Hochschule

Dezernenten der Schulbehörde. Letztere orientiert sich am neu entwickelten Leitbild der Schulaufsicht.

Für die Pilotphase zur Schulprogrammentwicklung (1998 bis 2001) sollen erziehungswissenschaftliche Fachbereiche der niedersächsischen Hochschulen für wissenschaftliche Begleitung und Evaluation gewonnen werden.

Zudem wird sich Niedersachsen 1999 bis 2004 an dem geplanten länderübergreifenden BLK-Programm „Qualitätsverbesserung durch Steigerung der Innovationsfähigkeit und Selbstwirksamkeit in Schulen und Schulsystemen" beteiligen.

Zu 3: Erfahrungen anderer Bundesländer zeigen, dass für die Schulentwicklung ­ insbesondere in der Anfangsphase ­ die Beratung durch speziell ausgebildete Personen sinnvoll sein kann. In Niedersachsen soll dabei auf Fachleute aus Schulbehörden und Schulen zurückgegriffen werden, die praktische Beratungs- und Fortbildungserfahrungen haben. Für diesen Personenkreis wird eine weiterqualifizierende Maßnahme durchgeführt, die theoretische Grundlagen zu ausgewählten Fragen der Schulentwicklungsberatung, schulpraktische Erprobungen und eine praxisbegleitende Reflexion verbindet. Das NLI bereitet derzeit eine Fortbildungsmaßnahme für die Beraterinnen und Berater für Schulentwicklung vor, diese wird Anfang 1999 beginnen. In diese Maßnahme sollen niedersächsische Hochschulen einbezogen werden.

Zu 4: Die Kommission „Schulentwicklung, Beratung und Fortbildung in Niedersachsen" sollte u.a. prüfen, „in welchem Maße die Schulaufsicht im herkömmlichen Sinn durch ein Unterstützungs- und Beratungssystem zu ergänzen ist und in welche Beziehung Aufsicht und Kontrolle einerseits sowie Beratung und Fortbildung andererseits unter dem Aspekt der Wirksamkeit für Personal- und Schulentwicklung zueinander zu bringen sind". Damit wurde die Debatte um eine eventuelle Trennung von Aufsicht und Beratung intensiv geführt. Sie hatte im Wesentlichen zum Ergebnis, dass die Trennlinie nicht zwischen Aufsicht einerseits und Beratung andererseits gesehen wird, sondern dass sie vielmehr innerhalb des weit aufgefächerten Bereichs der Beratung zu ziehen ist.

Die Kommission arbeitete heraus, dass zwei Beratungskontexte innerhalb der für Schule relevanten Beratung zu unterscheiden seien, und zwar die „aufsichtliche" und die „nichtaufsichtliche" Beratung.

Die Beratung durch die Schulbehörde im Rahmen der Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht ist „aufsichtliche" Beratung. Demgegenüber zählen die kollegiale Beratung in der Schule sowie die Beratung durch Angebote innerhalb und außerhalb der Schulbehörden, sofern sie durch die Schule bzw. einzelne Lehrkräfte nach eigenem Ermessen genutzt werden können, nach dieser Zuordnung zum „nicht-aufsichtlichen" Beratungsbereich. In beiden Fällen muss eine Schule oder eine Lehrkraft wirksame und praktische Unterstützung finden können.

Das Kultusministerium als Auftraggeber für diese Kommission stimmte deren Auffassung in Bezug auf unterschiedliche Beratungskontexte zu. Es folgte aber auch der Empfehlung der Kommission, die aufsichtliche und die nicht-aufsichtliche Beratung funktionell zu „entmischen". Konkret bedeutet dies, dass Schulen z. B. im Zusammenhang mit ihrer Schulprogrammentwicklung die Möglichkeit haben müssten, nicht die für sie zuständige Schulaufsichtsbeamtin oder den zuständigen Schulaufsichtsbeamten zurate zu ziehen, sondern eine andere Persönlichkeit ihrer Wahl.

Selbstverständliche Voraussetzung der Leitbildentwicklung für die Schulaufsicht war also, dass jedes aufsichtliche Handeln immer mit Beratung einhergeht, und dass gerade eine moderne Aufsicht, eine moderne Verwaltung diesen Aspekt besonders betonen muss, insbesondere im Hinblick auf ihren Auftrag zur Organisations- und Personalentwicklung.

