechtsanwaltskosten und der Verzugszinsen lehnt das Staatshochbauamt bis heute ab.

Gleichzeitig forderte das Finanzamt Göttingen den Malermeister auf, Steuern in Höhe von rund 13 000 DM zu bezahlen. Eine Stundung dieses Betrages wurde sogar mit Schreiben vom 13.02.1998 vom Finanzamt Göttingen abgelehnt.

Noch in ihrer Antwort (Drs. 13/2214) auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion vom 09.07.1996 hatte die Landesregierung erklärt: „Die niedersächsischen Bauverwaltungen weisen die Rechnungen nach umgehender und fachlicher Prüfung im Rahmen der Zahlungsfristen (gemeint maximal zwei Monate) an." Die Landesregierung hatte darüber hinaus erklärt, dass die Zahlungsfristen nach der VOB/B grundsätzlich eingehalten würden und ihr bisher keine konkrete Beschwerde von Unternehmen bekannt sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie das dargestellte Handeln zweier Behörden des Finanzministeriums zu Lasten eines Handwerksbetriebes und die möglichen Folgen für den Betrieb?

2. Wie will sie sicherstellen, dass in diesem bekannten Einzelfall der Malermeister vom Land entstandene Rechtsanwaltskosten und Verzugszinsen ersetzt erhält?

3. Mit welchen Maßnahmen will sie in Zukunft sicherstellen, dass derartige Benachteiligungen von Betrieben durch Behörden des Landes ausgeschlossen werden?

11. Abgeordneter Klein (GRÜNE) Hochseeschlepper „Oceanic" für Schiffssicherheit im Wattenmeer unentbehrlich

Am 31.10.1998 läuft die Charter für den Hochseeschlepper „Oceanic" aus, der für Notfalleinsätze vor der deutschen Nordseeküste zur Verfügung steht. Die niedersächsischen Inselgemeinden haben in ihrer Resolution vom 22.09.1998 darauf hingewiesen, dass mit einer Beendigung des Einsatzes ein dramatisches Sicherheitsdefizit eintritt, da die vorhandenen Mehrzweckkapazitäten des Bundes nicht geeignet sind, die „Oceanic" zu ersetzen.

Diese Einschätzung wird von vielen Fachleuten und auch vom Niedersächsischen Landtag geteilt, der erst im Februar dieses Jahres mit einer interfraktionellen Entschließung eine Verlängerung des Chartervertrages um mindestens fünf Jahre gefordert hat.

Es besteht die Befürchtung, dass für die niedersächsische Küste nachteilige Fakten geschaffen werden könnten, bevor eine handlungsfähige neue Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Option „Oceanic" wäre dauerhaft zerstört, wenn das Schiff kurzfristig verkauft wird und dabei Mannschaft und Know-how verloren gingen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sie der Bundesregierung den Landtagsbeschluß vom 19.02.1998 vermittelt, und welche Reaktionen sind darauf bisher erfolgt?

2. Was unternimmt sie, um zu verhindern, dass mit der Beendigung des Einsatzes der „Oceanic" zum 31.10.1998 ein Sicherheitsdefizit für die niedersächsische Nordseeküste eintritt?

12. Abgeordneter Dr. Winn (CDU) Belastung des Landeshaushaltes durch die von der Landesregierung beschlossene sogenannte Bleiberechtsregelung

Durch die mit Erlaß vom 18.10.1990 verkündete sogenannte „Bleiberechtsregelung" für Asylbewerber und andere Ausländer hatte die SPD-geführte Landesregierung 1990 noch kurz vor Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes des Bundes am 01.01.1991 rund 20 000

Ausländern, nach Angaben des damaligen Minister Trittin 30 000 Ausländern, ein dauerhaftes Bleiberecht in Niedersachsen verschafft.

Mit Beschluß vom 14. November 1990 wurde die Landesregierung aufgefordert sicherzustellen, dass durch die von ihr geplanten neuen aufenthaltsrechtlichen Regelungen für ehemalige Asylbewerber und Ausländer, die wegen Ereignissen in ihrem Herkunftsland bisher nicht abgeschoben weoden sind („Altfallregelung"), keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Kommunen entstehen.

In ihrer Antwort vom 06.03.1992 erklärte die Landesregierung, das Gesamtvolumen der Kostenerstattung belaufe sich voraussichtlich auf rund 100 Millionen DM.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Ist ihr bekannt, wie viele der ca. 20 000 Ausländer, die durch den Erlaß der Landesregierung vom 18.10.1990 mit einem dauerhaften Bleiberecht ausgestattet wurden, sich noch in Niedersachsen aufhalten?

Wenn ja, wie viele Ausländer halten sich noch in Niedersachsen auf?

2. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der angefallenen Kosten für die von der Bleiberechtsregelung betroffenen Ausländer seit 1990 bis heute?

3. Welche Maßnahmen hat die Niedersächsische Landesregierung bisher ergriffen, um sicherzustellen, daß das Gesamtvolumen der Kosten auf das geringstmögliche Maß begrenzt wird?

13. Abgeordnete Busemann, Klare (CDU) Unterrichtsausfall durch Kollegiumsausflüge

Im Rahmen der CDU-Hotline gegen Unterrichtsausfall an niedersächsischen Schulen haben Eltern wiederholt darüber geklagt, dass bereits unmittelbar nach Schuljahresbeginn eine Reihe von Schulen Kollegiumsausflüge während der Unterrichtszeit unternommen haben, die zu entsprechendem Unterrichtsausfall geführt haben. Von seiten der Landesregierung hat es zwar immer wieder Hinweise gegeben, dass diese Kollegiumsausflüge in die unterrichtsfreie Zeit verlegt werden sollen, getan hat sich jedoch offensichtlich bis heute nichts.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch schätzt sie den Anteil der niedersächsischen Schulen, die im letzten Schuljahr einen Kollegiumsausflug zur Unterrichtszeit gemacht haben?

2. Wie bewertet sie die Tatsache, dass bereits unmittelbar nach Schuljahresbeginn nachweislich Kollegiumsausflüge zur Unterrichtszeit stattgefunden haben, im Hinblick auf die damit verbundenen Beschwerden von Eltern über Unterrichtsausfälle?

3. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht sie, Kollegiumsausflüge nur noch in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden zu lassen?