Parkraumbewirtschaftung an der Medizinischen Hochschule Hannover

Seit dem 1. August 1997 ist an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eine Parkraumbewirtschaftung durch die Central Parking System Deutschland (CPSD) eingeführt worden. An deren Parkraumbewirtschaftung ist von verschiedenen Seiten Kritik geübt worden. Die Modalitäten der Vertragsbindung zwischen MHH und CPSD sind intransparent. Beschäftigte der MHH sind von Parkgebühren befreit, Patientinnen und Patienten dagegen müssen z. B. bei langen Wartezeiten zum Teil hohe Gebühren zahlen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Grunde wurde für die Beschäftigten der MHH kein Job-Ticket eingeführt, obwohl dies im Zusammenhang mit der Parkraumbewirtschaftung diskutiert und umgesetzt werden sollte?

2. Wie hoch waren und sind die seitens der MHH für die jetzige Parkraumbewirtschaftung zu erbringenden Investitionskosten?

3. Wie hoch sind die bisherigen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung a) für die private Firma CPSD, b) für die MHH?

4. Wie hoch sind die laufenden Kosten der Parkraumbewirtschaftung a) für die Firma CPSD, b) für die MHH?

5. Welche Nutzergruppen müssen für das Parken auf den von der MHH an die CPSD vergebenen Flächen bezahlen, welche nicht?

6. Hält sie die Heranziehung von Patientinnen und Patienten der MHH mit akuten wie auch chronischen Erkrankungen oder Eltern schwerkranker Kinder zu Parkgebühren von 20 DM und mehr bei Wartezeiten von zum Teil 4 bis 5 Stunden und viermaligem Kommen angesichts der erhöhten Selbstkostenbeteiligung bei Medikamenten, dem Krankenhausnotopfer und abzusehenden weiteren Steigerungen der Lohnnebenkosten für vertretbar und gerecht?

7. a) Welche Maßgaben der Landesregierung haben zum Entschluß des Senats der MHH beigetragen, den an der MHH befindlichen Parkraum privat bewirtschaften zu lassen?

b) Warum war es der MHH nicht möglich, die Parkraumbewirtschaftung eigenständig ohne Subunternehmer durchzuführen?

c) Gab es für die Bewirtschaftung des Parkraums eine öffentliche und europaweite Ausschreibung?

d) Gab es hierzu eine Beschlußfassung des Senats?

e) Welche zeitlichen und inhaltlichen Modalitäten wurden mit der Fa. CPSD vereinbart?

8. Hält die Landesregierung Bemühungen zur Umsteuerung des privaten Anfahrverkehrs der Beschäftigten der MHH auf öffentliche Verkehrsmittel für sinnvoll? Welche Anstrengungen hat sie hierzu 1997 und 1998 unternommen?

9. Wie und von wem werden Anträge auf Erlaß der Gebühren bearbeitet und entschieden, in welchen Fällen werden die Parkgebühren erlassen?

10. Wer setzt die Höhe der Gebühren fest, und ist hier in absehbarer Zeit mit einer Änderung zu rechnen?

11. Hält sie die Heranziehung des Direktanlieferverkehrs zu Parkgebühren für gerechtfertigt?

12. Wer hat die Befugnis zum Abschleppen von Autos von den Parkplätzen an der MHH, und wie viele Autos wurden bisher abgeschleppt?

Im Jahre 1993 hat die Landesregierung für verschiedene Einrichtungen Job-Tickets eingeführt, deren Benutzung zu einer regelmäßigen und dauerhaften Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln führen und damit zu einem umweltfreundlichen Verkehrsverhalten beitragen soll. An der Medizinischen Hochschule Hannover wurde von der Einführung eines Job-Tickets abgesehen, da nach einer Umfrage weniger als 1000 von insgesamt 6000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MHH bereit waren, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Ein weiterer Grund war die fehlende Möglichkeit, die Benutzung der Parkflächen der MHH zu reglementieren. Die MHH hat daraufhin, auch unter Sicherheitsaspekten zur Verbesserung der Überwachung des Hochschulgeländes, eine Konzeption zur Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und diese nach Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einem privaten Dienstleistungsunternehmen zur Bewirtschaftung übertragen. Nach teilweise nicht unerheblichen Anlaufschwierigkeiten organisatorischer und technischer Art hat sich das System mittlerweile im Routinebetrieb bewährt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Nach einer Modellrechnung des Nieders. Finanzministeriums aus dem Jahre 1995 würde sich das jährliche Defizit des Modellversuchs bei Teilnahme der MHH um rund 667 000 DM erhöhen. Dabei ist eine Akzeptanz von 50 % der Bediensteten angenommen worden; nach einer Umfrage an der MHH wollten sich sogar nur 13 % der Bediensteten an einem Job-Ticket beteiligen. Dieser zusätzliche Fehlbedarf kann nicht durch Landesmittel gedeckt werden.

Zu 2: Es sind Gesamtinvestitionskosten von 802 600 DM entstanden.

Zu 3 a: Aufgrund der Vertragsgestaltung mit der Firma CPSD, wonach die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses vertragliche Nebenpflicht ist, können die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung für die Firma CPSD nicht bekannt gegeben werden.