Gleichzeitig ist es für die Schulen aber auch wichtig, Beratungskompetenz außerhalb der Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/244

Verwaltungshierarchie einholen zu können. Daraus einen Gegensatz oder eine Unvereinbarkeit zu konstruieren, ist nicht sachgerecht.

Der dritte Teil der Frage bezieht sich auf einen Teilaspekt, auf die Orientierung der Angebote am regionalen Bedarf. Diesem Aspekt wurde bereits mit der Neuorganisation der Regionalen Fortbildung 1993 Rechnung getragen. Zur schul- und ortsnahen bedarfsorientierten Wahrnehmung der Fortbildungsaufgaben ist jeder Regierungsbezirk in Fortbildungsregionen gegliedert. Auch mit dem Erlass zur Regionalen Fortbildung werden als Ziele und Aufgaben u.a. genannt: die „Orientierung der Fortbildung am Bedarf der Schulen, an den Bedürfnissen des Schulpersonals, der Schülerinnen und Schüler und an bildungspolitischen Vorgaben" und die „Entwicklung von Fortbildungskonzepten auf der Grundlage regionaler Besonderheiten". Durch die Bündelung der unterschiedlichen Beratungs- und Fortbildungspotenziale und die Einrichtung einer Koordinierungsgruppe beim Dezernat 401 wird ein erster wesentlicher Schritt getan. Es ist u. a. Aufgabe der künftigen Beratungsagenturen, Bedarfserhebungen vorzunehmen.

Zu 5: Um die in diesem Abschnitt gestellten Fragen nach dem individuellen Fortbildungsverhalten von Personen und Gruppen exakt beantworten zu können, müsste eine personenbezogene Lehrer-Statistik geführt werden, die die Fortbildungsaktivitäten aller Lehrkräfte erfasst. Dies ist nicht der Fall.

Die Fortbildungsplanung orientiert sich deshalb an kleineren Recherchen und Studien sowie an Aussagen wissenschaftlicher Untersuchungen, wie sie z. B. aus NRW (1992) und Hessen (1997) vorliegen: Z.B. liegt die Fortbildungsaktivität in NRW je nach Schulform zwischen 85 und 98 % aller Lehrkräfte innerhalb der letzten 5 Jahre; auf ein Jahr bezogen sind es zwischen 57 und 73 %. Der Zeitaufwand für Fortbildung beträgt auf die Gesamtzahl aller Lehrkräfte bezogen, also auch derjenigen, die nicht teilnahmen, je nach Schulform zwischen 4,8 und 10,9 Tage im Jahr.

Auch in Hessen wird eine hohe Fortbildungsaktivität festgestellt (78 % auf zwei Jahre berechnet). Die höchste Aktivität liegt übrigens bei denen vor, die mit ihrer Arbeitssituation zufrieden sind, gefolgt von den Unzufriedenen. Die „Weder-noch-Gruppe" zeigt die geringste Aktivität. Der erhobene Zeitaufwand für Fortbildung liegt bei knapp 5 Std. pro Woche für alle Fortbildungsaktivitäten zusammen, einschließlich der Fachlektüre. Ein großer Teil der Befragten würde jedoch gern mehr Zeit in Fortbildung investieren.

a) Insgesamt, also nicht personenbezogen, wurden im Jahr 1997 auf allen drei Ebenen der Fortbildung ­ der schulinternen, regionalen und der zentralen Fortbildung ­ rund 70 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gezählt. Bei ca. 75 000 Lehrerinnen und Lehrern (öffentliche Schulen + Schulen in freier Trägerschaft) wären das 93 %. Diese Zahl ist aber nicht aussagekräftig, weil dabei zahlreiche Mehrfachzählungen enthalten sind. Diese Mehrfachzählungen könnte nur eine personenbezogene Statistik auflösen.

Einem realistischen Wert kann man sich jedoch annähern.

Die schulinterne Fortbildung enthält kaum Mehrfachzählungen. 1997 haben daran 23 527 Lehrkräfte teilgenommen. Das sind 31,4 % der rund 75 000 Lehrerinnen und

1. Haenisch: Lehrerarbeit und Lehrerfortbildung. Hrsg. vom Landesinstitut für Schule und Weiterbildung. Soest 1992, S. 28 u.

247 f.

