Mangelhafte Unterrichtsversorgung an der Orientierungsstufe Birkenstraße, Landeshauptstadt Hannover

Die Elternvertreter der Orientierungsstufe Birkenstraße befürchten eine weitere schwerwiegende Beeinträchtigung der Ausbildung ihrer Kinder durch zunehmende Unterrichtsausfälle. Weiter beklagen sie, dass landesweit bei der Bearbeitung der Unterrichtsversorgung durch das Kultusministerium die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Pflicht, die Gleichbehandlung aller Kinder im Lande zu sichern, nicht beachtet würden.

An der Orientierungsstufe Birkenstraße ist es insbesondere im zweiten Schulhalbjahr zu erheblichen Unterrichtsausfällen gekommen. Zeitweilig wurden nur noch 77 % des vorgesehenen Unterrichts erteilt. Die einzige in Aussicht genommene Maßnahme der Bezirksregierung bestand darin, Lehrkräfte von anderen Schulen abzuordnen mit der Folge, daß an diesen Schulen weitere erhebliche Unterrichtsausfälle zu verzeichnen gewesen wären. Zum Schuljahresbeginn 1998/99 wurde eine Unterrichtsversorgung von ca. 96 % in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang hat die Bezirksregierung Hannover deutlich gemacht, dass bereits jetzt keinerlei Kapazitäten für Vertretungslehrkräfte mehr vorhanden sind, weil die vorgesehenen 42 Lehrerwochenstunden für Grundschulen, Orientierungsstufen, Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen für drei schwer erkrankte Lehrkräfte benötigt werden. Für weitere krankheitsbedingte Ausfälle wurde offensichtlich keine Vorsorge getroffen.

Dies gilt nach Aussagen der Eltern nach einer Rücksprache im Kultusministerium offensichtlich landesweit. Das Kultusministerium geht von einem Krankenstand von etwa 5 % aus, ohne dafür konkrete Vorsorge zu treffen. Offensichtlich werden die betroffenen Schulen mit diesen Problemen allein gelassen, da seitens der Landesregierung keine zusätzlichen Kapazitäten bereitgestellt werden bzw. die vorhandenen nicht ausreichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat sie gegen die erheblichen Unterrichtsausfälle an der Orientierungsstufe Birkenstraße im zweiten Schulhalbjahr keine wirksamen Maßnahmen ergriffen?

2. Warum haben die einzigen in Aussicht genommenen Maßnahmen darin bestanden, Lehrkräfte von anderen Schulen abzuordnen mit der Konsequenz, dass an den betroffenen anderen Schulen die Unterrichtsversorgung sinken würde, womit ein Loch gestopft würde, indem man ein anderes aufreißt?

3. Mit welcher Unterrichtsversorgung kann die Orientierungsstufe Birkenstraße zum Schuljahresbeginn rechnen?

4. Da nach Aussagen der Bezirksregierung Hannover die für Grundschulen und andere Schulformen vorgesehenen 42 Lehrerwochenstunden für Feuerwehrlehrkräfte bereits jetzt verbraucht sind, was soll dann an den betroffenen Schulen im Regierungsbezirk Hannover geschehen, wenn weitere Lehrkräfte für einen längeren Zeitraum erkranken?

5. Warum sind die Mittel für Feuerwehrlehrkräfte so knapp bemessen, dass sie offensichtlich zum Schuljahresbeginn bereits weitgehend verplant oder bereits vollständig verbraucht sind?

6. Wenn der Krankenstand seit Jahren im Landesdurchschnitt etwa 5 % beträgt, warum hat die Landesregierung keine Vorsorge durch Bereitstellung einer entsprechenden Vertretungsreserve getroffen?

7. Wie können vorab auf einzelne Regierungsbezirke und Schulformen bezogene, völlig differenzierte Kontingente für Feuerwehrlehrkräfte bereitgestellt werden, wenn der schul- und regionalspezifische Unterrichtsausfall beispielsweise durch langfristige Erkrankung nicht vorhersehbar ist?

8. Wenn sich nach Aussagen der Landesregierung die Unterrichtsversorgung zukünftig weiter verschlechtern wird, wie wird sie sicherstellen, dass wenigstens der Mangel gleichmäßig und annähernd gerecht verteilt wird?