Zu 3 b: Die MHH erzielte bis einschl. Juli 1998 Einnahmen in Höhe von 460 000 DM.

Zu 4 a: Die laufenden Kosten der Parkraumbewirtschaftung für die Firma CPSD beinhalten Aufwendungen für Personal, Parkscheine und Parkkarten, Telefon, Versicherungen, Reparaturen, Wartung der technischen Betriebseinrichtungen (Schranken, Rolltore der Tiefgaragen, Feuerlöscher, Park-Geräte) sowie teilweise Kosten für die Beschilderung und Fahrbahnmarkierung. Diese Kosten betrugen nach einer Mitteilung der Firma CPSD von Juli 1997 bis Juli 1998 503 030 DM.

Zu 4b: Für die MHH entstehen laufende Personalkosten für einen Sachbearbeiter der VergGr. V c zu 50 % seiner Arbeitszeit (34 913 DM pro Jahr).

Zu 5: Der folgende Nutzerkreis der MHH hat das Recht, jederzeit kostenfrei zu parken: Bedienstete der MHH, Studierende der MHH, Schülerinnen und Schüler an der MHH, Mieter der MHH-Wohneinrichtungen und des Studentenwohnheimes, Beschäftigte der MHH mit arbeitnehmerähnlichen Verträgen, z.T. ehrenamtlich Tätige sowie die Doktoranden der MHH, außerdem Schwerbehinderte mit blauem Berechtigungsausweis. Alle übrigen Nutzer der Parkanlage sind verpflichtet, Parkgebühren zu entrichten.

Zu 6: Im Vergleich zu städtischen und in Parkhäusern gebräuchlichen Tarifen sind die Parkgebühren an der MHH vertretbar. Sie sind wie folgt gestaffelt:

Bis zu einer halben Stunde: ohne Gebühr, pro Stunde: 1,00 DM, über 5 Stunden: 5,00 DM.

Der letztgenannte Betrag stellt gleichzeitig die maximale Parkgebühr für einen Kalendertag dar.

Zu 7 a und b: Zu der Entscheidung beigetragen haben die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.

Anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hat die MHH festgestellt, dass die Lohnkosten der MHH für erforderliches Personal erheblich höher ausgefallen wären als bei einer Fremdvergabe. Durch den Vertrag mit der Firma CPSD entfallen für die MHH außerdem die Reparatur- und Wartungskosten sowie die Kosten für die Erneuerung von ParkGeräten.

Zu 7 c: Die Auswahl wurde auf der Grundlage von Angeboten getroffen, da die Summen der zu erwartenden Einnahmen im voraus nicht abzuschätzen waren und ein hohes Maß an fachlichem und technischem Spezialwissen vorausgesetzt wurde.

Zu 7 d: Eine Beschlussfassung des Senats war hierzu nicht erforderlich.

Zu 7 e: Der Pachtvertrag mit der Firma CPSD endet am 31. Juli 2000 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Der Pächter bewirtschaftet alle Einstellplätze der MHH incl. der Tiefgaragen.

Zu 8: Nach der verkehrs- und umweltpolitischen Zielsetzung des Modellversuchs Job-Ticket wäre es wünschenswert, auch für die Beschäftigten der MHH eine Verkehrsverlagerung vom privaten Pkw zum öffentlichen Personennahverkehr herbeiführen zu können. Es wurden in den beiden vergangenen Jahren hierzu vorbereitende Gespräche mit dem GVH geführt, die allerdings bisher zu keinem zufriedenstellenden Angebot für die MHH geführt haben.

Zu 9: Eine einheitliche Regelung wurde durch die MHH getroffen und umgesetzt; auf die Ausführungen zu 5 wird hingewiesen. Es ist nicht vorgesehen, in Einzelfällen auf die Parkgebühren zu verzichten.

Zu 10: Die Gebühren wurden durch Anfragen bei Betreibern ähnlicher Anlagen im Raum Hannover (Flughafen Hannover, Union Boden GmbH) ermittelt und durch die MHH festgelegt. Eine Gebührenerhöhung ist derzeit nicht geplant.

Zu 11: Angesichts der Tatsache, dass die jeweils erste halbe Stunde des Aufenthaltes auf dem Parkgelände der MHH kostenfrei ist und für kurze Direktanlieferungen genutzt werden kann, wird die Regelung für gerechtfertigt gehalten.

Zu 12: Von den auf dem Gelände der MHH ausgewiesenen Parkplätzen werden Autos abgeschleppt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieses ist gegeben bei unberechtigtem Parken auf einem ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplatz,

Parken vor und in Feuerwehrzufahrten und Rettungswegen,

Parken vor und in der Einfahrt zu den Tiefgaragen.

Die Befugnisse hierfür wurden der Firma CPSD übertragen, die in Abstimmung mit der Haus- und Liegenschaftsabteilung tätig wird. Es müssen ca. 8 bis 10 Autos an einem durchschnittlichen Werktag von den o.g. Stellplätzen abgeschleppt werden.