Umweltschutz

Fundstellen und Abkürzungen: Zahlenkombinationen im Anschluß an den Namen eines Zeugen verweisen auf die Fundstellen in den Sitzungsniederschriften. Dabei steht die erste Zahl für die Nummer der Sitzung, die zweite (hinter dem Schrägstrich) für die Seitenzahl der Niederschrift. Der jeweils hinzugesetzte kleine Buchstabe a gibt die linke und b die rechte Spalte der Seite an.

Folgen weitere Zahlenangaben, so handelt es sich jeweils um Seitenangaben zu derselben

- also vor dem letzten Schrägstrich bezeichneten - Niederschrift. Beispiel: 3/15b, 32a steht für: Niederschrift über die 3. Sitzung, Seite 15, rechte Spalte und ebda. Seite 32, linke Spalte. Die Zitierweise der Fundstellen aus den Verwaltungsvorgängen des Niedersächsischen Innenministeriums ist in der Fußnote 1 (S. 15) angegeben.

Seit ihrer Gründung im Jahre 1980 betreibt die Brennelementlager-Gesellschaft Gorleben (im folgenden: BLG) in Gorleben ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Um die Öffentlichkeit über die in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen zu unterrichten, wurde im Jahre 1978 noch von der Vorgängergesellschaft der BLG in der Lüchower Straße in Gorleben ein Informationszentrum eingerichtet. In dem Haus sind auch eine Privatwohnung und Teile der Gemeindeverwaltung Gorleben untergebracht. Das Informationszentrum ist täglich zwischen 10.00 Uhr und 12.30 Uhr sowie 14.00 Uhr und 17.00 Uhr geöffnet. Mitarbeiter der BLG stehen dem Publikum zur Verfügung, das sich speziell über das Zwischenlager und allgemein über die Atomenergiewirtschaft informieren will.

Im Zuge der Auseinandersetzungen um die friedliche Nutzung der Kernenergie war auch das Informationszentrum mehrfach das Ziel von Aktionen der sogenannten Widerstandsbewegung. Dabei handelte es sich insbesondere um Kernkraftgegner, die sich in Gorleben unter anderem in der Bürgerinitiative Umweltschutz zusammengeschlossen haben.

Noch während der Bauphase wurde das Haus für kurze Zeit von Kernkraftgegnern besetzt. Anfang der 80er Jahre kam es zu Anschlägen mit Buttersäure, Farbbeuteln und zu sogenannten „Sit-Ins". Größere Schäden an Gebäude und Einrichtung entstanden bei diesen Aktionen jedoch nie.

Am Wochenende des 05. und 06.06.1998 kam es dann zu den Vorfällen, die den Anlaß für die Einsetzung des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gaben:

An diesen beiden Tagen wurde das Informationszentrum der BLG von bis zu ca. 80 Personen besetzt. Dabei handelte es sich um Gegner der Kernenergienutzung, darunter Mitglieder der sogenannten Bäuerlichen Notgemeinschaft und der Bürgerinitiative Umweltschutz Gorleben. Die Besetzung begann am 05.06.1998 gegen 15.00 Uhr und dauerte bis zum nächsten Tag, ca. 17.50 Uhr. Während der Aktion wurden die Einrichtung des Gebäudes beschädigt und verschiedene Gegenstände, insbesondere zwei Modelle von Castor-Behältern, ein Videorecorder und ein Projektor entwendet. Nach Angaben der BLG verursachten die Besetzer einen Schaden von insgesamt 250 000 DM.

Während der Besetzung waren in wechselnder Stärke bis zu 16 Polizeibeamte vor Ort anwesend. Weitere Polizeikräfte, etwa der Bereitschaftspolizei, wurden von der Einsatzleitung nicht hinzugezogen. Am 05.06.1998 gegen 17.00 Uhr wurden die Besetzer von der Polizei aufgefordert, das Gebäude zu verlassen. Mehrfach hatten Vertreter der BLG die Polizei darum gebeten, das Gebäude zu räumen. Von einer Räumung des Informationszentrums sah die Polizei jedoch ab. Die Polizei beschränkte sich im wesentlichen auf eine Beobachtung des Informationszentrums und der ihr bekannten Teilneh-mer an der Besetzungsaktion durch den Einsatz „szenekundiger" Beamter, sowie auf das Notieren Niedersächsischer Landtag - 14. Wahlperiode Drucksache 14/400 der amtlichen Kennzeichen der vor dem Gebäude von den Tätern abgestellten Traktoren.

Später werteten Beamte der Kriminalpolizei zudem von Wachleuten eines im Auftrage der BLG tätigen Sicherheitsunternehmens erstellte Fotos aus.

Der Ausschuß für innere Verwaltung des Niedersächsischen Landtages ließ sich am 17.06.1998 (7. Sitzung) durch das Innenministerium über den Polizeieinsatz am 05. und 06.06.1998 unterrichten.

Um die Geschehnisse des 05. und 06.06.1998 sowie die Planung und den Ablauf des Polizeieinsatzes aufzuklären und eine Bewertung des polizeilichen Vorgehens in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vorzunehmen, wurde mit Erlaß des Niedersächsischen Innenministeriums vom 19.06.1996 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Regierungsvizepräsident Jürgen Franke (Bezirksregierung Braunschweig), Ministerialrat Jörn Schmietendorf (Niedersächsisches Innenministerium) und Polizeidirektor Wilhelm Burgdorf (Polizeiinspektion Salzgitter) angehörten. Unter dem 17.07.1998 übersandte die Arbeitsgruppe dem Untersuchungsausschuß eine „Vorläufige summarische Bewertung des polizeilichen Handelns"

Mit Antrag vom 19.06.1998 (Drs. 14/90) beantragten der Abg. Wulff (CDU) und weitere Mitglieder der Fraktion der CDU die Einsetzung des 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Über den Antrag beriet der Ältestenrat in seiner 4. Sitzung am 24.06.1998. Daraufhin wurde in der 7. Plenarsitzung am 01.07.1998 der 17. Parlamentarischen Untersuchungsausschuß eingesetzt. Die vom Landtag angenommene Beschlußempfehlung des Ältestenrates (Drs. 14/92) berücksichtigte Änderungsvorschläge der Fraktion der SPD. Der Einsetzungsbeschluß wurde als Unterrichtung (Drs. 14/100) verteilt. Danach erhielt der Untersuchungsausschuß folgenden Auftrag: „Der Untersuchungsausschuß hat die Aufgabe, den Ablauf der Besetzung des Informationszentrums der Brennelementlager-Gesellschaft Gorleben (BLG) am 5. und 6. Juni 1998 zu klären und dabei auch zu untersuchen, ob und zu welchem Zeitpunkt der Polizei über den Hausfriedensbruch hinaus Plünderungen und weitere Straftaten bekanntgeworden und diese von ihr geduldet worden sind, sowie wer ggf. hierfür die Verantwortung zu tragen hat.