2. Wolf/Göbel-Lehnert/Chroust: Lehrerfortbildung in Hessen. Eine empirische Bestandsaufnahme aus Lehrersicht. Hessisches Institut für Lehrerfortbildung in Kooperation mit der Universität Marburg. Marburg 1997, S. 86 4

Lehrer. Da gerade in dieser Fortbildungsform im Durchschnitt 83 % des Kollegiums teilnehmen, werden auch Personen erreicht, die sich selten oder gar nicht für die regionale oder zentrale Fortbildung interessieren.

In der regionalen Fortbildung werden die Teilnehmerdaten nur für die verwaltungsmäßige Aufgabenerledigung (Einladungsverfahren) erfasst, danach gem. Auflagen des Datenschutzes gelöscht. Im Jahr 1997 haben 30 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Kurse besucht (Mehrfachzählungen!). Wenn man annimmt, dass jeder Zweite doppelt gezählt wurde, bleiben immer noch 22 000 Personen (29,3 %).

Die NLI-Statistik erfasst in der zentralen Fort- und Weiterbildung einige Teilnehmerdaten, jedoch kursbezogen, also anonym. Die Teilnehmerlisten werden nicht in eine Datenbank übertragen. Ein Rückschluss auf das individuelle Fortbildungsverhalten ist so nicht möglich, damit auch keine Aussage über die Mehrfachteilnahme an Fortbildung. „Fortbildungsabstinenz" wird vom NLI nicht erhoben. Im Jahr 1997 haben 14 421 Lehrkräfte teilgenommen. Bei der Annahme, dass jeder Dritte doppelt gezählt wurde, bleiben immer noch 12 018 Personen, die aktiv zentrale Fort- und Weiterbildung nutzen.

Die „bereinigten" Teilnahmesummen der drei Fortbildungsebenen (ca. 43 000 fortbildungsaktive Personen) können nun wiederum nicht einfach addiert werden, weil ja angenommen werden muss, dass zahlreiche Lehrkräfte sowohl schulinterne als auch regionale und zentrale Fortbildungsveranstaltungen besuchen. Ein Anteil Mehrfachzählungen ist noch abzuziehen. Bei der Annahme von einem Drittel Doppelzählungen blieben schließlich 35 834 fortbildungsaktive Einzelpersonen im Jahr (48 % der Gesamtzahl der Lehrkräfte). Fazit: Bei vorsichtiger Schätzung nahmen 1997 knapp die Hälfte aller niedersächsischen Lehrkräfte aktiv an Fortbildung teil.

b) Die Frage ist nicht zu beantworten, da keine personenbezogene Statistik geführt wird.

Aus den o. g. wissenschaftlichen Untersuchungen wissen wir, dass der Anteil der Mehrfachteilnahme abhängig vom Erhebungszeitraum hoch ist. (Hessen: 78 % der Befragten haben in zwei Jahren an mindestens einer Veranstaltung teilgenommen, 56 % an mehr als zwei Veranstaltungen; nach Aktivitätsgruppen: hohe Aktivität 24 %, mittlere Aktivität 51 % und geringe Aktivität 26 %)

c) Die tatsächliche individuelle Verweildauer könnte nur mit einer personenbezogenen Statistik erfasst werden. Einen Annäherungswert ergibt die Durchschnittsdauer einer Fortbildungsveranstaltung.

In der zentralen Fort- und Weiterbildung arbeitet ein Teilnehmer bzw. eine Teilnehmerin im Durchschnitt etwa 4,3 Tage, in der regionalen Fortbildung 1,5 Tage, in der schulinternen Fortbildung sind es 1,6 Tage. Mehrfachteilnahme ist dabei nicht berücksichtigt. Bei einem Soll von ca. 230 Arbeitstagen sind das zwischen 3,5 % und 8,3 % der Jahresarbeitszeit für die fortbildungsaktiven Lehrkräfte.

Zu 6: Da die Zeitdauer von Lernprozessen im Rahmen der Fortbildung weder einen Hinweis auf deren Effizienz noch auf die Wirksamkeit der Umsetzung der Lernergebnisse in konkrete Schulentwicklung gibt, ist eine quantifizierende Antwort auf beide Teilfragen ohne jeden Aussagewert.

Zu 7: Die Arbeitszeit der Lehrkräfte ist schon seit längerem so ausgestaltet, dass sie den Erfordernissen der Praxis auch im Hinblick auf die notwendige Flexibilität der Aufgabenwahrnehmung in den verschiedenen Arbeitsbereichen angemessen Rechnung trägt.