Nach der Aufgabenverteilung innerhalb der Niedersächsischen Landesverwaltung treffen die Bezirksregierungen die Personalentscheidungen und die konkreten Regelungen für die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen im Rahmen allgemeiner Vorgaben in eigener Verantwortung. Die Schulbehörde vor Ort ist mit den standortspezifischen Gegebenheiten am besten vertraut. Es ist daher ihre Aufgabe, an den ihnen unmittelbar unterstellten Schulen eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Der Ausgleich ist von den Bezirksregierungen für die ihnen unterstellten Schulen insbesondere durch Abordnungen und Versetzungen vorzunehmen. Es ist ihre Aufgabe, bei akuten Fällen unmittelbar, spätestens jedoch zum jeweils nächsten Einstellungstermin durch geeignete Personalmaßnahmen die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen an den durchschnittlichen Versorgungsstand des Regierungsbezirks anzupassen.

Ein Abweichen der täglichen Ist-Werte von den in der Statistik ausgewiesenen ist der Normalfall, da in jeder Schule immer wieder kurzfristige Ausfälle von Lehrkräften zu verzeichnen sind. Krankheitsbedingte Ausfälle kommen in Schulen ähnlich häufig vor wie in anderen Bereichen. Das ist ein Problem, mit dem Schulen schon immer zurechtkommen mussten, da es nicht möglich ist, jeden Unterrichtsausfall sofort und vollständig durch die Bereitstellung von Ersatzlehrkräften zu kompensieren. Unterrichtsausfälle im laufenden Schulhalbjahr sind grundsätzlich mit den vorhandenen Lehrkräften abzudecken. Hierzu gibt es die Möglichkeit des flexiblen Unterrichtseinsatzes. Bei längerfristigen Ausfällen sind erforderlichenfalls Abordnungen oder Versetzungen durchzuführen.

Nur in besonders schwer wiegenden Fällen, wenn die Unterrichtsversorgung deutlich unterschritten wird oder in einem Fach ein gravierender Mangel entsteht, können im Rahmen eines begrenzten Kontingents Vertretungslehrkräfte als („Springer-" oder „Feuerwehr-Lehrkräfte") eingesetzt werden.

Abweichend von den in der Kleinen Anfrage genannten Daten stehen im 1. Schulhalbjahr 1998/99 im Bereich der Bezirksregierung Hannover für die Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen und Orientierungsstufen 65 Vertretungsverträge für Feuerwehr-Lehrkräfte zur Verfügung, das entspricht 1168 Lehrerwochenstunden. Im 2. Schulhalbjahr stehen 87

Verträge (1557 Lehrerwochenstunden) zur Verfügung.

Diese Vertretungsmöglichkeiten und die im Bereich der oben genannten Schulformen im Bezirk Hannover eingesetzten 108 „Springer-Lehrkräfte" müssten bei flexiblem Einsatz ausreichend sein, um längerfristige krankheitsbedingte Ausfälle in diesem Schuljahr aufzufangen. Insofern hat die Landesregierung in diesem Bereich durchaus eine Vorsorge getroffen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1: Die Bezirksregierung Hannover ist im Fall der Orientierungsstufe Birkenstraße ihrer Ausgleichspflicht für die Unterrichtsversorgung nicht nachgekommen. Die Schulen im Bereich der Stadt Hannover waren zum Stichtag der Statistik am 9. Februar 1998 mit 97,8 % versorgt, dabei war der Ausgleich zwischen den Gymnasien (104,4 %) und den anderen Schulen noch immer unbefriedigend gelöst. Hier hätten ausreichend Ausgleichsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden.

Die Bezirksregierung Hannover berichtet, dass sie auf Ausgleichsmaßnahmen nach Rücksprache mit dem Schulleiter verzichtet hat, da es ihr nicht gelungen ist, der Orientierungsstufe Lehrkräfte mit den von der Schule gewünschten Fächern anzubieten. Der Bezirksregierung ist deutlich gemacht worden, dass dies keine akzeptable Erklärung für den Verzicht auf Ausgleichsmaßnahmen ist.

Zu 2: Da allein im Bereich der Gymnasien in der Stadt Hannover gegenüber einer 100%igen Versorgung ein Stundenüberhang von 618,8 Stunden (26,3 Stellen) bestanden hat, wäre eine Abordnung von Lehrerstunden an die Orientierungsstufe Birkenstraße möglich gewesen, ohne an anderer Stelle „Löcher" zu reißen.

