Umsetzung der sogenannten Innovationsoffensive an niedersächsischen Hochschulen

Landesregierung und Landeshochschulkonferenz haben in einer gemeinsamen Erklärung eine sogenannte Innovationsoffensive an den niedersächsischen Hochschulen vereinbart, die ein Mittelvolumen von 54 Mio. DM vorsieht, welches die Landesregierung und die Hochschulen je zur Hälfte aufbringen sollen. Die Mittel sind in drei sogenannte Pools aufgeteilt. Die entsprechende Umsetzung muss bereits im Landeshaushalt 1999/2000 erfolgen. Deshalb steht die konkrete Umsetzung jetzt zur Diskussion.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien und in welcher Höhe müssen die einzelnen Hochschulen zusätzlich zu den bereits bestehenden Einsparauflagen u.a. über das Hochschulstrukturkonzept und die globale Minderausgabe Mittel für die „Innovationsoffensive" abliefern?

2. In welchem Verfahren wurde dies festgelegt, und wie und wann wurden die einzelnen Hochschulen dabei eingebunden bzw. unterrichtet?

3. Warum ist nicht sichergestellt, dass die von den einzelnen Hochschulen aufgebrachten Mittel auch den jeweiligen Hochschulen verbleiben?

4. Welche konkreten für Pool I und Pool III wirksamen Einzelmaßnahmen haben die einzelnen Hochschulen in welcher Höhe bereits vorgelegt, damit diese wie erforderlich im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 1999/2000 berücksichtigt werden können?

5. Welche davon sind nach welchen Kriterien von wem „anerkannt" worden?

6. Wird das Land die entsprechende Gegenfinanzierung im Rahmen der Haushaltsaufstellung leisten?

7. Handelt es sich bei den von der Landesregierung in Aussicht gestellten Landesmitteln für Pool II und III um zusätzliche Landesmittel oder nur um Umschichtungen im Haushalt des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur?

8. Inwieweit wird der von der Landesregierung angeblich angestrebte Umfang von 18 Mio. DM und von 9 Mio. DM für Pool III erreicht?

9. Wer entscheidet nach welchen Kriterien und ggf. nach welchen Quoten, welche „innovativen Maßnahmen" an den einzelnen Hochschulen aus Pool I, Pool II und Pool III gefördert werden sollen?

10. Welche Fristen und Bearbeitungszeiträume sind vorgesehen?

11. Wie sind die einzelnen Hochschulen darüber informiert worden?

12. Ist bereits über konkrete einzelne „innovative Maßnahmen" entschieden worden?

13. Wenn ja, an welchen Hochschulen mit welchem Finanzvolumen für welches Projekt?

14. Wenn nein, wann ist angesichts der notwendigen Aufstellung des Landeshaushaltes 1999/2000 mit Entscheidungen zu rechnen?

15. Sind von der sogenannten Innovationsoffensive auch die Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter betroffen?

16. Hält die Landesregierung in diesem Zusammenhang an ihrer Vorstellung fest, Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter in Stipendien umzuwandeln?

17. Wie haben sich die einzelnen Hochschulen des Landes, insbesondere die mit ingenieur- und naturwissenschaftlichen Disziplinen, zu diesem Vorhaben geäußert?

18. Gibt es ggf. bereits Kriterien und Quoten für die Umsetzung einer derartigen Umwandlung und eine entsprechende Umsetzung im Rahmen der Vorbereitung des Landeshaushaltes 1999/2000?

Am 17. September 1997 haben der Niedersächsische Ministerpräsident und der Vorsitzende der Landeshochschulkonferenz eine gemeinsame Erklärung über eine Innovationsoffensive an den niedersächsischen Hochschulen unterzeichnet. Ziel dieser gemeinsamen Erklärung ist es, Anreize für eine Umschichtung von Hochschulressourcen in innovative Projekte zu geben sowie Planungssicherheit für die Hochschulen herzustellen. Die gemeinsame Erklärung sieht vor, dass an der Aufbringung des Gesamtvolumens der Innovationsoffensive in Höhe von 54 Mio. DM die Hochschulen und das Land mit jeweils 27 Mio. DM beteiligt sind. Diese Gesamtsumme soll in drei Pools aufgeteilt werden.

Pool I im Umfang von 18 Mio. DM bezieht sich auf die Umschichtung von Mitteln in den jeweiligen Hochschulkapiteln. Die Hochschulen sollen diese Mittel in der Weise aufbringen, dass sie im Gegenwert von 18 Mio. DM Innovationen in Forschung und Lehre darstellen und finanzieren (hochschulinterne Innovationen).

Die Mittel für diese hochschulinternen Innovationen verbleiben den jeweiligen Hochschulen.

Pool II im Umfang von 18 Mio. DM bezieht sich auf Mittel, die das Land für leistungssteigernde und innovative Maßnahmen in den Hochschulen (hochschulübergreifende Innovationen) in drei Jahresraten ab 1999 bereitstellen soll. Die Mittel sollen zentral im MWK-Haushalt veranschlagt werden.

Pool III im Umfang von 18 Mio. DM bezieht sich auf Mittel, die die Hochschulen und das Land zeitgleich zur Verstärkung des ebenfalls zentral im Haushalt des MWK ausgewiesenen Forschungs- und Berufungspools aufbringen sollen, und zwar jeweils 9 Mio. DM in drei Jahresraten beginnend ab dem Haushaltsjahr 1999.

Dieses vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:

Die Hochschulen sollen zum Aufbau des Pools III Mittel im Gesamtumfang von 9 Mio. DM aufbringen. Zur Festlegung des Anteils der einzelnen Hochschulen an der Aufbringung sowohl des Pools I als auch des Pools III überprüften aus Hochschul- und MWKVertretern zusammengesetzte Arbeitsgruppen ausgewählte Handlungsfelder; sie konnten sich jedoch nicht auf Einzelvolumina verständigen. Daher wurde die Entscheidung hierüber auf die zur Koordinierung eingesetzte Steuerungsgruppe (Hochschulleitungen von fünf Universitäten und drei Fachhochschulen, Sprecherin der Hochschulfrauenbeauftragten, Vertreterinnen und und Vertreter des MWK) übertragen. Für die einzelnen Hochschulen ergeben sich danach folgende Beträge für Pool III, die in 3 Jahresraten (1999 bis 2001) abzuführen sind.

Die Innovationsoffensive an den niedersächsischen Hochschulen beruht auf der gemeinsamen Erklärung des Ministerpräsidenten und des Vorsitzenden der Landeshochschulkonferenz. Die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen und die Festlegungen der Steuerungsgruppe wurden daher in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Landeshochschulkonferenz erörtert, in der alle Hochschulen des Landes Niedersachsen kraft Gesetzes vertreten sind. In ihrer Sitzung am 09.02.1998 hat die Steuerungsgruppe den endgültigen Vorschlag für die Verteilung der Umschichtungsbeträge auf die einzelnen Hochschulen verabschiedet. Das Ergebnis wurde allen Hochschulen mit Erlaß des MWK vom 12.02.1998 mitgeteilt.

Die Mittel des Pools I verbleiben den jeweiligen Hochschulen.

Die Notwendigkeit der zentralen Veranschlagung und Bewirtschaftung der Mittel der Pools II und III ergibt sich aus den vorgesehenen Verwendungsbereichen.

Ein Teil der Mittel dient der Umsetzung hochschulübergreifender Konzepte, z. B. der Umsetzung der Empfehlungen der AG Lehramt und des erweiterten Fachhochschul1) überproportional wegen Umschichtungskonzept Lehramt; hinsichtlich des Ausgleichs vgl. zu 4.