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass ein Ausgleich der Unterrichtsversorgung zwischen den Schulen nicht dazu führen muss, dass bei den abgebenden Schulen die Pflichtstunden nach den Stundentafeln nicht mehr erteilt werden können. Die Lehrer-SollStunden-Berechnung ist so konzipiert, dass auch bei einer unter 100 % liegenden Versorgung die Stundentafeln in der Regel noch erfüllt werden können. So beträgt allein die Menge der insgesamt für Zusatzbedarfe anerkannten Stunden 7,3 % der gesamten LehrerSoll-Stunden.

Zu 3: Die Unterrichtsversorgung der Orientierungsstufe Birkenstraße ist zum Stichtag der Statistik am 14. September 1998 vom Niedersächsischen Kultusministerium mit 93,7 % ermittelt worden. Dazu kommen noch 12,0 Stunden durch Abordnung von einem Gymnasium, so dass der derzeitige Wert bei 96,8 % (387,0 Lehrer-Soll-Stunden; 374,5 LehrerIst-Stunden) liegt.

Zur Abdeckung des Pflichtunterrichts gemäß den Stundentafeln werden 342,0 Lehrer-IstStunden benötigt, so dass der Schule noch weitere 32,5 Lehrer-Ist-Stunden für Förderund Differenzierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Die Schule hat bei 261 Schülerinnen und Schülern zehn Klassen und zwei Kleinlerngruppen gebildet, so dass die durchschnittliche Klassenfrequenz bei 21,8 und damit noch unter dem unteren Bandbreitenwert für Orientierungsstufen (22) liegt.

Zum 1. Februar 1999 werden zwei Lehramtsanwärterinnen mit insgesamt 20 Stunden ihren eigenverantwortlichen Unterricht aufnehmen. Bei gleichzeitiger Beendigung der jetzt getroffenen Abordnung (12,0 Stunden) wird die Unterrichtsversorgung der Schule dann bei 98,8 % liegen.

Insgesamt liegen damit sowohl im Hinblick auf die Anzahl der zur Verfügung stehenden Lehrer-Ist-Stunden als auch in Bezug auf die niedrigen Klassenfrequenzen in diesem Schuljahr gute Lernbedingungen an dieser Schule vor.

Zu 4: Die in der Frage genannte Zahl trifft nicht zu. Im Bereich der Stadt Hannover waren zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage „Feuerwehr-Verträge" im Umfang von 36 Lehrerwochenstunden abgeschlossen worden. Es waren für das 1. Schulhalbjahr noch Mittel für 162

Lehrerwochenstunden (neun Verträge) vorhanden.

Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 5: Die Mittel sind weder knapp bemessen, noch sind sie bereits zu Schuljahresbeginn weitgehend verbraucht.

Insgesamt können die Bezirksregierungen im Schuljahr 1998/99 landesweit 485 „Springer-Lehrkräfte" und Geldmittel für 8280 Vertretungsstunden (460 „FeuerwehrLehrkräfte" auf Zweidrittelbasis) einsetzen.

Für den Bereich der Bezirksregierung Hannover stehen für alle Schulformen insgesamt 119 „Springer-Lehrkräfte" und Mittel für die Einstellung von 122 „FeuerwehrLehrkräften" (Zweidrittelbasis) für das Schuljahr 1998/99 zur Verfügung.

Zu 6: Ich verweise hierzu auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und die Antworten zu den Fragen 4 und 5.

Zu 7: Die Bezirksregierungen gehen hier von der Anzahl der in den einzelnen Regionen vorhandenen Lehrkräfte und Lehrer-Ist-Stunden aus. Außerdem halten sie eine angemessene Reserve an Einstellungsmöglichkeiten für „Feuerwehr-Lehrkräfte" für besondere Fälle vor.

Die Planung und Verteilung wird jeweils für die einzelnen Schulhalbjahre getrennt vorgenommen.

Zu 8: Zurzeit liegt die Unterrichtsversorgung aller allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen bei 97,0 %.

Das Konzept 2003 hat die Aufgabe, die Unterrichtsversorgung bei steigenden Schülerzahlen zu stabilisieren. Das ist bisher gelungen, von 1997 zu 1998 gab es lediglich eine Abweichung von 0,1 %. Die Schulaufsicht hat dabei die Aufgabe, einen gerechten Ausgleich zwischen den Schulen herzustellen. Das ist ihr in dem nachgefragten Fall im Schuljahr 1997/98 nicht befriedigend gelungen. Dies sollte wegen der durchweg guten Arbeit der Schulaufsicht der Ausnahmefall bleiben.